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Wie viele Steuergelder wurden 2018 und 2019 für den BER ausgegeben?

Mich interessiert die finanzielle Einsicht über den BER

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Oktober 2019
  • Frist
    5. November 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mich interessiert d…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wie viele Steuergelder wurden 2018 und 2019 für den BER ausgegeben? [#167638]
Datum
1. Oktober 2019 12:48
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mich interessiert die finanzielle Einsicht über den BER
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 8. Oktober 2019 Anliegendes IFG-Schreiben nebst Anlag…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 8. Oktober 2019
Datum
7. Oktober 2019 11:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Anliegendes IFG-Schreiben nebst Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Hinweis: Das Bundesministerium der Finanzen stellt auf seiner Internetseite www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html allgemeine Informationen zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) zur Verfügung. Außerdem finden Sie dort auch ein Kontaktformular zum IFG, über das Sie künftig Anträge stellen können. Mit Ihren Anliegen, die kein IFG-Antrag i. S. d. G. sind, können Sie sich gern über den gleichen Link an das Bürgerreferat des BMF wenden.

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Bundesministerium der Finanzen
WG: Steuergelder für BER Dok 2019/0882208 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 1. Oktobe…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
WG: Steuergelder für BER Dok 2019/0882208
Datum
17. Oktober 2019 17:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 1. Oktober 2019 an das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Gern gebe ich Ihnen unter Beteiligung der im BMF zuständigen Fachabteilung die folgenden Informationen: Die Bundesrepublik Deutschland ist mit einem Anteil von 26 % gemeinsam mit den Ländern Berlin und Brandenburg Gesellschafter der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). In dieser Eigenschaft hat der Bund im Jahr 2018 rund 109 Mio. € in Form von rückzuzahlenden und marktüblich verzinsten Gesellschafterdarlehen zur Fertigstellung des BER an die FBB gezahlt. Für das Jahr 2019 sind im Bundeshaushalt keine Mittel für den BER eingestellt. Weitere Angaben zur finanziellen Lage der FBB und zum BER können den öffentlich zugänglichen Geschäftsberichten der FBB entnommen werden. Nachrichtlich: Für das BMF ist es ein sehr wichtiges Anliegen, Ihre Privatsphäre und Ihre persönlichen Daten (nachfolgend „personenbezogene Daten“ genannt) zu schützen. Die mit dem 25. Mai 2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung, zu der Sie sich in einer FAQ auf der Webseite des BMI weiter informieren können, normiert europaweit einheitliche rechtliche Bedingungen, um diesen Schutz zu gewährleisten. Bitte nutzen Sie die Informationen unter folgendem Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Meta/Datenschutz/datenschutz.html Freundliche Grüße
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.