Wie ist die korrekte Übermittlung der Ärztlichen Mitteilung BA 90/5, Begutachtungsergebnis mit Vordruck Bw/3454

Nennen Sie mir bitte sämtliche Dienstanweisungen oder Richtlinien für die "korrekte" Übermittlung des Vordruck Bw/3454 auch bekannt als Begutachtungsergebnis Ärztliche Mitteilung BA 90/5, "nachdem" der Arzt sein Begutachtungsergebnis eingetragen hat.

Weiterhin bitte ich Sie mir den korrekten Dienstweg exemplarisch (Bsp.: Truppenarzt->Disziplinarvorgesetzter->Soldat->Personalführer) darzustellen, wie der BA 90/5 vom Arzt zum Disziplinarvorgesetzten übermittelt wird und welche Stationen dieser durchläuft, bis er schlussendlich durch den zu begutachtenden Soldaten zur Eröffnung unterzeichnet wird.

Ich bitte Sie mir mitzuteilen ob der § 43 & 43.1 VwVfg greift, wenn der behandelnde Truppenarzt das Begutachtungsergebnis dem zu Begutachtenden bereits vorab im Arztgespräch mitteilt und welche Auswirkungen dies auf die spätere Eröffnung durch den Disziplinarvorgesetzten hat bzw. ob diese Eröffnung hinfällig ist, da der Verwaltungsakt bereits gem. § 43.1 bekannt gegeben und wirksam wurde.

Weiterhin bitte ich um Übermittlung ab welchem Zeitpunkt es sich bei dem BA 90/5 um eine Urkunde handelt, in welchen Schutzbereich (1,2,3) dieser dann klassifiziert wird und wer der berechtigte Personenkreis für den Versand und die Übermittlung dieser Personalaktendaten ist und ob dies den zu begutachtende Soldaten mit einschließt.

Abschließend möchte ich wissen, wie fehlende Ärztliche Mitteilung 90/5 (Personalaktendaten), von den zuständigen Dienststellen gemäß Richtlinien oder Dienstanweisung zu beschaffen sind und ob der zu begutachtende Soldat hiermit beauftragt werden darf.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Oktober 2022
  • Frist
    19. November 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nennen Sie mir bi…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
Wie ist die korrekte Übermittlung der Ärztlichen Mitteilung BA 90/5, Begutachtungsergebnis mit Vordruck Bw/3454 [#261183]
Datum
17. Oktober 2022 19:38
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nennen Sie mir bitte sämtliche Dienstanweisungen oder Richtlinien für die "korrekte" Übermittlung des Vordruck Bw/3454 auch bekannt als Begutachtungsergebnis Ärztliche Mitteilung BA 90/5, "nachdem" der Arzt sein Begutachtungsergebnis eingetragen hat. Weiterhin bitte ich Sie mir den korrekten Dienstweg exemplarisch (Bsp.: Truppenarzt->Disziplinarvorgesetzter->Soldat->Personalführer) darzustellen, wie der BA 90/5 vom Arzt zum Disziplinarvorgesetzten übermittelt wird und welche Stationen dieser durchläuft, bis er schlussendlich durch den zu begutachtenden Soldaten zur Eröffnung unterzeichnet wird. Ich bitte Sie mir mitzuteilen ob der § 43 & 43.1 VwVfg greift, wenn der behandelnde Truppenarzt das Begutachtungsergebnis dem zu Begutachtenden bereits vorab im Arztgespräch mitteilt und welche Auswirkungen dies auf die spätere Eröffnung durch den Disziplinarvorgesetzten hat bzw. ob diese Eröffnung hinfällig ist, da der Verwaltungsakt bereits gem. § 43.1 bekannt gegeben und wirksam wurde. Weiterhin bitte ich um Übermittlung ab welchem Zeitpunkt es sich bei dem BA 90/5 um eine Urkunde handelt, in welchen Schutzbereich (1,2,3) dieser dann klassifiziert wird und wer der berechtigte Personenkreis für den Versand und die Übermittlung dieser Personalaktendaten ist und ob dies den zu begutachtende Soldaten mit einschließt. Abschließend möchte ich wissen, wie fehlende Ärztliche Mitteilung 90/5 (Personalaktendaten), von den zuständigen Dienststellen gemäß Richtlinien oder Dienstanweisung zu beschaffen sind und ob der zu begutachtende Soldat hiermit beauftragt werden darf.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261183 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261183/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V302 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 17. Ok…
