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Weshalb würde Care-Diesel von Bosch die Zulassung verweigert?

Anfrage an: Umweltbundesamt

Die Begründung, weshalb der Bio-Diesel von Bosch (Stuttgarter Zeitung und Focus berichtete https://www.focus.de/auto/news/care-diesel-medienbericht-behoerden-lassen-sauberen-diesel-nicht-zu_id_11309187.html
) nicht zugelassen wurde.

Ergebnis der Anfrage

Entscheidend ist nicht das Umweltbundesamt sondern das Bundesumweltministerium.

Für mich entscheidend ist dass bei dem synthetischen Diesel (XTL) angeblich nicht zwischen Energiepflanzen-Palmöl-Kraftstoff und Abfall-Reststoffen-Kraftstoff unterschieden werden kann.

Das per ausgewiesener Zertifikate oder Kennzeichnungspflicht dies doch möglich sei, schien ihnen nicht bewußt.

Generell finde ich es aber wichtig, dass dem Palmöl-Kraftstoff die Nachfrage entzogen wird.

Im weiterführenden Fokusartikel vom 07.11.2019 hieß es:

Das sagt das Umweltministerium
Das Bundeumweltministerium hat mittlerweile auf eine Anfrage zum Thema reagiert. Ein Ministeriums-Sprecher geht auf die CO2-Thematik nicht näher ein und betont stattdessen im Zusammenhang mit synthetischem Diesel (XTL), dass dieser nach Ansicht der Bundesregierung nicht zur Luftreinhaltung beitrage, wobei man sich offenbar allein auf Stickstoff-Emissionen fokussiert: "Der Einsatz von XTL-Kraftstoffen kann nicht als relevante Maßnahme zur Minderung der NO2-Emissionen und zur Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte für NO2 angesehen werden. Bei Einsatz von Fahrzeugen mit geringen spezifischen Emissionen und modernster Abgasnachbehandlungstechnologie kann auf Basis der vorliegenden Informationen letztlich kein relevanter messbarer Effekt auf die NO2-Luftqualitätssituation durch den Einsatz von XTL erzielt werden", so der Sprecher. Weil die Dichte von XTL geringer sei als bei normalem Diesel, dürften aktuell "rechtlich und technisch" normalem Diesel maximal 26 Prozent XTL beigemischt werden. Damit sei ein "Markthochlauf" solcher Kraftstoffe möglich. Das Problem: Als Beimischung haben die Kraftstoffe natürlich nicht die nötige Umweltbilanz und kämen auch nicht in den Genuss entsprechender Anrechnung oder Steuervorteile.

Als Grund für die Nicht-Zulassung führt das Ministerium an: "XTL als reiner, genormter Kraftstoff in der 10. BImSchV würde PtL, BtL, GtL, etc. und auch HVO aus Palmöl einschließen, eine Differenzierung ist technisch nicht vorgesehen und von der Anwenderseite auch nicht notwendig. Derzeit ist am Markt lediglich paraffinischer Kraftstoff aus GtL und HVO verfügbar. Eine Zulassung von XTL könnte zu einem höheren Anteil palmölbasierter Biokraftstoffe in Deutschland führen und insgesamt negative Effekte auf die Umwelt haben."

Als weiteren Grund für die Nicht-Zulassung führt das Ministerium zudem Verbraucherschutzgründe an - und rechtfertigt damit auch die Sonderrolle und Extra-Vorschriften, die Deutschland erlässt: "Anders als im EU-Recht ist in Deutschland das Inverkehrbringen von ausschließlich genormten Kraftstoffen zugelassen, und zwar nach festgelegten DIN (EN) Normen, wie Diesel nach DIN EN 590 oder Benzin nach DIN EN 228. Die Fahrzeughersteller nehmen in den Freigaben/Kraftstoffempfehlungen auf DIN (EN)-Normen Bezug, was wichtig ist, falls doch einmal ein Schaden auftreten und ein Garantiefall im Raum stehen sollte."
https://m.focus.de/auto/ratgeber/kosten…

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. November 2019
  • Frist
    10. Dezember 2019
  • 3 Follower:innen
Andreas Landgraf
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Begründ…
An Umweltbundesamt Details
Von
Andreas Landgraf
Betreff
Weshalb würde Care-Diesel von Bosch die Zulassung verweigert? [#170045]
Datum
7. November 2019 23:34
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Begründung, weshalb der Bio-Diesel von Bosch (Stuttgarter Zeitung und Focus berichtete https://www.focus.de/auto/news/care-diesel-medienbericht-behoerden-lassen-sauberen-diesel-nicht-zu_id_11309187.html ) nicht zugelassen wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andreas Landgraf <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andreas Landgraf << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Landgraf
Umweltbundesamt
Sehr geehrter Herr Landgraf hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen "warum C…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Weshalb würde Care-Diesel von Bosch die Zulassung verweigert? [#170045]
Datum
8. November 2019 10:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Landgraf hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen "warum Care-Diesel von Bosch die Zulassung verweigert wurde", der uns über das Internetportal "fragdenstaat.de" erreichte. Ihr Antrag wird derzeit im Haus geprüft. Der Geschäftsgang im Haus wird durch den Bürgerservice koordiniert. Mit freundlichen Grüßen

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Umweltbundesamt
AW: Weshalb wurde Care-Diesel von Bosch die Zulassung verweigert? [#170045] Sehr geehrter Herr Landgraf, vielen …
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Weshalb wurde Care-Diesel von Bosch die Zulassung verweigert? [#170045]
Datum
25. November 2019 11:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Landgraf, vielen Dank für Ihre Anfrage an unser Haus, die wir Ihnen nach Rücksprache nachfolgend beantworten. Das Umweltbundesamt (UBA) ist nicht für die Zulassung des Inverkehrbringens eines Kraftstoffes zuständig - dies obliegt dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) im Rahmen der 10. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV). Dem UBA liegen keine weiteren Informationen dazu vor, weshalb es im konkreten Fall nicht zu einer Zulassung des Kraftstoffes kam. Ergänzend ist in diesem Zusammenhang festzustellen, dass es sich unserer Kenntnis nach nicht um die Nicht-Zulassung von C.A.R.E.-Diesel, sondern um die nicht erfolgte Zulassung der Gruppe der paraffinischen Dieselkraftstoffe im Allgemeinen handelt. Daher bitten wir Sie die Begründung für die nicht erfolgte Zulassung bei Bedarf im BMU zu erfragen. Im Rahmen eines Folgeartikels auf Focus Online vom 07.11.2019 („Deutschland lässt Öko-Diesel nicht zu – und riskiert Vertragsverletzungsverfahren der EU“) wurde ein Teil dieser Begründung aus einer Stellungnahme des BMU zu C.A.R.E.-Diesel® im Speziellen, bzw. paraffinischen Dieselkraftstoffen nach DIN EN 15940 im Allgemeinen veröffentlicht. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass C.A.R.E. Diesel® weder ein Produkt der Bosch GmbH ist, noch dass es sich dabei um Biodiesel im Sinne eines Fettsäuremethylesters handelt. Wir hoffen, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Mit freundlichen Grüßen