Wie viele Covid-19 Fälle wurden nach Deutschland verbacht?

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Alle Unterlagen und Dokumente aus denen hervorgeht wie viele Covid-19 Patienten in welcher Kalenderwoche jeweils im Jahr 2020 und im Jahr 2021 in Deutschland aufgenommen wurden? Wie viele kamen aus dem europäischen Ausland (Mitgliedsstaaten der EU)?
Wie viele kamen aus dem nichteuropäischen Ausland (keine Mitgliedsstaaten der EU)?
Wie viele von diesen Patienten sind Bürger der Bundesrepublik Deutschland?

Vielen Dank

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. November 2021
  • Frist
    24. Dezember 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unterlagen u…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wie viele Covid-19 Fälle wurden nach Deutschland verbacht? [#233483]
Datum
22. November 2021 13:47
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen und Dokumente aus denen hervorgeht wie viele Covid-19 Patienten in welcher Kalenderwoche jeweils im Jahr 2020 und im Jahr 2021 in Deutschland aufgenommen wurden? Wie viele kamen aus dem europäischen Ausland (Mitgliedsstaaten der EU)? Wie viele kamen aus dem nichteuropäischen Ausland (keine Mitgliedsstaaten der EU)? Wie viele von diesen Patienten sind Bürger der Bundesrepublik Deutschland? Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233483 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233483/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 22.11.2021 Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 22.11.2021
Datum
22. November 2021 17:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0464. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 22.11.2021 [#233483] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wie …
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 22.11.2021 [#233483]
Datum
24. Dezember 2021 12:16
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wie viele Covid-19 Fälle wurden nach Deutschland verbacht?“ vom 22.11.2021 (#233483) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233483 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233483/

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 22.11.2021 [Az.2.13.04/0003#0464][#233483] Sehr Antragstelle…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 22.11.2021 [Az.2.13.04/0003#0464][#233483]
Datum
9. Februar 2022 17:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Eine Statistik im Sinne ihrer Anfrage liegt uns als amtliche Information im Sinne des IFG nicht vor. Das Robert Koch-Institut (RKI) führt keine Statistik zur Verlegung von Patienten aus dem europäischen oder außereuropäischen Ausland. Diese Informationen sind ggf. bei den aufnehmenden Einrichtungen zu erfragen. Zur Frage welche Informationen allgemein zu den Erkrankten an das RKI übermittelt werden siehe: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste_Fallzahlen_Meldungen.html Soweit Informationen im weiteren Zusammenhang mit Ihrer Anfrage vorliegen ( z.B. zur Hospitalisierung bzw. mögliche Expositionen im Ausland) finden Sie eine ausführliche Darstellung der Auswertungen der Meldedaten gemäß Infektionsschutzgesetz im jeweiligen Wochenbericht unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html Mit freundlichen Grüßen