Wie kann es sein, dass eine Endbeglaubigung eine Bearbeitungszeit von 21 Tagen braucht? Wieso gibt es beim BVA keine Beschwerdestelle?

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

(1) Anzahl der Briefeingänge pro Tag mit Antrag auf Endbeglaubigungen oder Apostillen und (2) Anzahl der zuständigen Mitarbeiter

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. September 2021
  • Frist
    19. Oktober 2021
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Tina Ziemer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: (1) Anzahl der Br…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
Tina Ziemer
Betreff
Wie kann es sein, dass eine Endbeglaubigung eine Bearbeitungszeit von 21 Tagen braucht? Wieso gibt es beim BVA keine Beschwerdestelle? [#228464]
Datum
17. September 2021 07:21
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(1) Anzahl der Briefeingänge pro Tag mit Antrag auf Endbeglaubigungen oder Apostillen und (2) Anzahl der zuständigen Mitarbeiter
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tina Ziemer Anfragenr: 228464 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228464/
Mit freundlichen Grüßen Tina Ziemer

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Bundesverwaltungsamt
Sehr geehrte Frau Ziemer, wir bedanken uns für Ihr Interesse an der Fachaufgabe "Apostillen und Beglaubigun…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
AW: [EXTERN]Wie kann es sein, dass eine Endbeglaubigung eine Bearbeitungszeit von 21 Tagen braucht? Wieso gibt es beim BVA keine Beschwerdestelle? [#228464]
Datum
10. November 2021 15:53
Status
Anfrage abgeschlossen
image002.png
157 Bytes


Sehr geehrte Frau Ziemer, wir bedanken uns für Ihr Interesse an der Fachaufgabe "Apostillen und Beglaubigungen". Ihre IFG-Anfrage vom 17.09.2021 können wir leider erst jetzt wie folgt beantworten: (1) Anzahl der Briefeingänge pro Tag mit Antrag auf Endbeglaubigungen oder Apostillen Beim Bundesverwaltungsamt gehen täglich durchschnittlich 178 Anträge auf Endbeglaubigung oder Apostillen ein. (2) Anzahl der zuständigen Mitarbeiter Die Anzahl der Mitarbeitenden im Bereich Apostillen und Beglaubigungen beträgt 7 Personen (Vollzeit und Teilzeit). Die Fachaufgabe Apostillen und Beglaubigungen im Referat VM II 4 hat aufgrund von Rückständen längere Bearbeitungszeiten als üblich. Dies ist auf eine Häufung krankheitsbedingter Ausfälle bei gleichzeitig steigenden Eingängen aufgrund des Wirtschaftswachstums zurück zu führen. Da die Eingänge überwiegend fristgebunden sind, werden die Anträge nach Eingang bearbeitet. So konnte auch Ihr hier am 21.08.21 eingegangener Antrag erst am 24.09.21 bearbeitet werden. Zum Abbau der Rückstände wurde der Arbeitsbereich aus sonstigen Bereichen des Bundesverwaltungsamtes deutlich verstärkt, so dass wir in Kürze wieder Bearbeitungszeiten haben, die auch im berechtigten Interesse unserer Antragstellerinnen und Antragsteller sind. Eine zentrale Beschwerdestelle gibt es beim Bundesverwaltungsamt nicht. Beschwerden werden von der jeweils fachlich zuständigen Abteilungsleitung beantwortet. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen