Wie hoch ist der Anteil der Aufstockern unter den Jobcenter-Mitarbeitern

Nach Medienberichten vom 15.04.2013 ist bereits jeder dritte Hartz IV-Bezieher auf aufstockende Leistungen der Jobcenter angewiesen.
http://www.welt.de/wirtschaft/article115296280/Jeder-Dritte-Empfaenger-von-Hartz-IV-ist-Aufstocker.html

Aber auch Beschäftigte in Jobcentern, Sozialämter und Arbeitsagenturen sind auf Sozialleistungen angewiesen, um ihre Existenz zu sichern.

Ja, selbst Jobcentermitarbeiter mit befristeten Verträgen haben z.T. Anspruch auf aufstockende Leistungen. Aber solche Arbeitsvermittler verzichten darauf, weil sie die gesellschaftliche Ächtung als Hartz IV-Empfänger fürchten.

1. Bitte übersenden Sie mir statistisches Material zu den Aufstockern oder benennen mit bitte die entsprechenden quellen im Internet.
2. Wie viele Personen (Reinigungspersonal, Hausmeister e.c)) beschäftigen die Bundesagenturen und Jobcenter mit derart niedrigen Löhnen, dass sie aufstockungsberechtigt sind?

3. Wie viele Jobcentermitarbeiter in Leistungs- und Arbeitsvermittlungsabteilungen haben Anspruch als Aufstocker? Wie viele nehmen dies trotz der Ächtung in Anspruch?
4. Welche Positionierung zu prekären Arbeitsverhältnissen innerhalb der Arbeitslosenverwaltung hat sie Geschäftsführung offiziell vertreten?

http://www.welt.de/wirtschaft/article115296280/Jeder-Dritte-Empfaenger-von-Hartz-IV-ist-Aufstocker.html

Ergebnis der Anfrage

Teilzeitbeschäftigte Jobcentermitarbeiter sind keine Seltenheit.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. April 2013
  • Frist
    28. Mai 2013
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach Medienberic…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wie hoch ist der Anteil der Aufstockern unter den Jobcenter-Mitarbeitern
Datum
26. April 2013 13:23
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Medienberichten vom 15.04.2013 ist bereits jeder dritte Hartz IV-Bezieher auf aufstockende Leistungen der Jobcenter angewiesen. http://www.welt.de/wirtschaft/article115296280/Jeder-Dritte-Empfaenger-von-Hartz-IV-ist-Aufstocker.html Aber auch Beschäftigte in Jobcentern, Sozialämter und Arbeitsagenturen sind auf Sozialleistungen angewiesen, um ihre Existenz zu sichern. Ja, selbst Jobcentermitarbeiter mit befristeten Verträgen haben z.T. Anspruch auf aufstockende Leistungen. Aber solche Arbeitsvermittler verzichten darauf, weil sie die gesellschaftliche Ächtung als Hartz IV-Empfänger fürchten. 1. Bitte übersenden Sie mir statistisches Material zu den Aufstockern oder benennen mit bitte die entsprechenden quellen im Internet. 2. Wie viele Personen (Reinigungspersonal, Hausmeister e.c)) beschäftigen die Bundesagenturen und Jobcenter mit derart niedrigen Löhnen, dass sie aufstockungsberechtigt sind? 3. Wie viele Jobcentermitarbeiter in Leistungs- und Arbeitsvermittlungsabteilungen haben Anspruch als Aufstocker? Wie viele nehmen dies trotz der Ächtung in Anspruch? 4. Welche Positionierung zu prekären Arbeitsverhältnissen innerhalb der Arbeitslosenverwaltung hat sie Geschäftsführung offiziell vertreten? http://www.welt.de/wirtschaft/article115296280/Jeder-Dritte-Empfaenger-von-Hartz-IV-ist-Aufstocker.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung weitergele…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: ROB [IVBV] Wie hoch ist der Anteil der Aufstockern unter den Jobcenter-Mitarbeitern
Datum
26. April 2013 13:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten Rente: 030 221 911 001 Unfallversicherung/Ehrenamt: 030 221 911 002 Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 030 221 911 003 Arbeitsrecht: 030 221 911 004 Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 030 221 911 005 Infos für Menschen mit Behinderungen: 030 221 911 006 Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 030 221 911 007 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 030 221 911 008 Informationen zum Bildungspaket: 030 221 911 009 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Schreibtelefon: 030 221 911 016 Fax: 030 221 911 017 Gebärdentelefon / Video over IP: <<E-Mail-Adresse>> www.bmas.bund.de <<E-Mail-Adresse>> Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.
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aktualisierte Anfrage ich möchte den Zeitrahmen bis 2016 erweitern. Sehr geehrte Damen und Herren, meine Inform…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: ROB [IVBV] Wie hoch ist der Anteil der Aufstockern unter den Jobcenter-Mitarbeitern [#4081]
Datum
25. Oktober 2017 08:30
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
aktualisierte Anfrage ich möchte den Zeitrahmen bis 2016 erweitern. Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wie hoch ist der Anteil der Aufstockern unter den Jobcenter-Mitarbeitern“ vom 26.04.2013 (#4081) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1612 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4081 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
Datum
27. Oktober 2017
Status
Anfrage abgeschlossen