Widerrechtliche Duldung nicht genehmigter Bauten im Außenbereich

In der Gemeinde Ammersbek im Kreis Stormarn gibt es an der Grenze zu Hamburg einen von Naturschutz- und FFH-Gebieten umgebenes Gebiet im baurechtlichen Außenbereich mit einem Wildwuchs an vermutlich ungenehmigten Häusern, Anbauten und sonstigen Nutzungen, die sich negativ auf die Schutzgebiete auswirken
Die Gemeindeverwaltung und auch die zuständigen Kreisstellen weigern sich, auf unsere Anregungen hin tätig zu werden.
Zwischen den Kriegen wurden einige Parzellen am Wochenende und während der Ferien-/Urlaubszeit von Hamburgern als Sommerfrische genutzt. Nach dem Kriege wurden die ersten Lauben errichtet, die dann in den folgenden Jahrzehnten immer weiter ausgebaut und nun tw. dauerhaft bewohnt werden. Die Gemeindeverwaltung und auch die zuständigen Kreisstellen weigern sich, auf unsere Anregungen hin kontrollierend und baurechtlich tätig zu werden, so dass sich illegale Handlungen fortsetzen und sich das Gebiet weiter ausdehnt.
Auskünfte werden uns als Gemeindevertreter nicht oder nur spärlich erteilt, da die politische Mehrheit und die Kreisbehörden beschlossen haben, sich nicht darum zu kümmern.
Als kürzlich ein Gebäude zum Verkauf stand, erkundigten wir uns beim Bauamt nach Bau- und Abwassereinleitgenehmigung. Angeblich lagen keine Akten vor, nur die Auskunft, dass es 5 Sammelgruben gibt, erhielten wir.
Derzeit beißen wir auf Granit, vielleicht weil es viel Arbeit macht, ein so lange verschlepptes Problem anzugehen, vielleicht aber auch weil Verwandte oder Freunde von Entscheidungsträgern dort selbst Wochenendhäuser haben.Wir möchten anonym bleiben und von den übergeordneten Fachbehörden wissen:
Wochenendgebiet Jersloge/Moordamm in der Gemeinde Ammersbek Kreis Stormarn
# wie viele Gebäude mit welcher Nutzung gibt es in diesem Gebiet?
# wie viele der Gebäude unterliegen dauerhafter Wohnnutzung?
# Wie viele der Gebäude oder -erweiterungen wurden nach der Ausweisung der Naturschutzgebiete errichtet? Wann und durch welche Behörde wurden sie genehmigt
# Welche Gebäude entsprechen nicht mehr der eventuell vorhandenen Baugenehmigung?
# Ist der behördliche Umgang bzw. Nichtumgang mit dieser Splittersiedlung in einem naturschutzfachlich sensiblen Außenbereich rechtens?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Oktober 2021
  • Frist
    27. November 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Gemeinde A…
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Widerrechtliche Duldung nicht genehmigter Bauten im Außenbereich [#231609]
Datum
23. Oktober 2021 22:31
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Gemeinde Ammersbek im Kreis Stormarn gibt es an der Grenze zu Hamburg einen von Naturschutz- und FFH-Gebieten umgebenes Gebiet im baurechtlichen Außenbereich mit einem Wildwuchs an vermutlich ungenehmigten Häusern, Anbauten und sonstigen Nutzungen, die sich negativ auf die Schutzgebiete auswirken Die Gemeindeverwaltung und auch die zuständigen Kreisstellen weigern sich, auf unsere Anregungen hin tätig zu werden. Zwischen den Kriegen wurden einige Parzellen am Wochenende und während der Ferien-/Urlaubszeit von Hamburgern als Sommerfrische genutzt. Nach dem Kriege wurden die ersten Lauben errichtet, die dann in den folgenden Jahrzehnten immer weiter ausgebaut und nun tw. dauerhaft bewohnt werden. Die Gemeindeverwaltung und auch die zuständigen Kreisstellen weigern sich, auf unsere Anregungen hin kontrollierend und baurechtlich tätig zu werden, so dass sich illegale Handlungen fortsetzen und sich das Gebiet weiter ausdehnt. Auskünfte werden uns als Gemeindevertreter nicht oder nur spärlich erteilt, da die politische Mehrheit und die Kreisbehörden beschlossen haben, sich nicht darum zu kümmern. [geschwärzt] kürzlich ein Gebäude zum Verkauf stand, erkundigten wir uns beim Bauamt nach Bau- und Abwassereinleitgenehmigung. Angeblich lagen keine Akten vor, nur die Auskunft, dass es 5 Sammelgruben gibt, erhielten wir. Derzeit beißen wir auf Granit, vielleicht weil es viel Arbeit macht, ein so lange verschlepptes Problem anzugehen, vielleicht aber auch weil Verwandte oder Freunde von Entscheidungsträgern dort selbst Wochenendhäuser haben.Wir möchten anonym bleiben und von den übergeordneten Fachbehörden wissen: Wochenendgebiet Jersloge/Moordamm in der Gemeinde Ammersbek Kreis Stormarn # wie viele Gebäude mit welcher Nutzung gibt es in diesem Gebiet? # wie viele der Gebäude unterliegen dauerhafter Wohnnutzung? # Wie viele der Gebäude oder -erweiterungen wurden nach der Ausweisung der Naturschutzgebiete errichtet? Wann und durch welche Behörde wurden sie genehmigt # Welche Gebäude entsprechen nicht mehr der eventuell vorhandenen Baugenehmigung? # Ist der behördliche Umgang bzw. Nichtumgang mit dieser Splittersiedlung in einem naturschutzfachlich sensiblen Außenbereich rechtens? Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 231609 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Sehr Antragsteller/in ich befürchte, dass wir Ihnen nicht oder nur begrenzt weiterhelfen können. Der Anspruch au…
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
WG: [EXTERN] Widerrechtliche Duldung nicht genehmigter Bauten im Außenbereich [#231609]
Datum
25. Oktober 2021 08:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich befürchte, dass wir Ihnen nicht oder nur begrenzt weiterhelfen können. Der Anspruch aus dem IZG bezieht sich auf den freien Zugang zu den Informationen, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt (§ 3 IZG). Die Art der von Ihnen angefragten Informationen liegt der obersten Bauaufsichtsbehörde regelmäßig nicht vor. Sollte das für die von Ihnen beschriebenen Fälle anders sein, wird Ihnen Frau Whyte in nächster Zeit diesbezüglich noch Informationen zukommen lassen. Ein Anspruch auf Informationsbeschaffung nach dem IZG besteht nicht. Ggf. ist aber die Prüfung im Rahmen einer Fachaufsichtsbeschwerde möglich. In diesem Rahmen wird der Kreis jedoch um Stellungnahme gebeten. Selbst wenn wir Ihren Namen nicht direkt nennen würden, ist doch anzunehmen, dass der Kreis aufgrund der Fragestellung einordnen kann "woher die Anfrage kommt". Sollten Sie eine Fachaufsichtsbeschwerde wünschen, teilen Sie dies bitte Frau Whyte mit. Beste Grüße