Westerburg, Hartz-IV-Empfänger von Jobcenter auf Campingplatz geschickt

Für viele Hartz-IV-Empfänger ist bezahlbarer Wohnraum schwer zu finden.
Das Jobcenter 56457 Westerburg griff deshalb zu einer drastischen Maßnahme.

Ein Jobcenter gibt Hartz-IV-Empfängern offenbar den Tipp, sich bei der Wohnungssuche auf einem Campingplatz zu melden. Wie das ZDF-Magazin „Frontal 21“ berichtet, gebe es in Westerburg in Rheinland-Pfalz nur wenig bezahlbaren Wohnraum für Bezieher von Arbeitslosengeld 2. Der Beitrag zeigt zum Teil erbärmliche Zustände auf dem Campingplatz: Es gibt keine Heizung, kein fließendes Wasser.

Damit Hartz-IV-Empfänger nicht auf der Straße landen, werden sie von der Arge (ARbeitsGEmeinschaft) zu dem nur wenige Kilometer von Westerburg entfernten Campingplatz geschickt, um dort in einem Wohnwagen zu leben. Mit dem Titel „Abgeschoben mit Hartz IV“ kritsiert das ZDF das Jobcenter.
Hartz IV: Politik muss Lösungen finden
• Den „Frontal 21“-Beitrag finden Sie hier.

Bitte um Beantwortung folgender Fragen :

Argen und örtliche Verwaltungen bilden zusammen die jeweiligen Jobcenter der Arbeitsagenturen in Städten und Kommunen

Was wußte der 56457 Westerburger Stadtrat
dieser sollte schließlich über die Geschehnisse in seiner Stadt Bescheid wissen

Ich fordere den Rücktritt der (scheinbar) vor Ort Untätigen (wenn auch Unwissenden politisch Verantwortlichen) noch vor den Kommunalwahlen am 26.Mai 2019

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Mai 2019
  • Frist
    18. Juni 2019
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wolfgang wobido (Privat)
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für viele…
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
wolfgang wobido (Privat)
Betreff
Westerburg, Hartz-IV-Empfänger von Jobcenter auf Campingplatz geschickt [#141949]
Datum
14. Mai 2019 10:19
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für viele Hartz-IV-Empfänger ist bezahlbarer Wohnraum schwer zu finden. Das Jobcenter 56457 Westerburg griff deshalb zu einer drastischen Maßnahme. Ein Jobcenter gibt Hartz-IV-Empfängern offenbar den Tipp, sich bei der Wohnungssuche auf einem Campingplatz zu melden. Wie das ZDF-Magazin „Frontal 21“ berichtet, gebe es in Westerburg in Rheinland-Pfalz nur wenig bezahlbaren Wohnraum für Bezieher von Arbeitslosengeld 2. Der Beitrag zeigt zum Teil erbärmliche Zustände auf dem Campingplatz: Es gibt keine Heizung, kein fließendes Wasser. Damit Hartz-IV-Empfänger nicht auf der Straße landen, werden sie von der Arge (ARbeitsGEmeinschaft) zu dem nur wenige Kilometer von Westerburg entfernten Campingplatz geschickt, um dort in einem Wohnwagen zu leben. Mit dem Titel „Abgeschoben mit Hartz IV“ kritsiert das ZDF das Jobcenter. Hartz IV: Politik muss Lösungen finden • Den „Frontal 21“-Beitrag finden Sie hier. Bitte um Beantwortung folgender Fragen : Argen und örtliche Verwaltungen bilden zusammen die jeweiligen Jobcenter der Arbeitsagenturen in Städten und Kommunen Was wußte der 56457 Westerburger Stadtrat dieser sollte schließlich über die Geschehnisse in seiner Stadt Bescheid wissen Ich fordere den Rücktritt der (scheinbar) vor Ort Untätigen (wenn auch Unwissenden politisch Verantwortlichen) noch vor den Kommunalwahlen am 26.Mai 2019
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen wolfgang wobido Privat <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift wolfgang wobido Privat << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen wolfgang wobido (Privat)

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Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Wobido, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und De…
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Westerburg, Hartz-IV-Empfänger von Jobcenter auf Campingplatz geschickt [#141949]
Datum
16. Mai 2019 15:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wobido, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie ist nicht die zuständige transparenzpflichtige Stelle für die Beantwortung Ihrer Frage. Auskunft zum Informationsstand des Stadtrates der Stadt Westerburg kann nur dieser selbst geben. In diesem Zusammenhang bitten wir jedoch zu bedenken, dass Ihre Anfrage auf einer Information beruht, die nach unserer Kenntnis nicht zutreffend ist. Die Geschäftsleitung des Jobcenters - und auch die betroffenen kommunalen Stellen - haben mehrfach öffentlich darauf hingewiesen, dass in keinem Fall leistungsberechtigte Personen an Unterkünfte auf dem Campingplatz in Westerburg vermittelt wurden. Das Jobcenter ist Anlaufstelle für Personen, die Unterstützung bei der beruflichen (Wieder-)Eingliederung benötigen. Die Integration ins Arbeitsleben würde durch einen Wohnsitz auf einem Campingplatz erheblich erschwert. Die Forderung nach dem Rücktritt von – nicht näher definierten - Personen steht nicht im Zusammenhang mit der Auskunftspflicht nach dem Transparenzgesetz und betrifft darüber hinaus auch nicht die Zuständigkeit des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie. Wir würden uns freuen, wenn Ihnen diese Informationen Rat und Hilfe sind