Weshalb würde Care-Diesel von Bosch die Zulassung verweigert?
Die Begründung, weshalb der Bio-Diesel von Bosch (Stuttgarter Zeitung und Focus berichtete https://www.focus.de/auto/news/care-die…
) nicht zugelassen wurde.
Ergebnis der Anfrage
Entscheidend ist nicht das Umweltbundesamt sondern das Bundesumweltministerium.
Für mich entscheidend ist dass bei dem synthetischen Diesel (XTL) angeblich nicht zwischen Energiepflanzen-Palmöl-Kraftstoff und Abfall-Reststoffen-Kraftstoff unterschieden werden kann.
Das per ausgewiesener Zertifikate oder Kennzeichnungspflicht dies doch möglich sei, schien ihnen nicht bewußt.
Generell finde ich es aber wichtig, dass dem Palmöl-Kraftstoff die Nachfrage entzogen wird.
Im weiterführenden Fokusartikel vom 07.11.2019 hieß es:
Das sagt das Umweltministerium
Das Bundeumweltministerium hat mittlerweile auf eine Anfrage zum Thema reagiert. Ein Ministeriums-Sprecher geht auf die CO2-Thematik nicht näher ein und betont stattdessen im Zusammenhang mit synthetischem Diesel (XTL), dass dieser nach Ansicht der Bundesregierung nicht zur Luftreinhaltung beitrage, wobei man sich offenbar allein auf Stickstoff-Emissionen fokussiert: "Der Einsatz von XTL-Kraftstoffen kann nicht als relevante Maßnahme zur Minderung der NO2-Emissionen und zur Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte für NO2 angesehen werden. Bei Einsatz von Fahrzeugen mit geringen spezifischen Emissionen und modernster Abgasnachbehandlungstechnologie kann auf Basis der vorliegenden Informationen letztlich kein relevanter messbarer Effekt auf die NO2-Luftqualitätssituation durch den Einsatz von XTL erzielt werden", so der Sprecher. Weil die Dichte von XTL geringer sei als bei normalem Diesel, dürften aktuell "rechtlich und technisch" normalem Diesel maximal 26 Prozent XTL beigemischt werden. Damit sei ein "Markthochlauf" solcher Kraftstoffe möglich. Das Problem: Als Beimischung haben die Kraftstoffe natürlich nicht die nötige Umweltbilanz und kämen auch nicht in den Genuss entsprechender Anrechnung oder Steuervorteile.
Als Grund für die Nicht-Zulassung führt das Ministerium an: "XTL als reiner, genormter Kraftstoff in der 10. BImSchV würde PtL, BtL, GtL, etc. und auch HVO aus Palmöl einschließen, eine Differenzierung ist technisch nicht vorgesehen und von der Anwenderseite auch nicht notwendig. Derzeit ist am Markt lediglich paraffinischer Kraftstoff aus GtL und HVO verfügbar. Eine Zulassung von XTL könnte zu einem höheren Anteil palmölbasierter Biokraftstoffe in Deutschland führen und insgesamt negative Effekte auf die Umwelt haben."
Als weiteren Grund für die Nicht-Zulassung führt das Ministerium zudem Verbraucherschutzgründe an - und rechtfertigt damit auch die Sonderrolle und Extra-Vorschriften, die Deutschland erlässt: "Anders als im EU-Recht ist in Deutschland das Inverkehrbringen von ausschließlich genormten Kraftstoffen zugelassen, und zwar nach festgelegten DIN (EN) Normen, wie Diesel nach DIN EN 590 oder Benzin nach DIN EN 228. Die Fahrzeughersteller nehmen in den Freigaben/Kraftstoffempfehlungen auf DIN (EN)-Normen Bezug, was wichtig ist, falls doch einmal ein Schaden auftreten und ein Garantiefall im Raum stehen sollte."
https://m.focus.de/auto/ratgeber/kosten…
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum7. November 2019
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10. Dezember 2019
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