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Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Wie ist die korrekte Übermittlung der Ärztlichen Mitteilung BA 90/5, Begutachtungsergebnis mit Vordruck Bw/3454 [#261183]
Datum
18. Oktober 2022 08:07
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V302 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 17. Oktober 2022 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 17. Oktober 2022 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V302 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wie ist die korrekte Übermittlung der Ärztlich…
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Betreff
AW: Wie ist die korrekte Übermittlung der Ärztlichen Mitteilung BA 90/5, Begutachtungsergebnis mit Vordruck Bw/3454 [#261183]
Datum
19. November 2022 05:12
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wie ist die korrekte Übermittlung der Ärztlichen Mitteilung BA 90/5, Begutachtungsergebnis mit Vordruck Bw/3454“ vom 17.10.2022 (#261183) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V302 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 17. Ok…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Wie ist die korrekte Übermittlung der Ärztlichen Mitteilung BA 90/5, Begutachtungsergebnis mit Vordruck Bw/3454 [#261183]
Datum
21. November 2022 12:10
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V302 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 17. Oktober 2022 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 17. Oktober 2022 (Bezug). Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Leider ist es uns aufgrund des derzeit hohen IFG-Antragsaufkommens und der dadurch entstehenden längeren Bearbeitungszeiten nicht immer möglich, die IFG-Anfragen zeitnah zu einem Abschluss zu bringen. Aktuell stehen auch zahlreiche Personen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen für weitere Verzögerungen. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Anträge schnellstmöglich zu beantworten. Aktuell befindet sich Ihr Vorgang noch in der Prüfung. Ich möchte Sie daher um etwas Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wie ist die korrekte Übermittlung der Ärztlich…
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Betreff
AW: Wie ist die korrekte Übermittlung der Ärztlichen Mitteilung BA 90/5, Begutachtungsergebnis mit Vordruck Bw/3454 [#261183]
Datum
28. November 2022 15:18
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wie ist die korrekte Übermittlung der Ärztlichen Mitteilung BA 90/5, Begutachtungsergebnis mit Vordruck Bw/3454“ vom 17.10.2022 (#261183) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wie ist die korrekte Übermittlung der Ärztlich…
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Betreff
AW: Wie ist die korrekte Übermittlung der Ärztlichen Mitteilung BA 90/5, Begutachtungsergebnis mit Vordruck Bw/3454 [#261183]
Datum
8. Dezember 2022 07:43
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wie ist die korrekte Übermittlung der Ärztlichen Mitteilung BA 90/5, Begutachtungsergebnis mit Vordruck Bw/3454“ vom 17.10.2022 (#261183) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V302 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vo…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Wie ist die korrekte Übermittlung der Ärztlichen Mitteilung BA 90/5, Begutachtungsergebnis mit Vordruck Bw/3454 [#261183]
Datum
13. Dezember 2022 10:59
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V302 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 17. Oktober 2022 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 17. Oktober 2022 (Bezug). Zunächst weise ich daraufhin, dass die Fragen 2 bis 5 nicht vom IFG erfasst sind. Diese werden im Rahmen einer Bürgeranfrage beantwortet. Zu Ihren Fragestellungen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: 1) Nennung sämtlicher Dienstanweisungen oder Richtlinien für die "korrekte" Übermittlung des Vordruck Bw/3454 "nachdem" der Arzt sein Begutachtungsergebnis eingetragen hat. Mit Wirkung vom 17.06.2021 wurde durch den Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr das „Datenschutzkonzept zur Verarbeitung personenbezogener Daten in der Wehrmedizinische Begutachtung gemäß der Allgemeinen Regelungen der A1-831/0-4XXX-Reihe“ in Kraft gesetzt. Eine Übersicht über die einschlägigen Rechtsgrundlagen und Verwaltungsvorschriften füge ich bei: Die Übermittlung des Begutachtungsauftrag sowie das abschließende Begutachtungsergebnis erfolgt grundsätzlich papiergebunden durch berechtigte Personen. Die Eröffnung des Begutachtungsergebnis erfolgt nach abgeschlossener Begutachtung durch die Disziplinarvorgesetze bzw. durch den Disziplinarvorgesetzen. 