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Widerspüche gegen Zeugnisnoten

Die Anzahl der jährlichen Widersprüche gegen Zeugnisnoten in den letzten 10 Jahren (ersatzweise: soweit vorhanden) und die Anzahl der erfolgreichen Widersprüche gegen Zeugnisnoten im gleichen Zeitraum.
Ich bitte um Zusendung in elektronischer Form.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    1. Februar 2013
  • Frist
    5. März 2013
  • Kosten dieser Information:
    272,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Widerspüche gegen Zeugnisnoten
Datum
1. Februar 2013 16:00
An
Bezirksregierung Münster
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der jährlichen Widersprüche gegen Zeugnisnoten in den letzten 10 Jahren (ersatzweise: soweit vorhanden) und die Anzahl der erfolgreichen Widersprüche gegen Zeugnisnoten im gleichen Zeitraum. Ich bitte um Zusendung in elektronischer Form.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksregierung Münster
Widersprüche gegen Zeugnisnoten - Ihre Anfrage vom 01.02.2013 Sehr geehrtAntragsteller/in Sie baten um Auskunft h…
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
Widersprüche gegen Zeugnisnoten - Ihre Anfrage vom 01.02.2013
Datum
13. Februar 2013 13:27
Status
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
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Sehr geehrtAntragsteller/in Sie baten um Auskunft hinsichtlich der jährlichen Widersprüche in den letzten 10 Jahren (Ersatzweise: soweit vorhanden) und die Anzahl der erfolgreichen Widersprüche gegen Zeugnisnoten im gleichen Zeitraum. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NW hat jede natürliche Person Anspruch auf Zugang zu den bei der zuständigen Stelle vorhandenen Informationen. Bei der Bezirksregierung Münster vorhanden sind die Informationen über Notenwidersprüche des eigenen Zuständigkeitsbereichs über einen Zeitraum von 5 Jahren. Der Zuständigkeitsbereich umfasst außer den Grund- und Hauptschulen - diese sind den Schulämtern als untere Schulaufsichtsbehörde zugeordnet - alle staatlichen Schulformen im Regierungsbezirk Münster. Wir können Ihnen daher die Informationen über einen Zeitraum von 5 Jahren gerne zusammenstellen. Ihrem Antrag auf Gebührenbefreiung kann ich dagegen nicht entsprechen. Gem. § 11 IFG NRW werden für Amtshandlungen, die aufgrund dieses Gesetzes vorgenommen werden, grundsätzlich Gebühren erhoben. Von der Erhebung dieser Gebühren kann gem. § 2 VerwGebO IFG NW abgesehen werden, soweit dies aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten geboten erscheint. Billigkeitsgründe, die in Ihrer Person liegen oder gar soziale Härten, sind von Ihnen nicht vorgetragen worden. Sofern Sie darlegen möchten, dass Ihre Anfrage im Auftrag des Vereins "Open Knowledge Foundation Deutschland e.V." erfolgt und aufgrund der Gemeinnützigkeit von der Gebührenerhebung abzusehen sei, wäre bereits zu prüfen, ob überhaupt eine Antragsberechtigung i.S.d. § 4 Abs. 1 IFG NW gegeben ist, da nach dieser Regelung nur natürliche Personen einen Informationsanspruch haben; ein Verein aber gerade keine natürliche Person darstellt. Zu Gunsten der Informationsfreiheit und der Transparenz gehen wir jedoch zunächst davon aus, dass die Anfrage nicht im Auftrag des Vereins, sondern durch Sie als natürliche Person erfolgt, sodass für Befreiungsgründe i.S.d. § 2 VerwGebO IFG NW auch auf Ihre Person abzustellen ist. Gem. 1.3.2 der Anlage zur VerwGebO IFG NW kann bei einem umfangreichen Verwaltungsaufwand eine Gebühr von EUR 10 - 500 erhoben werden. Um einen umfangreichen Verwaltungsaufwand handelt es sich hier, da die angeforderten Informationen zunächst noch erhoben werden müssen und die Daten zu den Widerspruchsverfahren nicht elektronisch gespeichert sind. Es ist somit erforderlich, die Akten aller im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Münster liegenden Schulen der letzten 5 Jahre händisch durchzuschauen und die Daten zusammenstellen. Ich gehe derzeit von einem Verwaltungsaufwand von voraussichtlich 16 Stunden aus. Bei einem solchen Aufwand würde eine Gebühr in Höhe von 272,00 EUR erhoben. Ich bitte um Mitteilung, ob die Zusammenstellung der Informationen auch unter Berücksichtigung der Gebührenerhebung erfolgen soll. Sofern Sie hierzu noch weitere Fragen haben, können Sie mich auch gerne telefonisch unter der unten angegebenen Nummer erreichen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Melanie Overbeck ________________________________________________________________________ [Beschreibung: Beschreibung: BRMS_Logo_E-Mail%20Signatur] Dezernat 48 - Schulrecht - * Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster * 0251 - 411 - 4112 Fax: 0251 - 411 - 84112 <<E-Mailadresse>>

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AW: Widersprüche gegen Zeugnisnoten - Ihre Anfrage vom 01.02.2013 Sehr geehrte Damen und Herren, in Anbetracht d…
An Bezirksregierung Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Widersprüche gegen Zeugnisnoten - Ihre Anfrage vom 01.02.2013
Datum
13. Februar 2013 15:51
An
Bezirksregierung Münster
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, in Anbetracht der Kosten ziehe ich den Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.