Wie oft wurden Wohnadressen von Gewalt- oder Stalking-Opferen fälschlich deren Opponenten mitgeteilt?
Wie oft wurden Wohnadressen von (mutmaßlichen) Gewalt- oder Stalking-Opferen, trotz deren ausdrücklichen bitte um Vertraulichkeit, während der Betreuung dieser Fälle durch die Polizei und den zuständigen Gerichten, fälschlich der gegnerischen Seite (Anwälte oder Beklagte) mitgeteilt. Ich bitte Sie mir die Anzahl der durch fälschliche Adressweitergabe betroffenen Personen und die zugehörige Gesamtzahl der von Polizei und Gerichten betreuten Fälle von Gewalt und Stalking für das Bundesland Hamburg jeweils für die Jahre 2017, 2018, und 2019 zu nennen.
Anfrage eingeschlafen
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Datum1. Februar 2020
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5. März 2020
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