2) Exemplarische Darstellung eines korrekten Dienstweges des Bw 3454 vom Arzt zum Disziplinarvorgesetzten unter Nennung der durchlaufenden Stationen, bis zu schlussendlicher Eröffnung. Anbei erhalten Sie das entsprechende Schaubild aus dem „Datenschutzkonzept zur Verarbeitung personenbezogener Daten in der Wehrmedizinische Begutachtung gemäß der Allgemeinen Regelungen der A1-831/0-4XXX-Reihe“. 3) Greift der § 43 & 43.1 VwVfg, wenn der behandelnde Truppenarzt das Begutachtungsergebnis dem zu Begutachtenden bereits vorab im Arztgespräch mitteilt und welche Auswirkungen dies auf die spätere Eröffnung durch den Disziplinarvorgesetzten hat bzw. ob diese Eröffnung hinfällig ist, da der Verwaltungsakt bereits gem. § 43.1 bekannt gegeben und wirksam wurde. Gemäß der Allgemeinen Regelung „Wehrmedizinsche Begutachtung“ A1-831/0-4000 „wird das Ergebnis der Begutachtung vom begutachtenden Arzt bzw. der begutachtenden Ärztin der Bundeswehr in einem ärztlichen Urteil zusammengefasst. Die 1. Ausfertigung ist der anfordernden Dienststelle über den bzw. der nächsten Disziplinarvorgesetzten des Soldaten bzw. der Soldatin zuzuleiten, die 2. Ausfertigung und der Befragungs- und/oder Untersuchungsbogen sind in die Gesundheitsakte aufzunehmen. Die 3. Ausfertigung, wird an das Institut für Präventivmedizin der Bundeswehr (InstPrävMedBw) übersandt. Der oder die Disziplinarvorgesetzte eröffnet das Begutachtungsergebnis im Teil C des Bw-3454 welches dem Soldaten bzw. der Soldatin auf Wunsch durch den zuständigen Truppenarzt bzw. die zuständige Truppenärztin zu begründen ist. Die bzw. der Begutachtete kann eine schriftliche Stellungnahme zur festgestellten Verwendungsfähigkeit/Eignung abgeben, die der Ausfertigung für die Personalbearbeitende Stelle (PersBSt) beizufügen ist.“ Das abschließende Ergebnis der ärztlichen Begutachtung wird mündlich, im Rahmen des Abschlussgespräches (Arzt-Patienten-Gespräch) dem Soldaten bzw. der Soldatin eröffnet. Dies geschieht ohne Vorgriff der rechtskräftigen Eröffnung durch den Disziplinarvorgesetzen bzw. der Disziplinarvorgesetzen. 4) Ab welchem Zeitpunkt handelt es sich bei dem BA 90/5 um eine Urkunde, in welchen Schutzbereich (1,2,3) dieser dann klassifiziert wird und wer der berechtigte Personenkreis für den Versand und die Übermittlung dieser Personalaktendaten ist und ob dies den zu begutachtende Soldaten miteinschließt. Bei dem Ergebnis der Begutachtung handelt es sich um Daten, die dem Schutzbereich 2 zuzuordnen sind. Es werden keinerlei konkrete medizinischen Daten übermittelt, sondern nur die aus der Begutachtung resultierende Antwort auf die Frage nach der Tauglichkeit bzw. Verwendungsfähigkeit. Das Formular Bw - 3454 bedarf keines Dienstsiegels. Ausführungen zur Personalaktenführung inkl. berechtigten Personenkreis werden in der Allgemeinen Regelung „Personalaktenführung“ A1-1480/0-5001 beschrieben. 5) Auskunft, wie fehlende Ärztliche Mitteilung 90/5 (Personalaktendaten), von den zuständigen Dienststellen gemäß Richtlinien oder Dienstanweisung zu beschaffen sind und ob der zu begutachtende Soldat hiermit beauftragt werden darf. Vorgaben zur Personalaktenführung sind in der Allgemeinen Regelung „Personalaktenführung“ A1-1480/0-5001 beschrieben. Es besteht zudem für Sie die Möglichkeit, beim Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr (KdoSanDstBw) Einsicht in das „Datenschutzkonzept zur Verarbeitung personenbezogener Daten in der Wehrmedizinische Begutachtung gemäß der Allgemeinen Regelungen der A1-831/0-4XXX-Reihe“ zu beantragen. Mit freundlichen Grüßen
