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Wertstofftmüllentsorgung (gelbe Tonnen)

Alle Vorgänge, Verträge und Entscheidungen, die mit dem Vergabeverfahren und dem Auftrag für die Entsorgung des Wertstoffmülls (duales System, gelbe Tonne) in Berlin in Zusammenhang stehen. Als da beispielsweise wären:
- Welche Bewerber gab es?
- Wie haben sich die Bewerber beworben?
- Welche Kriterien waren für die Vergabe ausschlaggebend?
- An wen wurde der Auftrag vergeben?
- Wie lange läuft der Auftrag?
- Wie wird der Auftragnehmer entlohnt?
- Was sind die Pflichten des Auftragnehmers?
- Welche Sanktionen sind bei Nichterfüllung der Pflichten des Auftragnehmers vorgesehen?
- Wie wird kontrolliert, ob der Auftragnehmer seinen Vertrag erfüllt?
- Welche Maßnahmen sind getroffen, um zu gewährleisten, dass der Auftragnehmer seinen Auftrag vertragsgemäß erfüllt?
- ....

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. November 2018
  • Frist
    18. Dezember 2018
  • Ein:e Follower:in
Wolfgang Egger
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Wolfgang Egger
Betreff
Wertstofftmüllentsorgung (gelbe Tonnen) [#34701]
Datum
15. November 2018 22:39
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Vorgänge, Verträge und Entscheidungen, die mit dem Vergabeverfahren und dem Auftrag für die Entsorgung des Wertstoffmülls (duales System, gelbe Tonne) in Berlin in Zusammenhang stehen. Als da beispielsweise wären: - Welche Bewerber gab es? - Wie haben sich die Bewerber beworben? - Welche Kriterien waren für die Vergabe ausschlaggebend? - An wen wurde der Auftrag vergeben? - Wie lange läuft der Auftrag? - Wie wird der Auftragnehmer entlohnt? - Was sind die Pflichten des Auftragnehmers? - Welche Sanktionen sind bei Nichterfüllung der Pflichten des Auftragnehmers vorgesehen? - Wie wird kontrolliert, ob der Auftragnehmer seinen Vertrag erfüllt? - Welche Maßnahmen sind getroffen, um zu gewährleisten, dass der Auftragnehmer seinen Auftrag vertragsgemäß erfüllt? - ....
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Egger <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Wolfgang Egger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Egger

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrter Herr Egger, zu Ihrem u.st. Antrag auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz teile ich …
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
WG: Wertstofftmüllentsorgung (gelbe Tonnen) [#34701]
Datum
23. November 2018 14:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Egger, zu Ihrem u.st. Antrag auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen gewünschten Unterlagen in der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nicht vorliegen. Bei den von Ihnen angesprochenen Wertstoffen handelt es sich um gebrauchte Verkaufsverpackungen. Die Rücknahme- und Verwertungspflichten von Verpackungen sind in der Verpackungsverordnung geregelt. Danach obliegt das Sammelsystem für Verkaufsverpackungen den privatwirtschaftlich organisierten Betreibern des dualen Systems. Diese Systembetreiber schließen auch die Erfassungsverträge. Das Land Berlin ist nicht Vertragspartner. Die Ausschreibungen für die Erfassung der Wertstoffe werden durch die sog. Gemeinsame Stelle durchgeführt, an der sich alle Systembetreiber zu beteiligen haben. Die Anschrift lautet: Gemeinsame Stelle dualer Systeme Deutschlands GmbH Magnusstraße 13 50672 Köln Mit freundlichen Grüßen