Wie oft konnte die Luca-App bei der Kontaktverfolgung bei einer Covid-Infektion im Landkreis Freudenstadt dem Gesundheitsamt helfen

Der Landkreis Freudenstadt verwendet im Gesundheitsamt die Luca-App.

Die Luca-App dient zur Kontaktdatennachverfolgung im Falle einer Covid-19 Infektion.

Ich bin daran interessiert zu erfahren, wie oft nun die Luca-App schon eingesetzt wurde für diesen Zweck.

Bitte teilen Sie mir deshalb mit, wie oft die Luca-App einen Kontaktdatensatz gebracht hat, der für die Verfolgung eingesetzt werden konnte.

Weiterhin wäre ich daran interessiert zu erfahren, ob diese Daten nicht sowieso schon vorhanden waren und hier tatsächlich ein Mehrwert gegeben war.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Juni 2021
  • Frist
    20. Juli 2021
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Landkreis Freudensta…
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Von
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Betreff
Wie oft konnte die Luca-App bei der Kontaktverfolgung bei einer Covid-Infektion im Landkreis Freudenstadt dem Gesundheitsamt helfen [#223517]
Datum
16. Juni 2021 07:11
An
Landratsamt Freudenstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Landkreis Freudenstadt verwendet im Gesundheitsamt die Luca-App. Die Luca-App dient zur Kontaktdatennachverfolgung im Falle einer Covid-19 Infektion. Ich bin daran interessiert zu erfahren, wie oft nun die Luca-App schon eingesetzt wurde für diesen Zweck. Bitte teilen Sie mir deshalb mit, wie oft die Luca-App einen Kontaktdatensatz gebracht hat, der für die Verfolgung eingesetzt werden konnte. Weiterhin wäre ich daran interessiert zu erfahren, ob diese Daten nicht sowieso schon vorhanden waren und hier tatsächlich ein Mehrwert gegeben war. Für Rückfragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 223517 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223517/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Wie oft konnte die Luca-App bei der Kontaktverf…
An Landratsamt Freudenstadt Details
Von
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Betreff
AW: Wie oft konnte die Luca-App bei der Kontaktverfolgung bei einer Covid-Infektion im Landkreis Freudenstadt dem Gesundheitsamt helfen [#223517]
Datum
20. Juli 2021 10:58
An
Landratsamt Freudenstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Wie oft konnte die Luca-App bei der Kontaktverfolgung bei einer Covid-Infektion im Landkreis Freudenstadt dem Gesundheitsamt helfen“ vom 16.06.2021 (#223517) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 223517 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223517/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Ba…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Wie oft konnte die Luca-App bei der Kontaktverfolgung bei einer Covid-Infektion im Landkreis Freudenstadt dem Gesundheitsamt helfen“ [#223517]
Datum
20. Juli 2021 10:59
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/223517/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Frist zur Beantwortung der Frage überschritten wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 223517.pdf Anfragenr: 223517 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223517/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Wie oft konnte die Luca-App bei der Kontaktverfolgung bei einer Covid-Infektion im Landkreis Freudenstadt dem Gesundheitsamt helfen“ [#223517]
Datum
20. Juli 2021 10:59
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wie oft konnte die Luca-App bei der Kontaktver…
An Landratsamt Freudenstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Wie oft konnte die Luca-App bei der Kontaktverfolgung bei einer Covid-Infektion im Landkreis Freudenstadt dem Gesundheitsamt helfen“ [#223517]
Datum
7. September 2021 22:11
An
Landratsamt Freudenstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wie oft konnte die Luca-App bei der Kontaktverfolgung bei einer Covid-Infektion im Landkreis Freudenstadt dem Gesundheitsamt helfen“ vom 16.06.2021 (#223517) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 50 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 223517 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223517/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Wie oft konnte die Luca-App bei der Kontaktverfolgung bei einer Covid-Infektion im Landkreis Freudenstadt dem Gesundheitsamt helfen“ [#223517]
Datum
7. September 2021 22:12
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte erneut um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/223517/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Frist zur Beantwortung der Frage nun schon sehr lange überschritten wurde (50 Tage). Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 223517.pdf Anfragenr: 223517 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223517/
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Ihre E-Mail vom 20. Juli 2021 AZ: 0221.4-15/214 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre o.g. E-Mail. Als Anla…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Ihre E-Mail vom 20. Juli 2021 AZ: 0221.4-15/214
Datum
13. Oktober 2021 15:11
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
605,1 KB
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre o.g. E-Mail. Als Anlage erhalten Sie unser Schreiben dazu. Mit freundlichen Grüßen