Wie viele Sachbearbeiter (Vollzeitäquivalente) arbeiten bei der Untersuchung von Datenschutzbeschwerden?

Wie viele Sachbearbeiter (Vollzeitäquivalente) arbeiten bei der Untersuchung von Datenschutzbeschwerden beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. August 2021
  • Frist
    4. September 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr << Name removed >> bitte senden S…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wie viele Sachbearbeiter (Vollzeitäquivalente) arbeiten bei der Untersuchung von Datenschutzbeschwerden? [#225992]
Datum
2. August 2021 13:03
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr << Name removed >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Sachbearbeiter (Vollzeitäquivalente) arbeiten bei der Untersuchung von Datenschutzbeschwerden beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Name removed >> << Name removed >> Request Number: 225992 Reply To: <<email address>> Upload large files for this request here: https://fragdenstaat.de/en/request/225992/upload/5f6fafe1eecc6fcf54642f605c46eaf56015f499/ Post Address: << Name removed >> << Name removed >> << Address removed >> << Address removed >> << Address removed >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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