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Widersprüche zu Rückforderungsbescheiden

Anfrage an: Jobcenter Rhein-Sieg

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Anzahl der im letzten Jahr ergangenen Rückforderungsbescheide
Anzahl der dazu eingelegten Widersprüche
Anzahl davon erfolgreicher Widersprüche
Anzahl davon ohne weitergehende Begründung des Antragstelers erfolgreiche Widersprüche

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. Juni 2019
  • Frist
    23. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl der im letzt…
An Jobcenter Rhein-Sieg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Widersprüche zu Rückforderungsbescheiden [#151644]
Datum
19. Juni 2019 13:26
An
Jobcenter Rhein-Sieg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl der im letzten Jahr ergangenen Rückforderungsbescheide Anzahl der dazu eingelegten Widersprüche Anzahl davon erfolgreicher Widersprüche Anzahl davon ohne weitergehende Begründung des Antragstelers erfolgreiche Widersprüche Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Widersprüche zu Rückforderungsbescheiden“ vom 19…
An Jobcenter Rhein-Sieg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Widersprüche zu Rückforderungsbescheiden [#151644]
Datum
23. Juli 2019 15:56
An
Jobcenter Rhein-Sieg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Widersprüche zu Rückforderungsbescheiden“ vom 19.06.2019 (#151644) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 151644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Jobcenter Rhein-Sieg
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz gemäß E-Mail v…
Von
Jobcenter Rhein-Sieg
Betreff
AW: Widersprüche zu Rückforderungsbescheiden [#151644]
Datum
25. Juli 2019 09:25
Status
Warte auf Antwort

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz gemäß E-Mail vom 19.06.2019. Allein aufgrund der E-Mail kann ich leider nicht feststellen, dass der Antrag tatsächlich von Ihnen stammt. Bevor die gewünschte Auskunft erteilt werden kann benötige ich daher einen geeigneten Nachweis Ihrer Identität (z.B. eine Kopie Ihres Personalausweises o.ä.). Vorsorglich weise ich darauf hin, dass eine unverschlüsselte Kommunikation per E-Mail unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes dem Versand einer mit Bleistift beschriebenen Postkarte gleichkommt. Ich werde Ihre Anfrage daher in der Sache ausschließlich postalisch beantworten und bitte folglich ebenfalls um Übermittlung Ihrer Postanschrift. Für etwaige Rückfragen stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung und verbleibe mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in leider ist mir nicht ersichtlich, wozu Sie tiefgehenderer Identitätsnachweise bedürf…
An Jobcenter Rhein-Sieg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Widersprüche zu Rückforderungsbescheiden [#151644]
Datum
1. August 2019 16:13
An
Jobcenter Rhein-Sieg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in leider ist mir nicht ersichtlich, wozu Sie tiefgehenderer Identitätsnachweise bedürfen. Hierzu verweise ich insbesondere auf das Schreiben des Landesdatenschutzbeauftragen (Az 49.2.3.1.5-212/14 ; hier einsehbar: https://fragdenstaat.de/anfrage/funkzellenabfragen-fuball-dusseldorfkoln-am-22122013-1/#nachricht-14299). "[...] Gemäß § 5 Abs 1 Satz 3 IFG muss der Antrag hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist. Dieser Wortlaut des Gesetzes lässt bereits erkennen, dass sich das Bestimmtheitserfordernis allein auf die inhaltliche Bestimmtheit bezieht, also auf den Antragsgegenstand, nicht aber auf die Person des Antragstellers oder der Antragstellerin. Einer Authentifizierung des jeweiligen Antragstellers oder der jeweiligen Antragstellerin bedarf es nicht. Theoretisch wäre sogar eine anonyme Antragstellung möglich. [...] " Im Weiteren ist mir ebenfalls nicht nachvollziehbar, wie die technisch zwar zutreffenden Ausführungen zur Lesbarkeit unverschlüsselter Emails einer Informationsübermittlung auf - ausdrücklich gewünschtem - elektronischem Wege entgegenstünden. Insbesondere handelt es sich bei der Anfrage um lediglich statistische Daten ohne jeglichen Personenbezug. Sollten wider erwarten doch personenbzogene Informationen in einer Antwort erhalten sein, erkläre ich mich - auch im Sinne einer zügigeren Antwort ohne Anhörungserfordernis - mit der Schwärzung selbiger einverstanden. Ebenso erkläre ich mein Einverständnis für die etwaige Wiedergabe meiner Adressdaten im Rahmen einer Antwortemail. Ich gehe davon aus, dass damit die von Ihnen genannten Bearbeitungshindernisse hinreichend ausgeräumt sind. Anderenfalls bitte ich um entsprechende Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 151644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Rhein-Sieg
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail erreicht mich erst am 20. August 2019. In dringenden Fällen nutzen Sie b…
Von
Jobcenter Rhein-Sieg
Betreff
Automatische Antwort: Widersprüche zu Rückforderungsbescheiden [#151644]
Datum
1. August 2019 16:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail erreicht mich erst am 20. August 2019. In dringenden Fällen nutzen Sie bitte das virtuelle Postfach <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> . Bitte beachten Sie, dass Ihre E-Mail nicht automatisch weitergeleitet wird.

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Jobcenter Rhein-Sieg
Kein Nachrichtentext
Von
Jobcenter Rhein-Sieg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
23. August 2019
Status
geschwärzt
433,6 KB
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.