Wetterwarnungen des EFAS und EU Behörden zwischen dem 08- und 17.07.2021

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Alle Kor­re­s­pon­denz und Wetterwarnungen die sie von EU Stellen und Systemen in dem Zeitraum 08.07.2021 bis 17.07.2021 bekommen haben. Ein Augenmerk liegt auf dem European Flood Awareness System (EFAS). Weiterhin wie mit den Informationen umgegangen wurde und an welche Behörden, Institutionen oder Regierungsorganen diese weitergegeben wurden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Juli 2021
  • Frist
    24. August 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Kor­re­s­pon­denz und…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wetterwarnungen des EFAS und EU Behörden zwischen dem 08- und 17.07.2021 [#225300]
Datum
21. Juli 2021 12:43
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Kor­re­s­pon­denz und Wetterwarnungen die sie von EU Stellen und Systemen in dem Zeitraum 08.07.2021 bis 17.07.2021 bekommen haben. Ein Augenmerk liegt auf dem European Flood Awareness System (EFAS). Weiterhin wie mit den Informationen umgegangen wurde und an welche Behörden, Institutionen oder Regierungsorganen diese weitergegeben wurden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225300/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Z26/286.2/1-970 IFG. Sehr Antragsteller/in ich bitte um Beachtung der im Anhang übersendeten Zwischennachricht b…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
WG: Wetterwarnungen des EFAS und EU Behörden zwischen dem 08- und 17.07.2021 [#225300]
Datum
19. August 2021 12:38
Status
Warte auf Antwort
Z26/286.2/1-970 IFG. Sehr Antragsteller/in ich bitte um Beachtung der im Anhang übersendeten Zwischennachricht bezüglich Ihrer Anfrage zum Thema "Wetterwarnungen des EFAS und EU Behörden zwischen dem 08- und 17.07.2021". Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Zur Spezifizierung der Anfrage: Es handelt sich nur um Kommunikation, die mit E-FAS…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Wetterwarnungen des EFAS und EU Behörden zwischen dem 08- und 17.07.2021 [#225300]
Datum
19. August 2021 15:41
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Zur Spezifizierung der Anfrage: Es handelt sich nur um Kommunikation, die mit E-FAS und anderen Wetterdienst Organen der EU stattfand. Jegliche Korrespondenz, die nicht darunter fällt und die Bearbeitung für sie erleichtert, kann ignoriert werden. Zum Hintergrund: Berichte die ich bis jetzt geschrieben habe mussten immer teilweise auf Spekulationen basieren. Desto mehr Informationen mir zur Verfügung stehen desto detaillierter kann ich, und dementsprechend dann auch die Allgemeinheit, Schlüsse und Handlungen aus den Katastrophen ziehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225300/
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Az. Z26/286.2/1-970 IFG Sehr Antragsteller/in ich bedanke mich für die Klarstellung in der E-Mail vom 19.08.2021…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
WG: Wetterwarnungen des EFAS und EU Behörden zwischen dem 08- und 17.07.2021 [#225300]
Datum
24. August 2021 15:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Az. Z26/286.2/1-970 IFG Sehr Antragsteller/in ich bedanke mich für die Klarstellung in der E-Mail vom 19.08.2021 bezüglich Ihrer IFG-Anfrage vom 21.07.2021. Diese darf ich wie folgt beantworten: Es liegen dem BMVI keine Dokumente vor, die Ihrer Anfrage entsprechen. Es hat zwischen dem BMVI und EU-Stellen und -Systemen in dem Zeitraum 08.07.2021 bis 17.07.2021 keine Korrespondenz zum Thema Wetter stattgefunden. Insbesondere gab es keinen Kontakt mit EFAS. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Nachmittag Frau Klages Möglicherweise war das Wort "Korrespondenz" in diesem Fall falsch gewählt.…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
AW: WG: Wetterwarnungen des EFAS und EU Behörden zwischen dem 08- und 17.07.2021 [#225300]
Datum
30. August 2021 15:29
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Nachmittag Frau Klages Möglicherweise war das Wort "Korrespondenz" in diesem Fall falsch gewählt. Es geht nicht nur um menschlichen Schriftverkehr, sondern auch um automatische, einseitige Warnungen. Vor allem Warnungen von denen die Kollegen berichtet haben: https://www.thetimes.co.uk/article/germany-knew-the-floods-were-coming-but-the-warnings-didnt-work-cn99wjxzs Falls das nicht ihr Referendariat betrifft leiten sie mich bitte zu der richtigen Stelle. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225300/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag Frau Eva Leider habe ich noch keine Antwort zu meiner Nachfrage bekommen. Mit freundlichen Grüßen Ant…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Wetterwarnungen des EFAS und EU Behörden zwischen dem 08- und 17.07.2021 [#225300]
Datum
12. September 2021 14:44
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag Frau Eva Leider habe ich noch keine Antwort zu meiner Nachfrage bekommen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225300/

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Az. Z26/286.2/1-970 IFG Sehr Antragsteller/in ich bedanke mich für die weitergehende Klarstellung in der E-Mail …
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
WG: WG: Wetterwarnungen des EFAS und EU Behörden zwischen dem 08- und 17.07.2021 [#225300]
Datum
21. September 2021 11:40
Status
Az. Z26/286.2/1-970 IFG Sehr Antragsteller/in ich bedanke mich für die weitergehende Klarstellung in der E-Mail vom 30.08.2021 bezüglich Ihrer IFG-Anfrage vom 21.07.2021. Diese darf ich wie folgt beantworten: Es liegen dem BMVI auch mit dieser Klarstellung keine Dokumente vor, die Ihrer Anfrage entsprechen. Das BMVI hat in dem Zeitraum 08.07.2021 bis 17.07.2021 keine automatischen, einseitigen Warnungen, insbesondere nicht von EFAS, erhalten. Für den Fall, dass Sie diese Mitteilung in Form eines rechtsbehelfsfähigen Bescheides wünschen, bitte ich um Mitteilung einer ladungsfähigen Postanschrift bis zum 30.09.2021. Mit freundlichen Grüßen