Widerrechtliche Duldung nicht genehmigter Bauten im Außenbereich
In der Gemeinde Ammersbek im Kreis Stormarn gibt es an der Grenze zu Hamburg einen von Naturschutz- und FFH-Gebieten umgebenes Gebiet im baurechtlichen Außenbereich mit einem Wildwuchs an vermutlich ungenehmigten Häusern, Anbauten und sonstigen Nutzungen, die sich negativ auf die Schutzgebiete auswirken
Die Gemeindeverwaltung und auch die zuständigen Kreisstellen weigern sich, auf unsere Anregungen hin tätig zu werden.
Zwischen den Kriegen wurden einige Parzellen am Wochenende und während der Ferien-/Urlaubszeit von Hamburgern als Sommerfrische genutzt. Nach dem Kriege wurden die ersten Lauben errichtet, die dann in den folgenden Jahrzehnten immer weiter ausgebaut und nun tw. dauerhaft bewohnt werden. Die Gemeindeverwaltung und auch die zuständigen Kreisstellen weigern sich, auf unsere Anregungen hin kontrollierend und baurechtlich tätig zu werden, so dass sich illegale Handlungen fortsetzen und sich das Gebiet weiter ausdehnt.
Auskünfte werden uns als Gemeindevertreter nicht oder nur spärlich erteilt, da die politische Mehrheit und die Kreisbehörden beschlossen haben, sich nicht darum zu kümmern.
Als kürzlich ein Gebäude zum Verkauf stand, erkundigten wir uns beim Bauamt nach Bau- und Abwassereinleitgenehmigung. Angeblich lagen keine Akten vor, nur die Auskunft, dass es 5 Sammelgruben gibt, erhielten wir.
Derzeit beißen wir auf Granit, vielleicht weil es viel Arbeit macht, ein so lange verschlepptes Problem anzugehen, vielleicht aber auch weil Verwandte oder Freunde von Entscheidungsträgern dort selbst Wochenendhäuser haben.Wir möchten anonym bleiben und von den übergeordneten Fachbehörden wissen:
Wochenendgebiet Jersloge/Moordamm in der Gemeinde Ammersbek Kreis Stormarn
# wie viele Gebäude mit welcher Nutzung gibt es in diesem Gebiet?
# wie viele der Gebäude unterliegen dauerhafter Wohnnutzung?
# Wie viele der Gebäude oder -erweiterungen wurden nach der Ausweisung der Naturschutzgebiete errichtet? Wann und durch welche Behörde wurden sie genehmigt
# Welche Gebäude entsprechen nicht mehr der eventuell vorhandenen Baugenehmigung?
# Ist der behördliche Umgang bzw. Nichtumgang mit dieser Splittersiedlung in einem naturschutzfachlich sensiblen Außenbereich rechtens?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum23. Oktober 2021
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27. November 2021
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