Wie viel Corona-Fälle gab es in der Berliner Schulen, Kitas, Kultur-, Event-, Gastrobranche usw., in den letzten Monaten, nachgewiesenermaßen?

Eine Statistik zu den tatäschlichen Corona-Fällen und deren Ausbreitungswege in der jeweiligen Bereichen und Branchen.
Die gleiche Anfrage haben ich auch in den Bezirken: Friedrichshain, Kreuzberg, Neukölln, Schöneberg und Lichtenberg gestellt.
Vielleicht gibt es die Möglichkeit eine gemeinsame/vergleichbare Statistik zu erarbeiten.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    28. September 2020
  • Frist
    30. Oktober 2020
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Lichtenberg von Berlin - Abt. Umwelt und Gesundheit Details
Von
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Betreff
Wie viel Corona-Fälle gab es in der Berliner Schulen, Kitas, Kultur-, Event-, Gastrobranche usw., in den letzten Monaten, nachgewiesenermaßen? [#198027]
Datum
28. September 2020 12:43
An
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin - Abt. Umwelt und Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Statistik zu den tatäschlichen Corona-Fällen und deren Ausbreitungswege in der jeweiligen Bereichen und Branchen. Die gleiche Anfrage haben ich auch in den Bezirken: Friedrichshain, Kreuzberg, Neukölln, Schöneberg und Lichtenberg gestellt. Vielleicht gibt es die Möglichkeit eine gemeinsame/vergleichbare Statistik zu erarbeiten.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198027 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198027/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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