Wie viele Fälle von Sozialleistungsenpfängern (Arbeitslosengeld 1/2) unter Polizeischutz existieren bundesweit ?

Wie viele Fälle von Sozialleistungsenpfängern (Arbeitslosengeld 1/2) unter Polizeischutz existieren bundesweit ?

Falls möglich aufgeschlüsselt nach Arbeitslosengeld 2 und 1.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. März 2019
  • Frist
    9. April 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Fälle …
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wie viele Fälle von Sozialleistungsenpfängern (Arbeitslosengeld 1/2) unter Polizeischutz existieren bundesweit ? [#60309]
Datum
6. März 2019 19:50
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Fälle von Sozialleistungsenpfängern (Arbeitslosengeld 1/2) unter Polizeischutz existieren bundesweit ? Falls möglich aufgeschlüsselt nach Arbeitslosengeld 2 und 1.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeipräsidium
71 - 10 00 11 - 0001 - Band 19-18 Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrag…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Wie viele Fälle von Sozialleistungsenpfängern (Arbeitslosengeld 1/2) unter Polizeischutz existieren bundesweit ? [#60309]
Datum
8. März 2019 09:40
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

71 - 10 00 11 - 0001 - Band 19-18 Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 6. März 2019 im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Der Antrag wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Um Ihren Antrag bearbeiten zu können, bitte ich Sie Ihre Frage näher zu erläutern. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, die Frage bezieht sich auf die Anzahl der Fälle die aktuelle wie in der Frage besc…
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Von
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Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG: Wie viele Fälle von Sozialleistungsenpfängern (Arbeitslosengeld 1/2) unter Polizeischutz existieren bundesweit ? [#60309]
Datum
8. März 2019 11:02
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Frage bezieht sich auf die Anzahl der Fälle die aktuelle wie in der Frage beschrieben vorliegen. Sollten mehr Informationen benötigt werden können Sie diese in Frageform an mich senden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60309 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>