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Wie lässt sich der Menschenrechtsschutz in der Praxis verbessern?

Es geht in meiner Anfrage um Menschenrechtswidrige Zurückweisungspraxis
Es gibt Fälle, in denen an das BverfG gerichtete Beschwerden in schlechthin menschenrechtswidriger Weise von einem Sachbearbeiter als dem zuständigen Richter nicht mehr vorgelegt wird, erklärt worden sind.
In menschenrechtswidriger Weise deshalb, weil das aus Artikel 6 EMRK erfließende Recht auf Begründung und auf Gehör ebenso wie das in Artikel 13 statuierte Recht auf eine wirksame Beschwerde verletzt wird, wenn eine unbegründete Zurückweisungsentscheidung erfolgt, gegen die kein Rechtsmittel offensteht.
Es gibt sogar Fälle, in denen an den EGMR gerichtete Beschwerden in schlechthin menschenrechtswidriger Weise von einem Einzelrichter als unzulässig erklärt worden sind. In menschenrechtswidriger Weise deshalb, weil das aus Artikel 6 EMRK erfließende Recht auf Begründung und auf Gehör ebenso wie das in Artikel 13 statuierte Recht auf eine wirksame Beschwerde verletzt wird, wenn eine unbegründete Zurückweisungsentscheidung erfolgt, gegen die kein Rechtsmittel offensteht.

Nur ein kleiner Prozentsatz der Beschwerden werden beim BverfG angenommen und wirkungsvoll entschieden.
Nur ein geringer Prozentsatz der Beschwerden aus Deutschland wird beim EGMR angenommen.
Unser Justizsystem - auch in West- und Mitteleuropa - zahlreicher Verbesserungen und Reformen bedürfte. Und auch die Zugänge zum BverfG und EGMR müssen neu geregelt werden.
Dazu erwähne ich folgendes was sich im März im Bundestag ereignete:
Die Bundestagsabgeordnete der Grünen und Bundestagsvizepräsidentin, Frau Goehring- Eckhardt war empört wegen dem Interview des AFD Abgeordneten Schmidt (Russischer Zuwanderer) , dass er in Russland führte:

Es gebe hier gar keine Demokratie und andere Meinungen würden durch die „regierende Elite“ in Medien, im Internet und sogar durch körperliche Gewalt unterdrückt. Es sind Aussagen, die der Putin-Propaganda wertvolles Futter liefern.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. März 2022
  • Frist
    8. April 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrte Damen und Herren, auf Basis der Verordnungen 1…
An Juristischer Dienst der EU-Kommission Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wie lässt sich der Menschenrechtsschutz in der Praxis verbessern? [#243919]
Datum
20. März 2022 08:01
An
Juristischer Dienst der EU-Kommission
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrte Damen und Herren, auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:
Es geht in meiner Anfrage um Menschenrechtswidrige Zurückweisungspraxis Es gibt Fälle, in denen an das BverfG gerichtete Beschwerden in schlechthin menschenrechtswidriger Weise von einem Sachbearbeiter als dem zuständigen Richter nicht mehr vorgelegt wird, erklärt worden sind. In menschenrechtswidriger Weise deshalb, weil das aus Artikel 6 EMRK erfließende Recht auf Begründung und auf Gehör ebenso wie das in Artikel 13 statuierte Recht auf eine wirksame Beschwerde verletzt wird, wenn eine unbegründete Zurückweisungsentscheidung erfolgt, gegen die kein Rechtsmittel offensteht. Es gibt sogar Fälle, in denen an den EGMR gerichtete Beschwerden in schlechthin menschenrechtswidriger Weise von einem Einzelrichter als unzulässig erklärt worden sind. In menschenrechtswidriger Weise deshalb, weil das aus Artikel 6 EMRK erfließende Recht auf Begründung und auf Gehör ebenso wie das in Artikel 13 statuierte Recht auf eine wirksame Beschwerde verletzt wird, wenn eine unbegründete Zurückweisungsentscheidung erfolgt, gegen die kein Rechtsmittel offensteht. Nur ein kleiner Prozentsatz der Beschwerden werden beim BverfG angenommen und wirkungsvoll entschieden. Nur ein geringer Prozentsatz der Beschwerden aus Deutschland wird beim EGMR angenommen. Unser Justizsystem - auch in West- und Mitteleuropa - zahlreicher Verbesserungen und Reformen bedürfte. Und auch die Zugänge zum BverfG und EGMR müssen neu geregelt werden. Dazu erwähne ich folgendes was sich im März im Bundestag ereignete: Die Bundestagsabgeordnete der Grünen und Bundestagsvizepräsidentin, Frau Goehring- Eckhardt war empört wegen dem Interview des AFD Abgeordneten Schmidt (Russischer Zuwanderer) , dass er in Russland führte: Es gebe hier gar keine Demokratie und andere Meinungen würden durch die „regierende Elite“ in Medien, im Internet und sogar durch körperliche Gewalt unterdrückt. Es sind Aussagen, die der Putin-Propaganda wertvolles Futter liefern.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243919 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243919/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Juristischer Dienst der EU-Kommission
Ihr Antrag auf Dokumentenzugang Sehr Antragsteller/in Wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 20. März 2022 bezüglic…
Von
Juristischer Dienst der EU-Kommission
Betreff
Ihr Antrag auf Dokumentenzugang
Datum
22. März 2022 09:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 20. März 2022 bezüglich „Anfrage um Menschenrechtswidrige Zurückweisungspraxis“. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass der Kommission keinerlei Dokumente vorliegen, die der Beschreibung in Ihrem Antrag entsprechen. Wie aus Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 hervorgeht, bezieht sich das dort verankerte Recht auf Akteneinsicht nur auf bestehende Dokumente, die sich im Besitz des Organs befinden. Wir bedauern Ihrem Antrag nicht nachkommen zu können und verbleiben, mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Dokumentenzugang [#243919] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „…
An Juristischer Dienst der EU-Kommission Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Dokumentenzugang [#243919]
Datum
9. April 2022 09:10
An
Juristischer Dienst der EU-Kommission
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wie lässt sich der Menschenrechtsschutz in der Praxis verbessern?“ vom 20.03.2022 (#243919) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Gerade jetzt, wo man Putin und seine Getreuen fällig zurecht, als Kriegsverbrecher bezeichnet, die vor den Internationalen Gerichtshof gehören, gerade dann gehört es glaubwürdig zu sein. Der Missbrauch der Justiz könnte Putin in die Hände spielen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in

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Juristischer Dienst der EU-Kommission
RE: Ihr Antrag auf Dokumentenzugang [#243919] Sehr Antragsteller/in in der Anlage finden Sie die Antwort, die Ihn…
Von
Juristischer Dienst der EU-Kommission
Betreff
RE: Ihr Antrag auf Dokumentenzugang [#243919]
Datum
11. April 2022 16:20
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
IhrAntragaufDokumentenzugang.eml
7,6 KB
Sehr Antragsteller/in in der Anlage finden Sie die Antwort, die Ihnen am 22. März 2022 zugesandt wurde. Mit freundlichen Grüßen