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Wie lässt sich der Menschenrechtsschutz und Betrug in der Praxis verbessern?

Es geht in meiner Anfrage um Menschenrechtswidrige Zurückweisungspraxis
Es gibt Fälle, in denen an das BverfG gerichtete Beschwerden in schlechthin menschenrechtswidriger Weise von einem Sachbearbeiter als dem zuständigen Richter nicht mehr vorgelegt wird, erklärt worden sind.
In menschenrechtswidriger Weise deshalb, weil das aus Artikel 6 EMRK erfließende Recht auf Begründung und auf Gehör ebenso wie das in Artikel 13 statuierte Recht auf eine wirksame Beschwerde verletzt wird, wenn eine unbegründete Zurückweisungsentscheidung erfolgt, gegen die kein Rechtsmittel offensteht.
Es gibt sogar Fälle, in denen an den EGMR gerichtete Beschwerden in schlechthin menschenrechtswidriger Weise von einem Einzelrichter als unzulässig erklärt worden sind. In menschenrechtswidriger Weise deshalb, weil das aus Artikel 6 EMRK erfließende Recht auf Begründung und auf Gehör ebenso wie das in Artikel 13 statuierte Recht auf eine wirksame Beschwerde verletzt wird, wenn eine unbegründete Zurückweisungsentscheidung erfolgt, gegen die kein Rechtsmittel offensteht.

Nur ein kleiner Prozentsatz der Beschwerden werden beim BverfG angenommen und wirkungsvoll entschieden.
Nur ein geringer Prozentsatz der Beschwerden aus Deutschland wird beim EGMR angenommen.
Unser Justizsystem - auch in West- und Mitteleuropa - zahlreicher Verbesserungen und Reformen bedürfte. Und auch die Zugänge zum BverfG und EGMR müssen neu geregelt werden.
Dazu erwähne ich folgendes was sich im März im Bundestag ereignete:
Die Bundestagsabgeordnete der Grünen und Bundestagsvizepräsidentin, Frau Goehring- Eckhardt war empört wegen dem Interview des AFD Abgeordneten Schmidt (Russischer Zuwanderer) , dass er in Russland führte:

Es gebe hier gar keine Demokratie und andere Meinungen würden durch die „regierende Elite“ in Medien, im Internet und sogar durch körperliche Gewalt unterdrückt. Es sind Aussagen, die der Putin-Propaganda wertvolles Futter liefern.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. März 2022
  • Frist
    8. April 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrte Damen und Herren, auf Basis der Verordnungen 1…
An Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wie lässt sich der Menschenrechtsschutz und Betrug in der Praxis verbessern? [#243921]
Datum
20. März 2022 08:04
An
Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrte Damen und Herren, auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:
Es geht in meiner Anfrage um Menschenrechtswidrige Zurückweisungspraxis Es gibt Fälle, in denen an das BverfG gerichtete Beschwerden in schlechthin menschenrechtswidriger Weise von einem Sachbearbeiter als dem zuständigen Richter nicht mehr vorgelegt wird, erklärt worden sind. In menschenrechtswidriger Weise deshalb, weil das aus Artikel 6 EMRK erfließende Recht auf Begründung und auf Gehör ebenso wie das in Artikel 13 statuierte Recht auf eine wirksame Beschwerde verletzt wird, wenn eine unbegründete Zurückweisungsentscheidung erfolgt, gegen die kein Rechtsmittel offensteht. Es gibt sogar Fälle, in denen an den EGMR gerichtete Beschwerden in schlechthin menschenrechtswidriger Weise von einem Einzelrichter als unzulässig erklärt worden sind. In menschenrechtswidriger Weise deshalb, weil das aus Artikel 6 EMRK erfließende Recht auf Begründung und auf Gehör ebenso wie das in Artikel 13 statuierte Recht auf eine wirksame Beschwerde verletzt wird, wenn eine unbegründete Zurückweisungsentscheidung erfolgt, gegen die kein Rechtsmittel offensteht. Nur ein kleiner Prozentsatz der Beschwerden werden beim BverfG angenommen und wirkungsvoll entschieden. Nur ein geringer Prozentsatz der Beschwerden aus Deutschland wird beim EGMR angenommen. Unser Justizsystem - auch in West- und Mitteleuropa - zahlreicher Verbesserungen und Reformen bedürfte. Und auch die Zugänge zum BverfG und EGMR müssen neu geregelt werden. Dazu erwähne ich folgendes was sich im März im Bundestag ereignete: Die Bundestagsabgeordnete der Grünen und Bundestagsvizepräsidentin, Frau Goehring- Eckhardt war empört wegen dem Interview des AFD Abgeordneten Schmidt (Russischer Zuwanderer) , dass er in Russland führte: Es gebe hier gar keine Demokratie und andere Meinungen würden durch die „regierende Elite“ in Medien, im Internet und sogar durch körperliche Gewalt unterdrückt. Es sind Aussagen, die der Putin-Propaganda wertvolles Futter liefern.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243921/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung
Ihr Antrag zur Übersendung von Dokumenten Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20/03/2022. Wir …
Von
Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung
Betreff
Ihr Antrag zur Übersendung von Dokumenten
Datum
22. März 2022 17:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20/03/2022. Wir bestätigen hiermit den Eingang Ihres Antrags auf Übersendung von Dokumenten, der am 22/03/2022 unter Aktenzeichen Ares(2022)2100324 registriert wurde. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission wird Ihr Antrag innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet. Falls diese Frist verlängert werden muss, werden Sie rechtzeitig darüber informiert. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag zur Übersendung von Dokumenten [#243921] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheit…
An Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag zur Übersendung von Dokumenten [#243921]
Datum
9. April 2022 09:12
An
Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wie lässt sich der Menschenrechtsschutz und Betrug in der Praxis verbessern?“ vom 20.03.2022 (#243921) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Gerade jetzt, wo man Putin und seine Getreuen fällig zurecht, als Kriegsverbrecher bezeichnet, die vor den Internationalen Gerichtshof gehören, gerade dann gehört es glaubwürdig zu sein. Der Missbrauch der Justiz könnte Putin in die Hände spielen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in

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Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung
Sehr Antragsteller/in Anbei finden Sie die Antwort auf Ihren Antrag auf Zugang zu Dokumenten. Aufgrund der aktuel…
Von
Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung
Betreff
Wie lässt sich der Menschenrechtsschutz und Betrug in der Praxis verbessern? [#243921]
Datum
11. April 2022 17:16
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
2,0 MB
Sehr Antragsteller/in Anbei finden Sie die Antwort auf Ihren Antrag auf Zugang zu Dokumenten. Aufgrund der aktuellen Umstände wird das Schreiben nur per E-Mail versandt und wir bitten Sie daher um eine Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,