Weststrecke Trier

Anfrage an: Eisenbahn-Bundesamt

Das Anhörungsverfahren für die Planfeststellung Weststrecke Trier ist abgeschlossen. Die Unterlagen wurden am 6. Februar 2020 an das EBA übersandt. Dort soll der Feststellungsbeschluss erfolgen.

Im Anhörungsverfahren wurden nur wenige und keine grundsätzlichen Einwände formuliert. Wann ist endlich mit dem Feststellunfsbeschluss zu rechnen, damit die Reaktivierung der Weststrecke erfolgen kann?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. März 2020
  • Frist
    25. April 2020
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Reiner Marz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Anhörun…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
Reiner Marz
Betreff
Weststrecke Trier [#183189]
Datum
23. März 2020 12:22
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Anhörungsverfahren für die Planfeststellung Weststrecke Trier ist abgeschlossen. Die Unterlagen wurden am 6. Februar 2020 an das EBA übersandt. Dort soll der Feststellungsbeschluss erfolgen. Im Anhörungsverfahren wurden nur wenige und keine grundsätzlichen Einwände formuliert. Wann ist endlich mit dem Feststellunfsbeschluss zu rechnen, damit die Reaktivierung der Weststrecke erfolgen kann?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Reiner Marz Anfragenr: 183189 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183189 Postanschrift Reiner Marz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Reiner Marz

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Eisenbahn-Bundesamt
IFG-Antrag Sehr geehrter Herr Marz, Zu Ihrem Antrag nach IFG, UIG und VIG vom 23.03.2020 teile ich mit, dass die…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
IFG-Antrag
Datum
30. März 2020 10:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Marz, Zu Ihrem Antrag nach IFG, UIG und VIG vom 23.03.2020 teile ich mit, dass die planungsrechtliche Zulassungsentscheidung des Eisenbahn-Bundesamtes betreffend das Vorhaben "Bauliche Änderung der Weststrecke Trier für den Schienenpersonennahverkehr" unter Abwägung sämtlicher entscheidungsrelevanter Sachverhalte derzeit erarbeitet wird. Eine Abschätzung, zu welchem Zeitpunkt der diesbezügliche Planfeststellungsbeschluss erlassen werden kann, ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht möglich. Auch hat der Vorhabenträger noch die erforderlichen Einarbeitungen der Ergebnisse der Erörterung in den Antrag einzuarbeiten (z.B. zu Ersatzmaßnahmen). Aufgrund von Rückfragen meiner Behörde betreffend die Priorisierung von Vorhaben hat der Vorhabenträger darüber hinaus mitgeteilt, dass zunächst ein weiteres Planfeststellungsverfahren und erst dann das zur "Reaktivierung der Weststrecke Trier" zum Abschluss gebracht werden soll. Mit freundlichen Grüßen