Wie können Rechte, Linke und Verschwörungstheoretiker unterschieden werden?

bei der folgenden Anfrage handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Anfrage nach Informationen gemäß IFG, sondern um eine Behördenauskunft von einem allgemeinen gesellschaftlichen Interesse. Insofern würde ich Sie darum bitten, mein Anliegen im Sinne der DSGVO auch ohne Angabe meiner Adresse zu beantworten.

Ich nehme Bezug auf die Aussagen von Herrn Laschet:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article208023371/Laschet-zeigt-Verstaendnis-fuer-Proteste-gegen-Corona-Massnahmen.html

Gerne würde ich (aber sicherlich auch andere Mitmenschen) als "stiller Beobachter" friedlich an einer den Corona-Maßnahmen ggü. kritischen Versammlung unter Beibehaltung der üblichen Abstandsregeln teilnehmen.

Da die Stimmung bei diesen Veranstaltungen von beiden Seiten (Exekutive und Demonstranten) aufgrund des nachvollziehbaren - aber natürlich nicht tolerierbaren - Herdentriebes durch Einzelpersonen leicht hin zu einem aggressiven Verhalten der ganzen Gruppe kippen könnte, stelle ich mir die Frage wie sich entsprechende Aggressoren bei solchen Veranstaltungen im Vorfeld erkennen lassen und die Situation entspannt werden könnte? Wie ist ein Schutz für die friedlichen Mitmenschen auf solchen Veranstaltungen gewährleistet?

Ich gehe darüber hinaus davon aus, dass sich die Landesregierung von einem teils aggressiven Verhalten der ausführenden Staatsgewalt ggü. "friedlichen Beobachtern" ebenso distanziert wie völlig zurecht auch von offensichtlich provozierenden Demonstranten und dies auch so offen im Sinne einer gemeinschaftlichen Zusammenarbeit mit den Bürgern kommuniziert und (auch) lebt.

Ferner ist es für mich unverständlich, warum in den Innenstädten die Abstandsregeln unterschritten werden dürfen, aber auf den Demonstrationen teils sehr penibel auf diese Regeln geachtet wird. Wäre es nicht generell sinnvoll (auch ohne Corona) statt Masken als "Symbolpolitik" mehr auf Abstandsregeln in der Gesellschaft zu achten? Dies natürlich nur, sofern nicht alle Beteiligten einvernehmlich auf die Abstandsregeln verzichten möchten und die hieraus resultierenden Risiken in Kauf nehmen. Also im Zweifel auf eine intensivmedizinische Covid19-Behandlung verzichten müssten nach dem (zugegebenermaßen überspitzten) Motto: "Wer feiern kann, kann sich auch selber auskurieren!"

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. Mai 2020
  • Frist
    20. Juni 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wie können Rechte, Linke und Verschwörungstheoretiker unterschieden werden? [#186943]
Datum
18. Mai 2020 00:08
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bei der folgenden Anfrage handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Anfrage nach Informationen gemäß IFG, sondern um eine Behördenauskunft von einem allgemeinen gesellschaftlichen Interesse. Insofern würde ich Sie darum bitten, mein Anliegen im Sinne der DSGVO auch ohne Angabe meiner Adresse zu beantworten. Ich nehme Bezug auf die Aussagen von Herrn Laschet: https://www.welt.de/politik/deutschland/article208023371/Laschet-zeigt-Verstaendnis-fuer-Proteste-gegen-Corona-Massnahmen.html Gerne würde ich (aber sicherlich auch andere Mitmenschen) als "stiller Beobachter" friedlich an einer den Corona-Maßnahmen ggü. kritischen Versammlung unter Beibehaltung der üblichen Abstandsregeln teilnehmen. Da die Stimmung bei diesen Veranstaltungen von beiden Seiten (Exekutive und Demonstranten) aufgrund des nachvollziehbaren - aber natürlich nicht tolerierbaren - Herdentriebes durch Einzelpersonen leicht hin zu einem aggressiven Verhalten der ganzen Gruppe kippen könnte, stelle ich mir die Frage wie sich entsprechende Aggressoren bei solchen Veranstaltungen im Vorfeld erkennen lassen und die Situation entspannt werden könnte? Wie ist ein Schutz für die friedlichen Mitmenschen auf solchen Veranstaltungen gewährleistet? Ich gehe darüber hinaus davon aus, dass sich die Landesregierung von einem teils aggressiven Verhalten der ausführenden Staatsgewalt ggü. "friedlichen Beobachtern" ebenso distanziert wie völlig zurecht auch von offensichtlich provozierenden Demonstranten und dies auch so offen im Sinne einer gemeinschaftlichen Zusammenarbeit mit den Bürgern kommuniziert und (auch) lebt. Ferner ist es für mich unverständlich, warum in den Innenstädten die Abstandsregeln unterschritten werden dürfen, aber auf den Demonstrationen teils sehr penibel auf diese Regeln geachtet wird. Wäre es nicht generell sinnvoll (auch ohne Corona) statt Masken als "Symbolpolitik" mehr auf Abstandsregeln in der Gesellschaft zu achten? Dies natürlich nur, sofern nicht alle Beteiligten einvernehmlich auf die Abstandsregeln verzichten möchten und die hieraus resultierenden Risiken in Kauf nehmen. Also im Zweifel auf eine intensivmedizinische Covid19-Behandlung verzichten müssten nach dem (zugegebenermaßen überspitzten) Motto: "Wer feiern kann, kann sich auch selber auskurieren!"
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186943
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Anfrage an das MAGS - Antragsteller/in Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank, dass Sie sich mit Ihren Anl…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Anfrage an das MAGS - Antragsteller/in
Datum
22. Mai 2020 10:57
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
967 Bytes


