Wie ist der Sicherheitsstatus der @it.nrw.de E-Mail Adressen gemessen von MECSA

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, insbesondere sehr geehrte Frau Andrea Kameas ( <<E-Mail-Adresse>> )

Mit meinem Steuergeld wurde eine E-Mail Sicherheitsüberprüfungs-Plattform auf EU-Ebene aufgesetzt. Diese heißt MECSA und ist bei der EU Komission hier zu finden: https://mecsa.jrc.ec.europa.eu/de/

Bitte senden Sie mir eine "Berichtnummer" zum MECSA von der E-Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>> . Die Berichtnummer erhalten Sie indem Sie die E-Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>> unten links eingeben und auf "Start" klicken und den Ablauf befolgen.
Sie schrieben am 10.06.2020 um 13:41Uhr zitat "IT.NRW sichert die Sicherheitsinfrastruktur des Landesverwaltungsnetzes nach besten Wissen und Gewissen ab." . Dies möchte ich anhand der MECSA-Berichtnummer nachvollziehen können.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Juni 2020
  • Frist
    24. Juli 2020
  • 2 Follower:innen
Thorsten Koch
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> Mit meinem St…
An Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen Details
Von
Thorsten Koch
Betreff
Wie ist der Sicherheitsstatus der @it.nrw.de E-Mail Adressen gemessen von MECSA [#189470]
Datum
20. Juni 2020 15:08
An
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> Mit meinem Steuergeld wurde eine E-Mail Sicherheitsüberprüfungs-Plattform auf EU-Ebene aufgesetzt. Diese heißt MECSA und ist bei der EU Komission hier zu finden: https://mecsa.jrc.ec.europa.eu/de/ Bitte senden Sie mir eine "Berichtnummer" zum MECSA von der E-Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>> . Die Berichtnummer erhalten Sie indem Sie die E-Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>> unten links eingeben und auf "Start" klicken und den Ablauf befolgen. Sie schrieben am 10.06.2020 um 13:41Uhr zitat "IT.NRW sichert die Sicherheitsinfrastruktur des Landesverwaltungsnetzes nach besten Wissen und Gewissen ab." . Dies möchte ich anhand der MECSA-Berichtnummer nachvollziehen können. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch Anfragenr: 189470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189470/
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Koch, Sie beantragen die Mitteilung einer "Berichtnummer" zum MECSA von einer E-Mail …
Von
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Wie ist der Sicherheitsstatus der @it.nrw.de E-Mail Adressen gemessen von MECSA [#189470]
Datum
25. Juni 2020 16:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Koch, Sie beantragen die Mitteilung einer "Berichtnummer" zum MECSA von einer E-Mail Adresse. Eine solche liegt mir nicht vor. Gemäß § 1 IFG NRW soll grundsätzlich jedermann freien Zugang zu den bei den öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen haben. Sie können also nur Informationen erhalten, die bei IT.NRW auch vorhanden sind. Ein Anspruch auf Beschaffung von Informationen besteht nach dem IFG NRW nicht. Ihrem Antrag kann ich daher nicht nachkommen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Kames
Thorsten Koch
Sehr geehrte Frau Andrea Kames(<<E-Mail-Adresse>>), sehr geehrte Frau Nadine Classen(<<E-Mail-Ad…
An Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen Details
Von
Thorsten Koch
Betreff
AW: Wie ist der Sicherheitsstatus der @it.nrw.de E-Mail Adressen gemessen von MECSA [#189470]
Datum
29. Juni 2020 16:27
An
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Frau Andrea Kames(<<E-Mail-Adresse>>), sehr geehrte Frau Nadine Classen(<<E-Mail-Adresse>>), sehr geehrter Herr Peter Nietsch(<<E-Mail-Adresse>>), Sie schrieben mir als Behörde, dass Sie bestmöglich die IT-Sicherheit nachprüfen. https://mecsa.jrc.ec.europa.eu/de/ ist ein bekanntes, übliches Analysetool für welches ich Steuern bezaht habe. Dies ist von Behörden wie Ihre aufgesetzt worden. Sie können doch nicht behaupten, dass Sie noch nie dieses Sicherhsitsanalyseprogramm einer Behörde laufen gelassen haben. Dann haben Sie nach der Logik her verständlicher Weise nicht bestmöglich ihre IT-Sicherheit geprüft, wenn Sie nicht mal die Tools von den anderen staatlichen Behörden benutzen. Bitte tragen Sie eine E-Mail Adresse ihrer Wahl welche auf @it.nrw.de endet und somit logischer Weise auf ihren E-Mail Server läuft in der Plattform ein und senden mir anschließend die Berichtsnummer zu. Dies ist in unter 1 Minute erledigt. Ich habe deutlich länger gebraucht diesen Text hier zu verfassen. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch Anfragenr: 189470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/189470/upload/49445bda347d0ebaab7362e653aee4306913b72a/
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Ich bin zurzeit nicht im Haus. Nach meiner R?ckkehr werde ich Ihre E-Mail gerne beantworten. Freundliche Gr??e Im …
Von
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Betreff
Automatische Antwort: Wie ist der Sicherheitsstatus der @it.nrw.de E-Mail Adressen gemessen von MECSA [#189470]
Datum
29. Juni 2020 16:27
Status
Warte auf Antwort
Ich bin zurzeit nicht im Haus. Nach meiner R?ckkehr werde ich Ihre E-Mail gerne beantworten. Freundliche Gr??e Im Auftrag Andrea Kames

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Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Koch, Sie beantragen erneut die Mitteilung einer Berichtsnummer über eine MECSA-Analyse, diesma…
Von
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Wie ist der Sicherheitsstatus der @it.nrw.de E-Mail Adressen gemessen von MECSA [#189470]
Datum
1. Juli 2020 09:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Koch, Sie beantragen erneut die Mitteilung einer Berichtsnummer über eine MECSA-Analyse, diesmal von einer beliebigen E-Mail Adresse meines Hauses. Wie bereits mitgeteilt, besteht nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes kein Anspruch auf Beschaffung von Informationen. Ihr Antrag ist daher erneut abzulehnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Kames