Wettbewerbliche Verfahren bei Grundstücksverkäufen

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Finanzbehörde hat mich für die Beantwortung meines Antrags an den LIG verwiesen:

https://fragdenstaat.de/a/257915

Der Antrag lautet folgendermaßen:

§ 64 (2) der Landeshaushaltsordnung bestimmt: „Für zu erwerbende oder zu veräußernde Grundstücke ist eine Wertermittlung aufzustellen.“

Als ich nach der Wertermittlung für das Elbtower-Grundstück fragte, schrieb mir die HafenCity Hamburg GmbH am 19. Oktober 2021 (siehe die gesamte Korrespondenz hier: https://fragdenstaat.de/a/218398):

„Ein Wertgutachten für das Elbtower-Grundstück liegt nicht vor und war auch nicht erforderlich. Zur Preisermittlung gibt es zwei Wege: Die Erstellung eines Wertgutachtens oder die Grundstücksvergabe im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens. Das Elbtower-Grundstück wurde im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens, genauer mittels eines sog. Konzept-Preis-Verfahrens, ausgeschrieben.“

Ich beantrage Zugang zu den Dokumenten, in denen die Anwendung des wettbewerblichen Verfahrens geregelt ist. In der Landeshaushaltsordnung konnte ich dazu nichts finden. Mein Antrag bezieht sich auf Dokumente mit relevanten Rechtsvorschriften, aber auch auf interne Anweisungen und Anleitungen, wie das wettbewerbliche Verfahren zu gestalten ist.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. September 2022
  • Frist
    18. Oktober 2022
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Peter Schönberger
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, die Finanzbehörde hat…
An Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Details
Von
Peter Schönberger
Betreff
Wettbewerbliche Verfahren bei Grundstücksverkäufen [#259173]
Datum
16. September 2022 07:55
An
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, die Finanzbehörde hat mich für die Beantwortung meines Antrags an den LIG verwiesen: https://fragdenstaat.de/a/257915 Der Antrag lautet folgendermaßen: § 64 (2) der Landeshaushaltsordnung bestimmt: „Für zu erwerbende oder zu veräußernde Grundstücke ist eine Wertermittlung aufzustellen.“ Als ich nach der Wertermittlung für das Elbtower-Grundstück fragte, schrieb mir die HafenCity Hamburg GmbH am 19. Oktober 2021 (siehe die gesamte Korrespondenz hier: https://fragdenstaat.de/a/218398): „Ein Wertgutachten für das Elbtower-Grundstück liegt nicht vor und war auch nicht erforderlich. Zur Preisermittlung gibt es zwei Wege: Die Erstellung eines Wertgutachtens oder die Grundstücksvergabe im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens. Das Elbtower-Grundstück wurde im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens, genauer mittels eines sog. Konzept-Preis-Verfahrens, ausgeschrieben.“ Ich beantrage Zugang zu den Dokumenten, in denen die Anwendung des wettbewerblichen Verfahrens geregelt ist. In der Landeshaushaltsordnung konnte ich dazu nichts finden. Mein Antrag bezieht sich auf Dokumente mit relevanten Rechtsvorschriften, aber auch auf interne Anweisungen und Anleitungen, wie das wettbewerbliche Verfahren zu gestalten ist. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Peter Schönberger Anfragenr: 259173 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259173/ Postanschrift Peter Schönberger << Adresse entfernt >>

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