Wertung einer Satire als Beleidigung, Verdacht auf Rechtsbeugung / AZ 364 Js 996/18

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrter Herr Bien,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

In Aufarbeitung der vorgenannten dubiosen Strafbefehl-Angelegenheit und wegen des Verdachtes der Rechtsbeugung werden in Zusammenarbeit mit der Internetplattform „Frag den Start“ die folgenden Anträge gestellt, zu deren Erfüllung Sie aufgrund der unten genannten gesetzlichen Grundlagen verpflichtet sind. Gleichzeitig gehen diese hier als Mail versandten Anträge auch noch einmal per Fax an Sie:

Wir erwarten die kurzfristige und vollständige Herausgabe von Kopien sämtlicher Dokumente des obigen Verfahrens – Schriftverkehr, elektronischer Post, Telefonnotizen sowohl intern als auch mit den beteiligten Gerichten, Anwälten, den (General-) Staatsanwaltschaften und allen beteiligten Personen etc. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich um eine Antwort in postalischer Form, soweit dies nicht per E-Mail möglich ist. Und warne davor, dass Sie uns Dokumente vorenthalten! EBENSO FEHLEN UNS AUS DEN BISHERIGEN ANTRÄGEN DIE EMPFANGSBESTÄTIGUNGEN!

Die Missachtung durch Ihre Behörde und den Dinslakener Amtsrichter Schleif, was von höheren Gerichten bereits als Satire zugelassen wurde und eben keine Beleidigung ist, ist schon erstaunlich. Ich nenne das eine elementare Rechtsbeugung. Natürlich sind Richter unabhängig – womit man dann auch das dümmste Urteil begründen kann. Oder ist das nicht doch bereits eine kriminelle Vereinigung mit Anwälten und Staatsanwaltschaft?

Ach ja – das Verfahren liegt jetzt übrigens beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte; der die Antragsfrist gerade auf insgesamt 9 Monate verlängert hat. Was ja passt. Die Anträge waren richtig viel Arbeit – und die hier von Ihnen angeforderten Unterlagen habe ich avisiert, also bitte zügig zusenden. Das ist ja auch alles öffentlich. Es ist ja sehr wichtig, dass man alles sehr sorgfältig macht, denn die Ablehnungs-Quote ist sehr hoch. Aber ich habe jede Menge Hinweise bekommen und dort auch Ansprechpartner.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) oder postalisch.
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Gezeichnet

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Mai 2020
  • Frist
    23. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
Udo vom Bruch
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Staatsanwaltschaft Duisburg Details
Von
Udo vom Bruch
Betreff
Wertung einer Satire als Beleidigung, Verdacht auf Rechtsbeugung / AZ 364 Js 996/18 [#187094]
Datum
20. Mai 2020 14:33
An
Staatsanwaltschaft Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Aufarbeitung der vorgenannten dubiosen Strafbefehl-Angelegenheit und wegen des Verdachtes der Rechtsbeugung werden in Zusammenarbeit mit der Internetplattform „Frag den Start“ die folgenden Anträge gestellt, zu deren Erfüllung Sie aufgrund der unten genannten gesetzlichen Grundlagen verpflichtet sind. Gleichzeitig gehen diese hier als Mail versandten Anträge auch noch einmal per Fax an Sie: Wir erwarten die kurzfristige und vollständige Herausgabe von Kopien sämtlicher Dokumente des obigen Verfahrens – Schriftverkehr, elektronischer Post, Telefonnotizen sowohl intern als auch mit den beteiligten Gerichten, Anwälten, den (General-) Staatsanwaltschaften und allen beteiligten Personen etc. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich um eine Antwort in postalischer Form, soweit dies nicht per E-Mail möglich ist. Und warne davor, dass Sie uns Dokumente vorenthalten! EBENSO FEHLEN UNS AUS DEN BISHERIGEN ANTRÄGEN DIE EMPFANGSBESTÄTIGUNGEN! Die Missachtung durch Ihre Behörde und den Dinslakener Amtsrichter Schleif, was von höheren Gerichten bereits als Satire zugelassen wurde und eben keine Beleidigung ist, ist schon erstaunlich. Ich nenne das eine elementare Rechtsbeugung. Natürlich sind Richter unabhängig – womit man dann auch das dümmste Urteil begründen kann. Oder ist das nicht doch bereits eine kriminelle Vereinigung mit Anwälten und Staatsanwaltschaft? Ach ja – das Verfahren liegt jetzt übrigens beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte; der die Antragsfrist gerade auf insgesamt 9 Monate verlängert hat. Was ja passt. Die Anträge waren richtig viel Arbeit – und die hier von Ihnen angeforderten Unterlagen habe ich avisiert, also bitte zügig zusenden. Das ist ja auch alles öffentlich. Es ist ja sehr wichtig, dass man alles sehr sorgfältig macht, denn die Ablehnungs-Quote ist sehr hoch. Aber ich habe jede Menge Hinweise bekommen und dort auch Ansprechpartner. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) oder postalisch. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Gezeichnet Udo vom Bruch Anfragenr: 187094 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187094 Postanschrift Udo vom Bruch << Adresse entfernt >>

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Staatsanwaltschaft Duisburg
Ihre übersandte Email Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) An…
Von
Staatsanwaltschaft Duisburg
Betreff
Ihre übersandte Email
Datum
20. Mai 2020 14:33
Status
Warte auf Antwort
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