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Wie lässt sich der Menschenrechtsschutz in der Praxis verbessern?

Anfrage an: Europäischer Rat

Es geht in meiner Anfrage um Menschenrechtswidrige Zurückweisungspraxis
Es gibt Fälle, in denen an das BverfG gerichtete Beschwerden in schlechthin menschenrechtswidriger Weise von einem Sachbearbeiter als dem zuständigen Richter nicht mehr vorgelegt wird, erklärt worden sind.
In menschenrechtswidriger Weise deshalb, weil das aus Artikel 6 EMRK erfließende Recht auf Begründung und auf Gehör ebenso wie das in Artikel 13 statuierte Recht auf eine wirksame Beschwerde verletzt wird, wenn eine unbegründete Zurückweisungsentscheidung erfolgt, gegen die kein Rechtsmittel offensteht.
Es gibt sogar Fälle, in denen an den EGMR gerichtete Beschwerden in schlechthin menschenrechtswidriger Weise von einem Einzelrichter als unzulässig erklärt worden sind. In menschenrechtswidriger Weise deshalb, weil das aus Artikel 6 EMRK erfließende Recht auf Begründung und auf Gehör ebenso wie das in Artikel 13 statuierte Recht auf eine wirksame Beschwerde verletzt wird, wenn eine unbegründete Zurückweisungsentscheidung erfolgt, gegen die kein Rechtsmittel offensteht.

Nur ein kleiner Prozentsatz der Beschwerden werden beim BverfG angenommen und wirkungsvoll entschieden.
Nur ein geringer Prozentsatz der Beschwerden aus Deutschland wird beim EGMR angenommen.
Unser Justizsystem - auch in West- und Mitteleuropa - zahlreicher Verbesserungen und Reformen bedürfte. Und auch die Zugänge zum BverfG und EGMR müssen neu geregelt werden.
Dazu erwähne ich folgendes was sich im März im Bundestag ereignete:
Die Bundestagsabgeordnete der Grünen und Bundestagsvizepräsidentin, Frau Goehring- Eckhardt war empört wegen dem Interview des AFD Abgeordneten Schmidt (Russischer Zuwanderer) , dass er in Russland führte:

