Westliche Elbquerung A20 bei Glückstadt

1.
Inwiefern ist die Finanzierung der westlichen Elbquerung der A20 bei Glückstadt bereits gesichert?

2.
Beinhaltet die Finanzierung auch die Aufrüstung der zuständigen Feuerwehr, entweder materiell oder personell als u.U. Berufsfeuerwehr? Wenn nicht, wie wird die Sicherheit des Tunnels in dieser Hinsicht gewährleistet?

3. Wann wird derzeit mit einem Baubeginn gerechnet?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. August 2011
  • Frist
    3. September 2011
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Westliche Elbquerung A20 bei Glückstadt
Datum
2. August 2011 15:14
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
1. Inwiefern ist die Finanzierung der westlichen Elbquerung der A20 bei Glückstadt bereits gesichert? 2. Beinhaltet die Finanzierung auch die Aufrüstung der zuständigen Feuerwehr, entweder materiell oder personell als u.U. Berufsfeuerwehr? Wenn nicht, wie wird die Sicherheit des Tunnels in dieser Hinsicht gewährleistet? 3. Wann wird derzeit mit einem Baubeginn gerechnet?
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrter Herr << Name removed >>, für Ihre an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadten…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Az : L 23 - WO 14941 Zwischennachricht - Westliche Elbquerung A20 bei Glückstadt - SH - Frag den Staat
Datum
15. August 2011 08:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr << Name removed >>, für Ihre an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gerichtete Anfrage danke ich Ihnen. Diese habe ich an die Fachabteilung weitergeleitet, da für die Beantwortung eine Zuarbeit/Abstimmung erforderlich ist. Aufgrund einer hohen Anzahl an Anfragen und der kontinuierlichen Facharbeit kann es dabei bedauerlicherweise zu Verzögerungen kommen. Wir sind bemüht, Ihnen zeitnah zu antworten. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Ich scanne den Brief später ein
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Westliche Elbquerung A20 bei Glückstadt
Datum
1. September 2011
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Ich scanne den Brief später ein