WF VII 211/05 – Rechtliche Rahmenbedingungen hinsichtlich der Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen ausländischer Firmen beim Markteintritt nach China

Anfrage an: Deutscher Bundestag

die Ausarbeitung WF VII 211/05 mit dem Titel „Rechtliche Rahmenbedingungen hinsichtlich der Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen ausländischer Firmen beim Markteintritt nach China“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Februar 2016
  • Frist
    15. März 2016
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Die Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag den Bundestag“ gestellt.

Matthias Koster
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Ausarbeitung…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Matthias Koster
Betreff
WF VII 211/05 – Rechtliche Rahmenbedingungen hinsichtlich der Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen ausländischer Firmen beim Markteintritt nach China [#15586]
Datum
12. Februar 2016 17:42
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Ausarbeitung WF VII 211/05 mit dem Titel „Rechtliche Rahmenbedingungen hinsichtlich der Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen ausländischer Firmen beim Markteintritt nach China“. Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Matthias Koster <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Matthias Koster << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Matthias Koster

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Deutscher Bundestag
Ihre IFG-Anfrage Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,   mit Ihrer Anfrage #15586 baten Sie…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Ihre IFG-Anfrage
Datum
15. März 2016 12:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,   mit Ihrer Anfrage #15586 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.   Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter                                      ,,Dokumente->Fachinformationen"   veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet.   Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine individuelle Benachrichtigung erfolgt.   Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.   Mit freundlichen Grüßen