Es gebe hier gar keine Demokratie und andere Meinungen würden durch die „regierende Elite“ in Medien, im Internet und sogar durch körperliche Gewalt unterdrückt. Es sind Aussagen, die der Putin-Propaganda wertvolles Futter liefern.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. März 2022
  • Frist
    8. April 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrte Damen und Herren, auf Basis der Verordnungen 1…
An Europäischer Rat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wie lässt sich der Menschenrechtsschutz in der Praxis verbessern? [#243920]
Datum
20. März 2022 08:02
An
Europäischer Rat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrte Damen und Herren, auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:
Es geht in meiner Anfrage um Menschenrechtswidrige Zurückweisungspraxis Es gibt Fälle, in denen an das BverfG gerichtete Beschwerden in schlechthin menschenrechtswidriger Weise von einem Sachbearbeiter als dem zuständigen Richter nicht mehr vorgelegt wird, erklärt worden sind. In menschenrechtswidriger Weise deshalb, weil das aus Artikel 6 EMRK erfließende Recht auf Begründung und auf Gehör ebenso wie das in Artikel 13 statuierte Recht auf eine wirksame Beschwerde verletzt wird, wenn eine unbegründete Zurückweisungsentscheidung erfolgt, gegen die kein Rechtsmittel offensteht. Es gibt sogar Fälle, in denen an den EGMR gerichtete Beschwerden in schlechthin menschenrechtswidriger Weise von einem Einzelrichter als unzulässig erklärt worden sind. In menschenrechtswidriger Weise deshalb, weil das aus Artikel 6 EMRK erfließende Recht auf Begründung und auf Gehör ebenso wie das in Artikel 13 statuierte Recht auf eine wirksame Beschwerde verletzt wird, wenn eine unbegründete Zurückweisungsentscheidung erfolgt, gegen die kein Rechtsmittel offensteht. Nur ein kleiner Prozentsatz der Beschwerden werden beim BverfG angenommen und wirkungsvoll entschieden. Nur ein geringer Prozentsatz der Beschwerden aus Deutschland wird beim EGMR angenommen. Unser Justizsystem - auch in West- und Mitteleuropa - zahlreicher Verbesserungen und Reformen bedürfte. Und auch die Zugänge zum BverfG und EGMR müssen neu geregelt werden. Dazu erwähne ich folgendes was sich im März im Bundestag ereignete: Die Bundestagsabgeordnete der Grünen und Bundestagsvizepräsidentin, Frau Goehring- Eckhardt war empört wegen dem Interview des AFD Abgeordneten Schmidt (Russischer Zuwanderer) , dass er in Russland führte: Es gebe hier gar keine Demokratie und andere Meinungen würden durch die „regierende Elite“ in Medien, im Internet und sogar durch körperliche Gewalt unterdrückt. Es sind Aussagen, die der Putin-Propaganda wertvolles Futter liefern.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243920 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243920/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Europäischer Rat
Your message has been received by the Transparency and Access to Documents Unit of the General Secretariat of the …
Von
Europäischer Rat
Betreff
RE: Wie lässt sich der Menschenrechtsschutz in der Praxis verbessern? [#243920]
Datum
20. März 2022 08:02
Status
Warte auf Antwort
Your message has been received by the Transparency and Access to Documents Unit of the General Secretariat of the Council of the European Union. All requests for access to documents are treated on the basis of Regulation (EC) No 1049/2001 of 30 May 2001 regarding public access to European Parliament, Council and Commission documents. The General Secretariat will reply to your request within 15 working days upon registration of your request. Requests received before 5 PM on a working day are registered on the same day. Requests received after 5 PM are registered on the first following working day. *** This notification was sent from an unattended mailbox. Please do not reply. *** To see the text of Regulation (EC) No 1049/2001, please click here: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2001:145:0043:0048:EN:PDF If the link doesn't open when you click on it, please copy - paste it into your browser. *** L'unité "Transparence et accès aux documents" du Secrétariat général du Conseil de l'Union européenne a bien reçu votre message. Toutes les demandes d'accès à des documents sont traitées conformément au règlement (CE) n° 1049/2001 du 30 mai 2001 relatif à l'accès du public aux documents du Parlement européen, du Conseil et de la Commission. Le Secrétariat général répondra à votre demande dans un délai de 15 jours ouvrables à compter de l'enregistrement de celle-ci. Les demandes reçues les jours ouvrables avant 17 heures sont enregistrées le jour même. Les demandes reçues après 17 heures sont enregistrées le premier jour ouvrable suivant. *** S'il vous plaît ne répondez pas à ce message, car il a été envoyé d'une boîte aux lettres sans surveillance. *** Pour consulter le texte du règlement (CE) n° 1049/2001, cliquez ici: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2001:145:0043:0048:FR:PDF Si le lien ne s'ouvre pas lorsque vous cliquez dessus, veuillez copier-coller l'adresse dans votre navigateur. *** Ihre Nachricht ist bei der Dienststelle "Transparenz und Zugang zu Dokumenten" des General-sekretariats des Rates der Europäischen Union eingegangen. Alle Anträge auf Zugang zu Dokumenten werden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission bearbeitet. Das Generalsekretariat wird Ihnen binnen fünfzehn Arbeitstagen nach Registrierung Ihres Antrags eine Antwort übermitteln. Anträge, die an einem Arbeitstag vor 17.00 Uhr eingehen, werden noch am selben Tages registriert. Nach 17.00 Uhr eingehende Anträge werden am erstfolgenden Arbeitstag registriert. *** Diese Nachricht wurde automatisch generiert. Bitte nicht antworten. *** Den Text der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 finden Sie hier: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2001:145:0043:0048:DE:PDF Wenn sich der Link beim Anklicken nicht öffnet, kopieren Sie den bitte mit "copy/paste" in Ihren Browser. ***

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Europäischer Rat
Sehr Antragsteller/in Vielen Dank für Ihren Antrag auf Zugang zu Dokumenten. Leider konnten wir nicht nachvoll…
Von
Europäischer Rat
Betreff
RE: Wie lässt sich der Menschenrechtsschutz in der Praxis verbessern? [#243920]
Datum
21. März 2022 10:55
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in Vielen Dank für Ihren Antrag auf Zugang zu Dokumenten. Leider konnten wir nicht nachvollziehen, wonach Sie genau suchen. Daher konnten wir Ihrem Antrag kein bestimmtes Dokument zuordnen. Wir möchten Ihnen bei der Präzisierung Ihrer Anfrage behilflich sein und schlagen deshalb vor, dass Sie eine Suche im öffentlichen Register des Rates Dokumentenregister - Consilium (europa.eu)<https://www.consilium.europa.eu/de/do...> durchführen. Das öffentliche Register des Rates enthält Verweise auf nahezu alle Ratsdokumente ab 1999 (Ausnahmen gelten gegebenenfalls für Verschlusssachen), von denen etwa 75 % öffentlich zugänglich sind und heruntergeladen werden können. Über die Option "Suche im Register" können Sie Dokumente mit Hilfe verschiedener Kriterien – wie Dokumentennummer, Wörter im Betreff oder Text, Sachgebiet, Datum oder Nummer des interinstitutionellen Dossiers – suchen. Wenn Sie im Register ein Dokument finden, das nicht direkt heruntergeladen werden kann, können Sie anhand des verfügbaren elektronischen Formulars einen Antrag auf Zugang zu diesem Dokument stellen. Vor diesem Hintergrund wurde Ihr Antrag auf Zugang nicht registriert. Mit freundlichen Grüßen