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Guten Tag, viele Dank für die bereitgestellten Informationen und Ihre Mühe. Leider konnte ich Ihrer Antwort zu Z…
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Betreff
AW: Wie ist die korrekte Übermittlung der Ärztlichen Mitteilung BA 90/5, Begutachtungsergebnis mit Vordruck Bw/3454 [#261183]
Datum
13. Dezember 2022 15:45
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, viele Dank für die bereitgestellten Informationen und Ihre Mühe. Leider konnte ich Ihrer Antwort zu Ziffer 4 nicht entnehmen, ob der zu begutachtende Soldat nach der ärztlichen Begutachtung mit dem VERSAND oder der ÜBERMITTLUNG des Bw - 3454 beauftragt werden darf. Könnten Sie mir dies bitte mitteilen. Danke Leider konnte ich Ihrer Antwort zu Ziffer 5 nicht entnehmen, ob der zu begutachtende Soldat mit der BESCHAFFUNG von einer fehlenden Ärztlichen Mitteilungen Bw 3454 beauftragt werden darf. In beiden Sachverhalten gehen ich davon aus, dass der zu begutachtende Soldat idR. nicht zum berechtigten Personenkreis gemäß Personalaktenführung A1-1480/0-5001 zählt, würde mich jedoch über einen abschließende Bestätigung sehr freuen. Anfragenr: 261183 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261183/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, zu Ihrem Schreiben vom 13.12.2022 möchte ich ergänzend hinzufügen: Sie schreiben, dass das Bw-3454 Dok…
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Betreff
AW: Wie ist die korrekte Übermittlung der Ärztlichen Mitteilung BA 90/5, Begutachtungsergebnis mit Vordruck Bw/3454 [#261183]
Datum
13. Dezember 2022 16:54
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, zu Ihrem Schreiben vom 13.12.2022 möchte ich ergänzend hinzufügen: Sie schreiben, dass das Bw-3454 Dokument dem Schutzbereich 2 zugeordnet ist. Sie Schreiben, dass es sich bei dem Ergebnis der Ärztlichen Begutachtung um Daten handelt, die dem Schutzbereich 2 zuzuordnen sind. Sie schreiben, dass keinerlei konkrete medizinischen Daten übermittelt werden, sondern nur die aus der Begutachtung resultierende Antwort auf die Frage nach der Tauglichkeit bzw. Verwendungsfähigkeit. - Können Sie mir erklären sich dann auf dem Dokument Bw-3454 oben rechts, der Hinweis Schutzbereich 3 befindet? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V302 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr ursprünglicher…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Wie ist die korrekte Übermittlung der Ärztlichen Mitteilung BA 90/5, Begutachtungsergebnis mit Vordruck Bw/3454 [#261183]
Datum
20. Dezember 2022 10:43
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V302 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr ursprünglicher Antrag vom 17. Oktober 2022 2. Antwort BMVg R I 1 vom 13. Oktober 2022 3. Ihre E-Mails mit ergänzenden Fragen vom 13. Dezember 2022 (s. u. und Anlage) Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre ergänzenden Fragen vom 13. Dezember 2022 (Bezug 3) teile ich Ihnen mit, dass diese nicht auf die Herausgabe von amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen (amtlichen Informationen) abzielen. Sie bitten vielmehr um die Beantwortung konkreter Fragen und Mitteilung von Hintergrundinformationen. Derartige Anfragen fallen nicht unter das IFG, welches den Zugang zu bereits vorhandenen amtlichen Informationen regelt. Ihre Fragen habe ich daher an das zuständige Fachreferat im Haus mit der Bitte um Bearbeitung als Bürgeranfrage weitergeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für die Information zum Sachverhalt. Vielleicht könnten Sie der Vollständigkeit, das Form…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wie ist die korrekte Übermittlung der Ärztlichen Mitteilung BA 90/5, Begutachtungsergebnis mit Vordruck Bw/3454 [#261183]
Datum
20. Dezember 2022 14:25
