Widmung

Ich benötige eine verbindliche Auskunft über die Widmung bzw. den Umfang der Widmung des folgenden Grundstückes:

Flur: 6

Flurstück: 601

Gemarkung: Bricht

Maassenstrasse

Ich danke für Ihre Bemühungen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. September 2012
  • Frist
    9. Oktober 2012
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich benötige ein…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Widmung
Datum
5. September 2012 18:54
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich benötige eine verbindliche Auskunft über die Widmung bzw. den Umfang der Widmung des folgenden Grundstückes: Flur: 6 Flurstück: 601 Gemarkung: Bricht Maassenstrasse Ich danke für Ihre Bemühungen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
L 23 - AD 2921 fragdenstaat.de Antrag nach dem IFG/UIG/VIG - Flurstück - Grundstück Sehr geehrte Frau Anonymer Nut…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
L 23 - AD 2921 fragdenstaat.de Antrag nach dem IFG/UIG/VIG - Flurstück - Grundstück
Datum
12. September 2012 16:41
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrte Frau Anonymer Nutzer, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 05.09.2012, mit der Sie um verbindliche Auskunft über die Widmung bzw. den Umfang der Widmung eines bestimmten Flurstücks bitten. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung keine verbindlichen Auskünfte zur Widmung einzelner Flurstücke erteilen kann. Gemäß § 2 Absatz 6 Satz 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG; im Internet unter www.gesetze-im-internet.de abrufbar) entscheidet über Widmung, Umstufung und Einziehung von Bundesfernstraßen die oberste Landesstraßenbaubehörde. Für die von Ihnen benötigte verbindliche Auskunft zu Widmungsfragen müssten Sie sich daher bitte an die zuständige oberste Landesstraßenbaubehörde wenden. In Nordrhein-Westfalen ist dies das: Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Jürgensplatz 1 40219 Düsseldorf <<E-Mailadresse>> Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen