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Widerspruchsrecht für Datenübermittlungen an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist nicht vorgesehen

Anfrage an: Südwestrundfunk

Guten Tag,

ich brauche Information zu diesem Thema: Widerspruchsrecht für Datenübermittlungen an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist nicht vorgesehen.

1. Aus welchem Grund ist das Widerspruchsrecht nicht vorgesehen?
2. Da Widerspruchsrecht nicht vorgesehen ist, mit welchem Recht hat man die Möglichkeit, der Datenübermittlung zu widersprechen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. April 2019
  • Frist
    19. Mai 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten…
An Südwestdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Widerspruchsrecht für Datenübermittlungen an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist nicht vorgesehen [#132339]
Datum
19. April 2019 14:35
An
Südwestdeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag, ich brauche Information zu diesem Thema: Widerspruchsrecht für Datenübermittlungen an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist nicht vorgesehen. 1. Aus welchem Grund ist das Widerspruchsrecht nicht vorgesehen? 2. Da Widerspruchsrecht nicht vorgesehen ist, mit welchem Recht hat man die Möglichkeit, der Datenübermittlung zu widersprechen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Widerspruchsrecht für Datenübermittl…
An Südwestdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Widerspruchsrecht für Datenübermittlungen an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist nicht vorgesehen [#132339]
Datum
6. August 2019 19:02
An
Südwestdeutscher Rundfunk
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Widerspruchsrecht für Datenübermittlungen an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist nicht vorgesehen“ vom 19.04.2019 (#132339) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 80 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 132339 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Widerspruchsrecht für Datenübermittlungen an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist nicht vorgesehen“ [#132339] [#132339]
Datum
6. August 2019 19:03
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/132339 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anhänge: - 132339.pdf Anfragenr: 132339 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Südwestdeutscher Rundfunk
Sehr geehrte<Information-entfernt> die Datenübermittlung ist gerechtfertigt, um ein Vollzugsdefizit zu verm…
Von
Südwestdeutscher Rundfunk
Betreff
AW: Widerspruchsrecht für Datenübermittlungen an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist nicht vorgesehen [#132339]
Datum
18. September 2019 16:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> die Datenübermittlung ist gerechtfertigt, um ein Vollzugsdefizit zu vermeiden und eine größere Beitragsgerechtigkeit herzustellen. Siehe auch VerfGH München, Entscheidung v. 20.11.2018 - Vf. 1-VII-18, Titel: Aktualisierung der für die Erhebung des Rundfunkbeitrags erforderlichen Daten durch Meldedatenabgleich. Mit freundlichen Grüßen

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