Wie ist die Verteilung der Wochenstunden?

Im Rahmen der Diskussionen um Mindestlohn, der sich an einem Stundensatz festmacht, wird völlig übersehen, das viele Menschen die Vollzeit arbeiten, weniger als die üblichen 37,5 - 40 Stunden Wochenarbeitszeit haben. Daher möchte ich gerne wissen, wie die Statistik darüber ist. Also wie viele Menschen, in welchen Gehaltsgruppierungen, welche Wochenarbeitszeit haben.

Vielen Dank!

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  • Datum
    28. Mai 2014
  • Frist
    1. Juli 2014
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Rahmen der Di…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
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Betreff
Wie ist die Verteilung der Wochenstunden? [#6496]
Datum
28. Mai 2014 11:40
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Rahmen der Diskussionen um Mindestlohn, der sich an einem Stundensatz festmacht, wird völlig übersehen, das viele Menschen die Vollzeit arbeiten, weniger als die üblichen 37,5 - 40 Stunden Wochenarbeitszeit haben. Daher möchte ich gerne wissen, wie die Statistik darüber ist. Also wie viele Menschen, in welchen Gehaltsgruppierungen, welche Wochenarbeitszeit haben. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, im Meldeverfahren zur Sozialversicherung werden derzeit keine Daten erhoben,…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Wie ist die Verteilung der Wochenstunden? [#6496]
Datum
2. Juni 2014 11:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, im Meldeverfahren zur Sozialversicherung werden derzeit keine Daten erhoben, die für die Beantwortung Ihrer Frage wirklich geeignet sind. Daher liegen der BA keine entsprechenden Statistiken vor. Sie können sich einerseits an das Statistische Bundesamt wenden. Im Rahmen der Verdienststrukturerhebung werden nämlich sowohl vertraglich vereinbarte als auch geleistete Arbeitszeit abgefragt. Alternativ könnte sie aber folgende Veröffentlichung interessieren, da sie die von Ihnen geschilderte Problematik umgeht: http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.436179.de/14-5.pdf Hier wird die Arbeitszeit bereits berücksichtigt. Mit freundlichen Grüßen,