Widmung der Straße "Iddeslfelder Hardt"

- Widmung der Straße "Iddelsfelder Hardt" in Köln-Dellbrück, insbesondere das letzte Stück vor der Schranke am Eingang zu Wald
- Plan, aus dem lichte Maße der Durchfahrtsbreiten und Verschwenkungsradien im Bereich der Schranke am Eingang zum Wald hervorgehen, insbesondere im Hinblick auf parkende Fahrzeuge
- Protokoll der zuletzt durchgeführten Verkehrsschau; falls nicht vorhanden, Protokoll der letzen sonstigen Überprüfung/Begehung
- Anordung, Genehmigung und Plan des neu asphaltierten Wendehammers vor der neu erbauten Schranke (mit Verkehrszeichen und Bemaßungen)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Juli 2022
  • Frist
    16. August 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Widmung der Straße "Iddeslfelder Hardt" [#253318]
Datum
14. Juli 2022 19:45
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Widmung der Straße "Iddelsfelder Hardt" in Köln-Dellbrück, insbesondere das letzte Stück vor der Schranke am Eingang zu Wald - Plan, aus dem lichte Maße der Durchfahrtsbreiten und Verschwenkungsradien im Bereich der Schranke am Eingang zum Wald hervorgehen, insbesondere im Hinblick auf parkende Fahrzeuge - Protokoll der zuletzt durchgeführten Verkehrsschau; falls nicht vorhanden, Protokoll der letzen sonstigen Überprüfung/Begehung - Anordung, Genehmigung und Plan des neu asphaltierten Wendehammers vor der neu erbauten Schranke (mit Verkehrszeichen und Bemaßungen)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253318 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253318/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Köln
Sehr << Antragsteller:in >> Sie baten vorab um die Mitteilung der anfallenden Gebühren für das zur Ve…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Mi- : Widmung der Straße "Iddeslfelder Hardt" [#253318]
Datum
18. Juli 2022 10:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Sie baten vorab um die Mitteilung der anfallenden Gebühren für das zur Verfügung stellen der angefragten Informationen. Diese belaufen sich schätzungsweise auf 420,- €. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte erlaeutern Sie die genannten Gebuehren anhand der Gebuehrenordnung des IFG N…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mi- : Widmung der Straße "Iddeslfelder Hardt" [#253318]
Datum
18. Juli 2022 14:04
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte erlaeutern Sie die genannten Gebuehren anhand der Gebuehrenordnung des IFG NRW. Ihre Erklaerung werde ich dem Landesbeauftragten fuer Informationsfreiheit zur Pruefung vorlegen, und gegebenenfalls Beschwerde einlegen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253318 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253318/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Widmung der Straße "Iddeslfelder Hardt"“ [#253318]
Datum
18. Juli 2022 14:10
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/253318/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Stadt Koeln mit einer voellig ueberhoehten und unbegruendeten Kostenschaetzung versucht, mich von meiner Anfrage abzubringen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 253318.pdf Anfragenr: 253318 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253318/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 18.07.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Widmung der Straße "Iddeslfelder Hardt"“ [#253318]
Datum
18. Juli 2022 15:01
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 18.07.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein Aktenzeichen 209.2.3.2.12-5095/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 1…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.12-5095/22 Anfrage Widmung der Straße "Iddeslfelder Hardt" [#253318]
Datum
20. Juli 2022 07:40
Status
Warte auf Antwort
Mein Aktenzeichen 209.2.3.2.12-5095/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 14.07.2022 auf Zugang zur Widmung der Straße "Iddeslfelder Hardt" Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben sich gemäß § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt, da Ihnen bei der Stadt Köln einen Antrag auf Zugang zu folgenden Informationen gestellt zu haben: - Widmung der Straße "Iddelsfelder Hardt" in Köln-Dellbrück, insbesondere das letzte Stück vor der Schranke am Eingang zu Wald - Plan, aus dem lichte Maße der Durchfahrtsbreiten und Verschwenkungsradien im Bereich der Schranke am Eingang zum Wald hervorgehen, insbesondere im Hinblick auf parkende Fahrzeuge - Protokoll der zuletzt durchgeführten Verkehrsschau; falls nicht vorhanden, Protokoll der letzen sonstigen Überprüfung/Begehung - Anordung, Genehmigung und Plan des neu asphaltierten Wendehammers vor der neu erbauten Schranke (mit Verkehrszeichen und Bemaßungen) Mit E-Mail vom 18.07.2022 teilte die Stadt Köln mit, dass die Gebühren schätzungsweise 420,- € betragen. Ich werde Ihr Anliegen gegenüber der Stadt Köln zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht aufgreifen. Bitte warten Sie erst einmal die Antwort der Stadt Köln ab. Diese wird Ihnen sicherlich die Höhe der Gebühren auch erläutern können. Sollten Sie keine Antwort erhalten, können Sie sich unter Angabe des o.a. Aktenzeichens erneut an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen
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Mein Aktenzeichen 209.2.3.2.12-5095/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 1…
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Betreff
209.2.3.2.12-5095/22 Anfrage Widmung der Straße "Iddeslfelder Hardt" [#253318]
Datum
15. August 2022 12:16
Status
Warte auf Antwort
Mein Aktenzeichen 209.2.3.2.12-5095/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 14.07.2022 auf Zugang zur Widmung der Straße "Iddeslfelder Hardt" Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihr Begehren gegenüber der Stadt mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen, da Ihnen diese bis heute nicht geantwortet hat. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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