Wie viel Geld steht sozialen projekten in berlin zu

wie viel geld wird laut berliner haushaltsplan pro jahr in soziale projekte investiert / wie viel steht "Sozialem" insgesamt zur verfügung?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Mai 2021
  • Frist
    9. Juni 2021
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wie viel Geld steht sozialen projekten in berlin zu [#220009]
Datum
7. Mai 2021 17:23
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie viel geld wird laut berliner haushaltsplan pro jahr in soziale projekte investiert / wie viel steht "Sozialem" insgesamt zur verfügung?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220009 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220009/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Sehr Antragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre Anfragen, die mich über die Hausleistung erreichte. Als Bewilligu…
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Betreff
AW: Wie viel Geld steht sozialen projekten in berlin zu [#220009]
Datum
17. Mai 2021 16:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre Anfragen, die mich über die Hausleistung erreichte. Als Bewilligungsbehörde für Zuwendungen im Bereich Soziales, Gesundheit und Pflege sind wir vornehmlich für die Antragsprüfung bzw. für die Beratung von Zuwendungsempfängern zuständig. Die Anträge werden im Rahmen der fachlichen Klärung mit der zuständigen Senatsfachverwaltung besprochen. Außerdem werden von uns die Bescheide erlassen und die Zahlbarmachung bzw. die Ausreichung der Mittel von uns überwacht. Die Mittel sind jedoch nicht im Einzelplan des LAGeSo veranschlagt, sondern werden uns von den Senatsverwaltungen zur auftragsweisen Bewirtschaftung zugewiesen. Somit tragen auch die Senatsverwaltungen letztendlich die Verantwortung für die Verwendung der Mittel und stellen im Vorfeld die Finanzplanung für die Projekte auf. Für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2020 kann ich Ihnen mitteilen, dass wir im Auftrag der SenIAS für das Integrierte Sozialprogramm für den Einzelplan 11 den ISP-Projekte in 2020 eine Summe i.H.v. 26.556.550,44 € ausgereicht haben. Mit der Spitzenverbandsförderung zusammen, also ISP+SPV wurden Mittel i.H.V. 29.097.778,55 € an die Projekte ausgezahlt. Der Haushaltsplan ist öffentlich einsehbar, hier können Sie auch in Zukunft sich die Ansätze für die kommenden Haushaltsjahre anschauen: https://www.berlin.de/sen/finanzen/haushalt/downloads/haushaltsplan-2020-21/artikel.890524.php Mit freundlichen Grüßen