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Widerspruch zur Ausweisung des Gebietes Plesse/Konstein als Naturwald und Naturschutzgebiet

in der im Betreff bezeichneten Sache ist Ihnen durch die Stadt Wanfried ein Widerspruch zugegangen. Bitte senden Sie mir diesen Widerspruch, gerne auch elektronisch, zu. Herzlichen Dank.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. Januar 2021
  • Frist
    10. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: in der im Betref…
An Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat Details
Von
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Betreff
Widerspruch zur Ausweisung des Gebietes Plesse/Konstein als Naturwald und Naturschutzgebiet [#208235]
Datum
8. Januar 2021 19:41
An
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in der im Betreff bezeichneten Sache ist Ihnen durch die Stadt Wanfried ein Widerspruch zugegangen. Bitte senden Sie mir diesen Widerspruch, gerne auch elektronisch, zu. Herzlichen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208235 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208235/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Az.: IV 4b – 003a 04.21 (Vollzug HUIG) Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 8. Januar 2020 ist…
Von
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Betreff
WG: Widerspruch zur Ausweisung des Gebietes Plesse/Konstein als Naturwald und Naturschutzgebiet [#208235]
Datum
11. Januar 2021 13:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: IV 4b – 003a 04.21 (Vollzug HUIG) Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 8. Januar 2020 ist hier im Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) eingegangen. Vielen Dank dafür. In der Sache selbst teile ich Ihnen mit, dass für die Ausweisung des Gebietes Plesse/Konstein als Naturwald und Naturschutzgebiet das Regierungspräsidium Kassel zuständig ist (§ 12 Abs. 2 Nr. 2 HAGBNatSchG). Ein Widerspruch der Stadt Wanfried gegen die beabsichtigte Änderung der Gebietsausweisung ist daher hier nicht eingegangen. Ich leite Ihre Anfrage aus diesem Grund an das insoweit zuständige Regierungspräsidium Kassel „Cc“ weiter. Von dort können Ihnen die gewünschten Informationen zur Verfügung gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Sehr geehrteAntragsteller/in Frau Baumann hat mir Ihre Anfrage mit der Bitte um Beantwortung weitergeleitet. Nach…
Von
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Betreff
WG: Widerspruch zur Ausweisung des Gebietes Plesse/Konstein als Naturwald und Naturschutzgebiet [#208235]
Datum
19. Januar 2021 08:54
Status
image001.jpg
5,7 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Frau Baumann hat mir Ihre Anfrage mit der Bitte um Beantwortung weitergeleitet. Nachfolgend schicke ich Ihnen Informationen zum aktuellen Stand der geplanten Ausweisung der Kernfläche „Plesse Konstein Muhlienberg“. Da mir konkret kein Widerspruch von Ihnen vorliegt, kann ich die Fragen nur grundsätzlich beantworten. Kosten für diese Auskunft fallen nicht an. 1. Der Bereich der Plesse/Konstein wurde von Hessen Forst in der dritten Tranche als Kernfläche gemeldet. Das Land Hessen kommt damit den Ziel im Landeswald nach, mindestens 10 % der Landeswaldfläche als Prozessschutzfläche auszuweisen. Die Meldung als Kernfläche ist eine forstinterne Festlegung und keine rechtliche. 2. Die Prozessschutzflächen über 100 ha sind gemäß Erlass des HMUKLV vom 10.01.2020 als Naturschutzgebiete auszuweisen. Die Oberen Naturschutzbehörden sind beauftragt, die Ausweisung dieser Flächen als Naturschutzgebiet vorzubereiten und möglichst bis 2022 umzusetzen. 3. Das Regierungspräsidium Kassel plant die Ausweisung der Kernfläche „Plesse Konstein Muhlienberg“ im Jahr 2021 zu beginnen. Dazu wird es eine Anhörung geben, an der alle Träger öffentlicher Belange, die Naturschutzverbände und die Eigentümer beteiligt werden. Die Kommune wird in diesem Zuge auf jeden Fall beteiligt. 4. Ein großer Teil der gemeldeten Kernfläche Plesse Konstein ist bereits als Naturschutzgebiet „Plesse Konstein (VO vom 22.Dez. 1997) ausgewiesen. Im Zuge der nun geplanten Ausweisung der größeren Kernfläche ( Plesse incl. Muhlienberg) ist es vorgesehen, den Forstintern festgelegten Prozessschutz als Ziel in die Naturschutzgebietsverordnung zu übernehmen und die Schutzgebietsfläche entsprechend der gemeldeten Kernfläche zu erweitern. 5. Die Inhalte der geplanten Verordnung werden im Anhörungsverfahren mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt und erörtert. Im Rahmen dieses Verfahrens können von der Stadt Wanfried Stellungnahmen und Einsprüche gegen die Verordnung eingebracht werden. 6. Es ist geplant, bestehende Infrastrukturen wie Premiumwege und Aussichtpunkte (Plesseturm) auch zukünftig zu erhalten, wobei im Einzelfall geschaut werden muss, dass diese touristische Nutzung mit den Zielen des Prozessschutzes abgeglichen wird. Dazu wird das Regierungspräsidium im Laufe diesen Jahres auf die Stadt Wanfried zugehen und diese Punkte gemeinsam mit der Stadt erörtern. Dies als Information von meiner Seite zu dem aktuellen Stand und dem geplanten Vorgehen. Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen hiermit weitestgehend beantworten. Falls sie noch nähere Informationen wünschen, können Sie sich gerne bei mir melden. Bezüglich der Meldung der Fläche als Kernfläche durch Hessen Forst und der Auswahl dieser Flächen kann die Zentrale Hessen Forst am besten Auskunft geben. Ich schicke ihre Anfrage und meine Antwort an die zuständigen Behörden (Forstamt Wehretal und Zentrale Hessen Forst) in Kopie zu, damit auch diese über den Vorgang informiert sind. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre rasche Reaktion und die sehr informative Darlegung der Sach…
An Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat Details
Von
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Betreff
AW: WG: Widerspruch zur Ausweisung des Gebietes Plesse/Konstein als Naturwald und Naturschutzgebiet [#208235]
Datum
19. Januar 2021 21:58
An
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre rasche Reaktion und die sehr informative Darlegung der Sachlage. Aus Ihrer Einleitung "Da mir konkret kein Widerspruch von Ihnen vorliegt, kann ich die Fragen nur grundsätzlich beantworten." befürchte ich jedoch, dass ein Missverständnis entstanden ist. Daher möchte ich klarstellen, dass es nicht meine Absicht ist, einen Widerspruch gegen den mit der Ausweisung als Naturschutzgebiet eingeleiteten Akt einzulegen. Ganz im Gegenteil! Für Ihre ausführlichen Informationen danke ich Ihnen und freue mich auf die kommende Konsultation. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208235 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208235/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>