Wie viele Arbeitsplätze ist ein Menschenleben wert?

Eine Unterlage aus der hervorgeht, wie viele Arbeitsplätze ist ein Menschenleben wert ist.

Erläuterung: Im Rahmen von Abwägungen, etwa für Braunkohleverstromung fließt auch die Kenntnis ein, dass die Nutzung Menschenleben kostet. Es muss also eine Rechts- oder abwägungsgrundlage geben, wie dies im Entscheidungsprozess zu handhaben ist.

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  • Datum
    2. Dezember 2017
  • Frist
    5. Januar 2018
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Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Unterlage a…
An Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Wie viele Arbeitsplätze ist ein Menschenleben wert? [#25528]
Datum
2. Dezember 2017 06:29
An
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Unterlage aus der hervorgeht, wie viele Arbeitsplätze ist ein Menschenleben wert ist. Erläuterung: Im Rahmen von Abwägungen, etwa für Braunkohleverstromung fließt auch die Kenntnis ein, dass die Nutzung Menschenleben kostet. Es muss also eine Rechts- oder abwägungsgrundlage geben, wie dies im Entscheidungsprozess zu handhaben ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Ulrich Scharfenort <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen
Undelivered Mail Returned to Sender This is the mail system at host fragdenstaat.de. I'm sorry to have to in…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen
Betreff
Undelivered Mail Returned to Sender
Datum
2. Dezember 2017 06:29
Status
Warte auf Antwort
This is the mail system at host fragdenstaat.de. I'm sorry to have to inform you that your message could not be delivered to one or more recipients. It's attached below. For further assistance, please send mail to postmaster. If you do so, please include this problem report. You can delete your own text from the attached returned message. The mail system <<Name und E-Mail-Adresse>>: host mx2.bund.de[77.87.228.110] said: 550 5.7.1 <<Name und E-Mail-Adresse>>: Sender address rejected: Requested action not taken: Mailbox not found (in reply to RCPT TO command) Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Unterlage aus der hervorgeht, wie viele Arbeitsplätze ist ein Menschenleben wert ist. Erläuterung: Im Rahmen von Abwägungen, etwa für Braunkohleverstromung fließt auch die Kenntnis ein, dass die Nutzung Menschenleben kostet. Es muss also eine Rechts- oder abwägungsgrundlage geben, wie dies im Entscheidungsprozess zu handhaben ist. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen
Ihre E-Mail ist außerhalb der Geschäftszeiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eingegan…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen
Betreff
Automatische Antwort: Wie viele Arbeitsplätze ist ein Menschenleben wert? [#25528]
Datum
2. Dezember 2017 13:52
Status
Warte auf Antwort
Ihre E-Mail ist außerhalb der Geschäftszeiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eingegangen. Sie wird unverzüglich am nächsten Arbeitstag in den Geschäftsgang gegeben. In unabweislich dringenden Fällen können Sie sich telefonisch an die Hauptpforte unter der Rufnummer (030) 18 580-0 wenden.
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Az.: Z B 7 - zu: 1451/6II-Z3 1358/2017 Sehr geehrter Herr…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen
Betreff
Ihre E-Mail vom 2. Dezember 2017 - Wie viele Arbeitsplätze ist ein Menschenleben wert? [#25528]
Datum
28. Dezember 2017 11:09
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Az.: Z B 7 - zu: 1451/6II-Z3 1358/2017 Sehr geehrter Herr Scharfenort, auf Ihre E-Mail vom 2. Dezember 2017 teile ich Ihnen mit, dass Abwägungen im Rahmen wirtschaftspolitischer Überlegungen von den für die Fachpolitik federführenden Ressorts getroffen werden. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist insoweit für Ihre Anfrage nicht zuständig. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich schrieb "Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen" u…
An Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 2. Dezember 2017 - Wie viele Arbeitsplätze ist ein Menschenleben wert? [#25528]
Datum
29. Dezember 2017 07:23
An
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich schrieb "Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen" und natürlich ist somit das Justizministerium verantwortlich für solche Fragen. Diese betreffen Menschenrechte, sogar das grundlegende Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit. Es stimmt traurig, dass hier die Ausrede der Zuständigkeit verwendet wird, obwohl ständig Menschenleben gegen Arbeitsplätze abgewogen werden. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 25528 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wie viele Arbeitsplätze ist ein Menschenleben …
An Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: AW: Ihre E-Mail vom 2. Dezember 2017 - Wie viele Arbeitsplätze ist ein Menschenleben wert? [#25528]
Datum
5. Januar 2018 06:30
An
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wie viele Arbeitsplätze ist ein Menschenleben wert?“ vom 02.12.2017 (#25528) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 25528 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen
IHre E-Mails vom 2. und 29. Dezember - Wie viele Arbeitspl= E4tze ist ein Menschenleben wert? (#25528) Sehr geehrt…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen
Betreff
IHre E-Mails vom 2. und 29. Dezember - Wie viele Arbeitspl= E4tze ist ein Menschenleben wert? (#25528)
Datum
9. Januar 2018 14:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Scharfenort, vielen Dank für Ihre erneute E-Mail vom 29. Dezember 2017, mit der Sie Ihr Unverständnis über den Hinweis des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) äußern, dass das Ministerium für Ihre Anfrage nicht der zutreffende Ansprechpartner ist. Zum besseren Verständnis möchte ich Ihnen nachfolgend einige Informationen über die Zuständigkeiten der Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen im BMJV geben. Das Amt der Beauftragten wurde bereits im Jahre 1970 durch einen Organisationserlass des damaligen Bundesministeriums der Justiz geschaffen. Der Schwerpunkt der Tätigkeit der Beauftragten ist juristischer Natur. Der Beauftragten obliegt nicht die Beratung oder Unterstützung von Bürgern, die sich in ihren Menschenrechten beeinträchtigt sehen. Sie hat nicht die Funktion einer Ombudsperson, so dass sie keinerlei Möglichkeiten hat, Beschwerden nachzugehen und hierzu Empfehlungen abzugeben oder Beanstandungen auszusprechen. Zu den Aufgaben der Beauftragten gehören vor allem die folgenden Bereiche: 1. Beschwerdeverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und den Ausschüssen der Vereinten Nationen: Die Beauftragte sowie zwei weitere Beschäftigte vertreten die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als Verfahrensbevollmächtigte. Gleiches gilt für einen Teil der Beschwerdeverfahren vor Ausschüssen der Vereinten Nationen. 2. Zusammenarbeit mit Expertenkommissionen zum Schutz der Menschenrechte: Einen besonderen Schwerpunkt der Arbeit der Beauftragten stellt die Erarbeitung und Weiterentwicklung bestimmter menschenrechtlicher Übereinkommen des Europarats und der Vereinten Nationen dar. Die Beauftragte für Menschenrechtsfragen ist auch an der Ratifikation menschenrechtlicher Übereinkommen durch Bundesgesetze beteiligt. 3. Staatenberichte an die Vertragsausschüsse der Vereinten Nationen: Von besonderer Bedeutung für die Beobachtung und Darstellung der Menschenrechtslage in Deutschland ist die Erarbeitung von Staatenberichten, die den Ausschüssen der Vereinten Nationen periodisch bzw. auf Anforderung vorzulegen sind. Unter der Federführung des BMJV werden die Staatenberichte nach dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (CCPR), dem Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD) und dem Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CAT), nach dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen sowie der Kernbericht der Bundes-republik Deutschland erstellt. In diesen Staatenberichten werden die Maßnahmen erläutert, die Deutschland zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem jeweiligen Übereinkommen getroffen hat. Bei dem Amt der Beauftragten handelt sich nicht um ein politisches Amt, sie ist vielmehr Beamtin im BMJV und steht als Unterabteilungsleiterin der Unterabteilung IV C der Abteilung IV des Ministeriums (Verfassungs- und Verwaltungsrecht; Völker- und Europarecht) vor. Eigene Haushaltsmittel stehen der Beauftragten nicht zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
AW: IHre E-Mails vom 2. und 29. Dezember - Wie viele Arbeitspl= E4tze ist ein Menschenleben wert? (#25528) [#25528…
An Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: IHre E-Mails vom 2. und 29. Dezember - Wie viele Arbeitspl= E4tze ist ein Menschenleben wert? (#25528) [#25528]
Datum
10. Januar 2018 15:51
An
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, es geht hier nicht um eine Einzelberatung oder Beschwerde, sondern lediglich um eine rechtliche Definition, die bei zahlreichen Abwägungen eine Rolle spielt und somit in der verwaltungsrechtlichen Praxis von erheblicher Tragweite ist. Oder hat sich das Justizministerium bisher nie mit dieser Fragestellung beschäftigt? Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 25528 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ulrich Scharfenort
