Wie hoch ist die Quote der nachfolge Massnahmen bei deine Bewerbungs Check

Wie hoch ist die Quote der nachfolge Massnahmen bei deine Bewerbungs Check?
Ist es üblich diese von selben Träger durchführen zu lassen ?
Wie oft wird ein Bewerbungscheck gemacht ?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. Juni 2016
  • Frist
    5. Juli 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch ist die…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
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Betreff
Wie hoch ist die Quote der nachfolge Massnahmen bei deine Bewerbungs Check [#16936]
Datum
1. Juni 2016 15:41
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch ist die Quote der nachfolge Massnahmen bei deine Bewerbungs Check? Ist es üblich diese von selben Träger durchführen zu lassen ? Wie oft wird ein Bewerbungscheck gemacht ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesagentur für Arbeit
1409.1- 31/2016 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde von fragdenstaat.de an die Zentrale der Bundesagen…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
Antrag nach dem IFG, hier: Wie hoch ist die Quote der nachfolge Massnahmen bei deine Bewerbungs Check [#16936]
Datum
3. Juni 2016 10:54
Status
Warte auf Antwort
1409.1- 31/2016 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde von fragdenstaat.de an die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit geroutet. Eine zentral gesteuerte Maßnahme "Bewerbungscheck" ist hier nicht bekannt. Aktionen unter dem Begriff "Bewerbungscheck" können von den Berufsinformationszentren (BIZ) oder von örtlichen Agenturen für Arbeit angeboten werden. Da Sie von "Nachfolgemaßnahmen" sprechen könnte es sich auch um eine Maßnahme zur aktiven Arbeitsförderung handeln, die von einem Bildungsträger angeboten wird, z.B. ein Bewerbungstraining. Wie Sie sehen ist es mir nicht möglich, allein aufgrund Ihrer Fragen festzustellen, ob und ggf. welche amtlichen Informationen zu Ihrer Anfrage vorhanden sind. Ich bin gerne bereit, mich um Ihre Anfrage zu kümmern, bitte aber um Verständnis, dass eine Recherche nach vorhandenen amtlichen Informationen aufgrund Ihrer bisherigen Angaben nicht möglich ist. Ich wäre Ihnen daher dankbar, wenn Sie Ihre Anfrage konkretisieren könnten und mir mitteilen würden, um welche Maßnahme es sich bei der von Ihnen genannten Maßnahme "Dein Bewerbungscheck" handelt (Maßnahme der Agentur für Arbeit, des Jobcenters oder eines Bildungsträgers?)und welche Information Sie zu dieser Maßnahme haben möchten. Sollte es sich um eine konkrete Maßnahme handeln, von der Sie möglicherweise selbst betroffen sind, ist es ggf. sinnvoller, sich mit Ihrem Anliegen direkt an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit oder das zuständige Jobcenter zu wenden. Bitte senden Sie Ihre Antwort an das E-Mail-Postfach <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre schnelle Antwort, ich versuche meine Angaben zu konkretisier…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG, hier: Wie hoch ist die Quote der nachfolge Massnahmen bei deine Bewerbungs Check [#16936]
Datum
3. Juni 2016 11:49
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre schnelle Antwort, ich versuche meine Angaben zu konkretisieren. Am 01. Juni fand in München eine größer Aktion statt. Dort wurden wohl in Stunden Tackt ca 40 Leute eingeladen zu eine Externen Bildungsträger. Dort wurden die Bewerbungsunterlagen angeschaut. Dazu die Frage wie oft finden solche Aktionen statt ? Bei den Anschauen wurden weiter Maßnahmen unterbreitet. Da her kommt die Frage Wie hoch ist die Quote von Weiteren Maßnahmen nach so einer ersten ? Und ist es üblich das externe Bildungsträger, der Agentur empfehlen weitere Maßnahmen bei ihnen im Haus zu machen ? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16936 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Das hilft mir bei der Zuordnung schon weiter. Da Ihre A…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
Antrag nach dem IFG, hier: Wie hoch ist die Quote der nachfolge Massnahmen bei deine Bewerbungs Check [#16936]
Datum
6. Juni 2016 10:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Das hilft mir bei der Zuordnung schon weiter. Da Ihre Anfrage eine Aktion der Agentur für Arbeit München betrifft, werde ich dort nachfragen und Ihre Anfrage ggf. zur Beantwortung an die Agentur für Arbeit München abgeben. Ich bitte Sie deshalb noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesagentur für Arbeit
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesagentur für Arbeit
Via
Briefpost
Betreff
Datum
24. Juni 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
842,2 KB