WHO Information Notice for IVD Users 2020/05

Guten Tag.
Ich möchte wissen ob Ihre Behörde das PCR Testverfahren nach WHO Angaben anpassen wird.
Ich würde gerne wissen ob ihnen diese Information bekannt ist.
Siehe original quelle:
https://www.who.int/news/item/20-01-2021-who-information-notice-for-ivd-users-2020-05

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Februar 2021
  • Frist
    10. März 2021
  • Ein:e Follower:in
Dirk Herrmann
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag. Ich…
An Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Gesundheitsamt Details
Von
Dirk Herrmann
Betreff
WHO Information Notice for IVD Users 2020/05 [#211115]
Datum
6. Februar 2021 12:54
An
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag. Ich möchte wissen ob Ihre Behörde das PCR Testverfahren nach WHO Angaben anpassen wird. Ich würde gerne wissen ob ihnen diese Information bekannt ist. Siehe original quelle: https://www.who.int/news/item/20-01-2021-who-information-notice-for-ivd-users-2020-05
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dirk Herrmann Anfragenr: 211115 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211115/
Mit freundlichen Grüßen Dirk Herrmann
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Gesundheitsamt
Sehr geehrter Herr Herrmann, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage. Ihr Anliegen kann leider nicht un…
Von
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Gesundheitsamt
Betreff
AW: WHO Information Notice for IVD Users 2020/05 [#211115]
Datum
9. Februar 2021 09:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Herrmann, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage. Ihr Anliegen kann leider nicht unter das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) gefasst werden, da der Anwendungsbereich des § 1 VIG bei Fragen zu dem Cornavirus SARS-CoV-2 nicht eröffnet ist. Daher kann Ihre Anfrage lediglich im Rahmen des Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) bearbeitet werden. Nach § 11 Abs. 2 LTranspG muss der Antrag unter anderem die Identität des Antragstellers erkennen lassen. Hierzu ist nach Ziffer 11.2.1 der Verwaltungsvorschrift zum Landestransparenzgesetz (VV-LTranspG) die Angabe des vollständigen Namens sowie der Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) erforderlich. Bei einem elektronischen Antrag genügt die bloße E-Mail-Adresse nicht. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf aufmerksam machen, dass die Bearbeitung Ihres Antrags abgelehnt werden kann, sollten Sie uns nicht Ihre Adressdaten mitteilen. Wir möchten Sie daher bitten, uns Ihre vollständigen Adressdaten bis zum 16.02.2021 mitzuteilen. Sollten wir von Ihnen innerhalb der vorgenannten Frist keine Rückmeldung erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie Ihren Antrag auf Informationszugang zurückgezogen haben. Eine weitere Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt dann nicht mehr. Mit freundlichen Grüßen

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Dirk Herrmann
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre zügige Antwort. Meine Adresse schicke ich Ihnen umgehen…
An Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Gesundheitsamt Details
Von
Dirk Herrmann
Betreff
AW: WHO Information Notice for IVD Users 2020/05 [#211115]
Datum
9. Februar 2021 09:30
An
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre zügige Antwort. Meine Adresse schicke ich Ihnen umgehend. ... Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 211115 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211115/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Dirk Herrmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>