Wertermittlung zum Diebsteich-Sondernutzungsvertrag

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir die Dokumente zuzusenden, aus denen hervorgeht, wie und mit welchem Ergebnis der Wert des Sondernutzungsrechts ermittelt wurde, das dem privaten Investor gewährt wird, um den Bahnhofsvorplatz vor dem geplanten Diebsteich-Bahnhof zu unterbauen und dann die bauliche Anlage bis längstens zum 31.12.2123, also für rund hundert Jahre zu nutzen (siehe Antwort des Senats auf die schriftliche Kleine Anfrage vom 25. April 2022)

https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/vorgaenge/79725/kriterien/1

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Juni 2022
  • Frist
    15. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
Peter Schönberger
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir die …
An Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Details
Von
Peter Schönberger
Betreff
Wertermittlung zum Diebsteich-Sondernutzungsvertrag [#251177]
Datum
12. Juni 2022 09:35
An
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir die Dokumente zuzusenden, aus denen hervorgeht, wie und mit welchem Ergebnis der Wert des Sondernutzungsrechts ermittelt wurde, das dem privaten Investor gewährt wird, um den Bahnhofsvorplatz vor dem geplanten Diebsteich-Bahnhof zu unterbauen und dann die bauliche Anlage bis längstens zum 31.12.2123, also für rund hundert Jahre zu nutzen (siehe Antwort des Senats auf die schriftliche Kleine Anfrage vom 25. April 2022) https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/vorgaenge/79725/kriterien/1 Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Peter Schönberger Anfragenr: 251177 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251177/ Postanschrift Peter Schönberger << Adresse entfernt >>
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Sehr geehrter Herr Schönberger, Ihr per E-Mail gestellter Antrag vom 12.06.2022 auf Informationszugang nach dem H…
Von
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Betreff
AW: [EXTERN]-Wertermittlung zum Diebsteich-Sondernutzungsvertrag [#251177]
Datum
15. Juni 2022 13:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schönberger, Ihr per E-Mail gestellter Antrag vom 12.06.2022 auf Informationszugang nach dem HmbTG ist am 13.06.2022 beim Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) eingegangen. In Ihrem Antrag begehren Sie: Dokumente, aus denen hervorgeht, wie und mit welchem Ergebnis der Wert des Sondernutzungsrechts ermittelt wurde, das dem privaten Investor gewährt wird, um den Bahnhofsvorplatz vor dem geplanten Diebsteich-Bahnhof zu unterbauen und dann die bauliche Anlage bis längstens zum 31.12.2123, also für rund hundert Jahre zu nutzen (siehe Antwort des Senats auf die schriftliche Kleine Anfrage vom 25. April 2022). Ihre Anfrage wird zurzeit bearbeitet. Wir werden hiernach unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen. Wir möchten bereits jetzt auf § 13 Abs. 6 HmbTG hinweisen, wonach für Amtshandlungen nach § 13 Abs. 1 bis 3 und §§ 11 und 12 Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37) in Verbindung mit der „Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO)“ vom 5. November 2013 (HmbGVBl. S. 456), in den jeweils geltenden Fassungen, erhoben werden. Über die Höhe der Gebühr ist jeweils im Einzelfall nach Maßgabe der genannten Gebührenordnung und deren Anlage zu entscheiden, wobei der Gebührenrahmen für das Zugänglichmachen von Informationen zwischen 15,- und 600,- Euro liegt. Eine anteilige Gebühr kann auch dann erhoben werden, wenn die Auskunft nur teilweise erteilt und im Übrigen abgelehnt wird. Eine Aussage über die konkrete Gebührenhöhe kann erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens getroffen werden, wenn fest steht, welche Schritte zur umfassenden Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich waren. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Sehr geehrter Herr Schönberger, anliegend erhalten Sie vorab den Bescheid zu Ihrer o.g. Anfrage. Das Original g…
Von
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Betreff
Wertermittlung zum Diebsteich-Sondernutzungsvertrag [#251177]
Datum
7. Juli 2022 07:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schönberger, anliegend erhalten Sie vorab den Bescheid zu Ihrer o.g. Anfrage. Das Original geht Ihnen in den nächsten Tagen per Post zu. Mit freundlichen Grüßen