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Information zum Sachverhalt. Vielleicht könnten Sie der Vollständigkeit, das Formular Bw-3453 hier zur Verfügung stellen. Oben rechts, sollte dann Schutzbereich 3 stehen. Danke Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, natürlich meine ich das Formular Bw-3454. Typo. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wie ist die korrekte Übermittlung der Ärztlichen Mitteilung BA 90/5, Begutachtungsergebnis mit Vordruck Bw/3454 [#261183]
Datum
20. Dezember 2022 14:26
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, natürlich meine ich das Formular Bw-3454. Typo. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesministerium der Verteidigung
Ihre Anfrage vom 17.10.2022 Betreff: Ihre Anfrage vom 17.10.2022 Sehr << Antragsteller:in >> mit ihr…
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Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Ihre Anfrage vom 17.10.2022
Datum
5. Januar 2023 17:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Betreff: Ihre Anfrage vom 17.10.2022 Sehr << Antragsteller:in >> mit ihren Schreiben 13.12.2022 konkretisieren Sie ihre Anfragen bzgl. des korrekten Umgangs mit dem Formular Bw – 3454 und bitten weiterhin um Übersendung des selbigen. Durch BMVg R I 1 wurde ihnen bereits mit Schreiben vom 20.12.2022 schriftlich mitgeteilt, dass die von Ihnen erbetenen Informationen nicht mehr unter das Informationsfreiheitsgesetz fallen. Die Beantwortung erfolgt als Bürgeranfrage. (1) Ihre Frage: Mit Bezug auf Ziffer 4 des Antwortschreiben BMVg R I 1 vom 13.12.2022 "Leider konnte ich Ihrer Antwort zu Ziffer 4 nicht entnehmen, ob der zu begutachtende Soldat nach der ärztlichen Begutachtung mit dem VERSAND oder der ÜBERMITTLUNG des Bw - 3454 beauftragt werden darf. Könnten Sie mir dies bitte mitteilen." Antwort BMVg: Die Soldatin / der Soldat kann mit der Übermittlung beauftragt werden (2) Ihre Frage: Mit Bezug auf Ziffer 5 des Antwortschreiben BMVg R I 1 vom 13.12.2022 "Leider konnte ich Ihrer Antwort zu Ziffer 5 nicht entnehmen, ob der zu begutachtende Soldat mit der BESCHAFFUNG von einer fehlenden Ärztlichen Mitteilungen Bw 3454 beauftragt werden darf. In beiden Sachverhalten gehen ich davon aus, dass der zu begutachtende Soldat idR. nicht zum berechtigten Personenkreis gemäß Personalaktenführung A1-1480/0-5001 zählt, würde mich jedoch über einen abschließende Bestätigung sehr freuen." Antwort BMVg: Bei Verlust eines Bw-3454 wird dieses von der personalbearbeitenden Stelle bei dem zuständigen Sanitätsbereich angefordert, da dort immer eine Kopie in der Gesundheitsgrundakte vorhanden ist. Auch hier kann die betroffene Soldatin / der betroffene Soldat mit der Abholung beauftragt werden. (3) Ihre Frage: Mit Bezug Antwortschreiben BMVg R I 1 vom 13.12.2022 "Sie Schreiben, dass es sich bei dem Ergebnis der Ärztlichen Begutachtung um Daten handelt, die dem Schutzbereich 2 zuzuordnen sind. Sie schreiben, dass keinerlei konkrete medizinischen Daten übermittelt werden, sondern nur die aus der Begutachtung resultierende Antwort auf die Frage nach der Tauglichkeit bzw. Verwendungsfähigkeit. Können Sie mir erklären sich dann auf dem Dokument Bw-3454 oben rechts, der Hinweis Schutzbereich 3 befindet?" Antwort BMVg: Grundsätzlich ist die Feststellung korrekt, dass das reine Begutachtungsergebnis nur dem SB 2 unterliegt. In seltenen Fällen beinhaltet das Begutachtungsergebnis Auflagen (z.B. "mit geeigneter Sehhilfe") womit dann ein Gesundheitsdatum enthalten ist, welches nach Einschätzung des Beauftragten für den Datenschutz im BAPersBw dem SB 3 zuzuordnen wäre. Um diese Möglichkeit auch weiterhin zu erhalten, dass medizinische Auflagen formuliert werden können, wurde das gesamte Formular dem SB 3 zugeordnet. Eine Zuordnung SB 2/3 ist nach den derzeitigen Regularien nicht vorgesehen. Ihrer Bitte um Übersendung des Bw-3454 wird nicht nachgekommen. Es handelt sich hierbei um ein bundeswehrinternes Formular und kann von Soldatinnen und Soldaten über die Formulardatenbank abgerufen werden. Eine Herausgabe außerhalb der Bundeswehr ist nicht vorgesehen. In der Hoffnung, dass wir Ihrem Anliegen gerecht werden konnten, verbleiben wir mit freundlichen Grüßen