AW: AW: IHre E-Mails vom 2. und 29. Dezember - Wie viele Arbeitspl= E4tze ist ein Menschenleben wert? (#25528) [#2…
An Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: AW: IHre E-Mails vom 2. und 29. Dezember - Wie viele Arbeitspl= E4tze ist ein Menschenleben wert? (#25528) [#25528]
Datum
24. Februar 2018 10:01
An
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wie viele Arbeitsplätze ist ein Menschenleben wert?“ vom 02.12.2017 (#25528) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 51 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 25528 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen
Ihre E-Mail vom 24. Februar 2018 - Wie viele Arbeitspl= E4tze ist ein Menschenleben wert? (#25528) [#25528] Bundes…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen
Betreff
Ihre E-Mail vom 24. Februar 2018 - Wie viele Arbeitspl= E4tze ist ein Menschenleben wert? (#25528) [#25528]
Datum
26. Februar 2018 09:16
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
IHreE-Mailsvom2.und29.Dezember-Wievi.eml
4,3 KB
IhreE-Mailvom2.Dezember2017-Wieviele.eml
5,5 KB
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Az.: Z B 7 - zu:1451/6II-Z3 1358/2017 Sehr geehrter Herr Scharfenort, Ihre Anfrage vom 2./29. Dezember 2017 wurde mit den anliegenden E-Mails vom 28. Dezember 2017 und 9. Januar 2018 abschließend beantwortet. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann Ihnen kann nicht weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
AW: Ihre E-Mail vom 24. Februar 2018 - Wie viele Arbeitspl= E4tze ist ein Menschenleben wert? (#25528) [#25528] Se…
An Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 24. Februar 2018 - Wie viele Arbeitspl= E4tze ist ein Menschenleben wert? (#25528) [#25528]
Datum
27. Februar 2018 11:31
An
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte die Fragestellung am 10. Januar 2018 konkretisiert und hierauf erfolgte keine Antwort. Es ist eine einfach Frage, die mit Ja oder Nein beantwortet werden kann. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 25528 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ulrich Scharfenort
AW: AW: Ihre E-Mail vom 24. Februar 2018 - Wie viele Arbeitspl= E4tze ist ein Menschenleben wert? (#25528) [#25528…
An Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: AW: Ihre E-Mail vom 24. Februar 2018 - Wie viele Arbeitspl= E4tze ist ein Menschenleben wert? (#25528) [#25528]
Datum
29. April 2018 07:14
An
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wie viele Arbeitsplätze ist ein Menschenleben wert?“ vom 02.12.2017 (#25528) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 115 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 25528 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen
Automatische Antwort: AW: Ihre E-Mail vom 24. Februar 2018 - Wie viele Arbeitspl= E4tze ist ein Menschenleben wert…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen
Betreff
Automatische Antwort: AW: Ihre E-Mail vom 24. Februar 2018 - Wie viele Arbeitspl= E4tze ist ein Menschenleben wert? (#25528) [#25528]
Datum
29. April 2018 07:15
Status
Warte auf Antwort
Ihre E-Mail ist außerhalb der Geschäftszeiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eingegangen. Sie wird unverzüglich am nächsten Arbeitstag in den Geschäftsgang gegeben. In unabweislich dringenden Fällen können Sie sich telefonisch an die Hauptpforte unter der Rufnummer (030) 18 580-0 wenden.
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Wie viele Arbeitsplätze ist ein Menschenleben wert?“ [#25528]
Datum
27. Mai 2018 08:15
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/25528 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die einfache Ja/Nein-Frage noch immer nicht beantwortet wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 25528 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
4. Juni 2018 11:10
Status
Warte auf Antwort
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Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-722/002 II#0278 Sehr geehrter Herr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »Wie viele Arbeitsplätze ist ein Menschenleben wert?« [#25528] # 15-722/002 II#0278
Datum
28. Juni 2018 09:50
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
864,4 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-722/002 II#0278 Sehr geehrter Herr Scharfenort, anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Auf die Datenschutzerklärung am Ende dieser E-Mail weise ich hin. Mit freundlichen Grüßen