Wie oft wurden Wohnadressen von Gewalt- oder Stalking-Opferen fälschlich deren Opponenten mitgeteilt?

Wie oft wurden Wohnadressen von (mutmaßlichen) Gewalt- oder Stalking-Opferen, trotz deren ausdrücklichen bitte um Vertraulichkeit, während der Betreuung dieser Fälle durch die Polizei und den zuständigen Gerichten, fälschlich der gegnerischen Seite (Anwälte oder Beklagte) mitgeteilt. Ich bitte Sie mir die Anzahl der durch fälschliche Adressweitergabe betroffenen Personen und die zugehörige Gesamtzahl der von Polizei und Gerichten betreuten Fälle von Gewalt und Stalking für das Bundesland Hamburg jeweils für die Jahre 2017, 2018, und 2019 zu nennen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Februar 2020
  • Frist
    5. März 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Amtsgericht Hamburg (Mitte) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wie oft wurden Wohnadressen von Gewalt- oder Stalking-Opferen fälschlich deren Opponenten mitgeteilt? [#178696]
Datum
1. Februar 2020 00:31
An
Amtsgericht Hamburg (Mitte)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Wie oft wurden Wohnadressen von (mutmaßlichen) Gewalt- oder Stalking-Opferen, trotz deren ausdrücklichen bitte um Vertraulichkeit, während der Betreuung dieser Fälle durch die Polizei und den zuständigen Gerichten, fälschlich der gegnerischen Seite (Anwälte oder Beklagte) mitgeteilt. Ich bitte Sie mir die Anzahl der durch fälschliche Adressweitergabe betroffenen Personen und die zugehörige Gesamtzahl der von Polizei und Gerichten betreuten Fälle von Gewalt und Stalking für das Bundesland Hamburg jeweils für die Jahre 2017, 2018, und 2019 zu nennen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 178696 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/178696 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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