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank, dass Sie sich mit Ihren Anliegen an uns gewendet haben! Leider ist es so, dass die Stabsstelle Corona im MAGS in den vergangenen Tagen viele tausend E-Mails mit Nachfragen zu den angekündigten Lockerungen erreicht haben. Wir haben daher keine Chance, Ihre Anfrage in annehmbarer Zeit detailliert und in der gewünschten Qualität zu beantworten. Es gibt jedoch zwei Internetauftritte der Landesregierung, die Ihnen weiterhelfen könnten: * Zum einen die Internetseite der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen, dort gibt es sehr umfangreiche Frage-und-Antwort-Kataloge (FAQ) zum Thema „Bekämpfung des Coronavirus“. Die Adresse: https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus * Zum anderen die Internetseite des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS), auf der Sie die komplette Sammlung der rechtlichen Regelungen finden. Dort werden alle aktuellen Verordnungen und Erlasse veröffentlicht, in denen die stufenweise Öffnung der Maßnahmen in der Corona-Pandemie geregelt wird. Die Adresse: www.mags.nrw/coronavirus<http://www.mags.nrw/coronavirus> Sollten Sie dort auch in den nächsten Tagen nicht fündig werden, so wenden Sie sich gerne wieder an uns. Bitte verwenden Sie dann in der Betreffzeile die Worte „ERNEUTE ANFRAGE“. Wir bemühen uns dann um möglichst schnelle Klärung Ihres Anliegens. Mit Dank für Ihr Verständnis und freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage an das MAGS - Antragsteller/in (ERNEUTE ANFRAGE) [#186943] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen D…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage an das MAGS - Antragsteller/in (ERNEUTE ANFRAGE) [#186943]
Datum
22. Mai 2020 15:23
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Zusendung der Informationen. Leider geht aus diesen zwar im Kern sehr hilfreichen Informationen nicht hervor, wie Rechte, Linke und Verschwörungstheoretiker zu unterscheiden sind. Könnten Sie mir deshalb bitte mitteilen, wie die oben genannten Gruppen voneinander zu unterscheiden sind? Sollte eine Unterscheidung nicht zweifelsfrei möglich sein, gehe ich davon aus, dass eine "unechte Versammlung" unter Maßgabe der Abstandsregeln >1,50m uneingeschränkt erlaubt ist und die Exekutive bei der Unterbindung rechtswidrig handeln würden. Können Sie diese Ansicht bestätigen? Falls ja: Wäre es dann nicht deeskalierend, wenn sich Herr Laschet offizell von Gewalt (egal von welcher Seite) distanziert? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186943

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Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Anfrage an das MAGS Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. Derzeit erreichen uns viele Ansc…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Anfrage an das MAGS
Datum
3. Juni 2020 13:41
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
967 Bytes


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. Derzeit erreichen uns viele Anschreiben zum Thema Corona, die wir leider nicht alle im Detail und auf den Einzelfall bezogen beantworten können. Dafür bitten wir um Verständnis. Gemäß den Regeln der Coronaschutzverordnung können nach §13 Demonstrationen genehmigt werden. Hierbei muss der Organisator zusammen mit den Demonstranten dafür Sorge tragen, dass die Einhaltung des Mindestabstand gewährleistet wird. Die genehmigende Behörde kann darüber hinaus zusätzliche Anforderungen stellen. Wie Sie aktuellen Pressemeldungen über das Infektionsgeschehen bei Veranstaltungen entnehmen können, ist das Einhalten der Abstandsregeln eine der wichtigsten Handlungen um Infektionen zu vermeiden. In den Innenstädten gelten - wie auch auf Demonstrationen - die gleichen Verhaltenspflichten und Abstandsregeln nach §1 und §2 der Coronaschutzverordnung. Der Gesetzestext unterscheidet dabei nicht nach dem Anlass der Zusammenkunft. Der Gesetzestext legt dabei in erster Priorität (§2 Absatz 1) fest, dass Abstand eingehalten werden soll. Erst danach (§2 Absatz 2), wenn ein Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, wird das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung empfohlen. Daher ist ein "freiwilliger Verzicht" auf das Einhalten der Abstandsregeln und das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Austausch gegen einen Verzicht auf eine intensivmedizinische Betreuung vom Gesetzgeber derzeit nicht vorgesehen. Darüber hinaus würde dies sicherlich auch kaum nachvollziehbar sein und die behandelnden Ärzte unangemessen unter Druck setzen. Weiter scheint es uns im Sinne des Rechtsstaates in der Regel als unangemessen, mögliche "Aggressoren im Vorfeld einer Veranstaltung erkennen" zu wollen. Wir hoffen, wir konnten Ihre Frage damit beantworten. Eine aktuelle Übersicht über die aktuellen Erlasse finden Sie auf unserer Website https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-ge…. Wichtig ist, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger an die Regeln halten und Informationen beachten, die von den öffentlichen Dienststellen in Nordrhein-Westfalen ausgegeben werden. Wenn wir uns alle danach richten, werden wir diese außergewöhnliche Situation bestmöglich bestehen - bitte helfen Sie uns dabei durch Ihre Unterstützung. Vielen Dank. Die hier erteilten Informationen stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar und dienen lediglich als Wegweiser. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Sachverständigen oder Rechtsanwalt. Mit freundlichen Grüßen