Wie wird eine kindliche Kontaktverweigerung (Umgangsverweigerung) mit einem Elternteil festgestellt ?
Nachdem es viele Kinder gibt welche (scheinbar) den Umgang/Kontakt mit einem (oder beiden) (natürlichen) Elterteilen verweigern stellt sich die Frage, wie wird diese Kontaktverweigerung 'festgestellt' ? (Es ist durchaus denkbar das das Kind den Kontakt möchte sich aber nicht traut es dem anderen Elternteil zu sagen bzw durchzusetzen kann und auch nicht die Möglichkeit hat ohne Unterstützung Kontakt aufzunehmen oder an den anderen Ort zu kommen).
Insbesondere bei jüngeren Kindern sind nahezu keine Fälle bekannt wo das Kind den Schulbesuch verweigern (kann).
In vielen Bereichen (im Erwachsenleben) gibt es standardisierte und nachvollziehbare (psychologische) Tests wie z.B. den sogenannten Idiotentest bei der wiederholung der Führerscheinprüfung nach Fahrerlaubnisentzug.
Im Falle eines Kindes ist es scheinbar möglich zu behaupten dass z.B. ein 8 oder 12 jähriges Kind keinen Kontakt zu einem Elternteil haben will und das wird dann (scheinbar) ohne Prüfung übernommen. (Insbesonde aufgrund von Eltern Kind Entfremdung (Parental Alienation nach Gardner) bzw des Kimiss Projektes an der Uni Tübingen http://www.kimiss.uni-tuebingen.de/index.html und Fragebogen http://www.kimiss.uni-tuebingen.de/de/2012liste.html)
(1) Was gibt es für Anforderungen an die Personen die das feststellen (Psychologen, Elternteil, Jugendamt, Richter etc) und an die Richer u.a. welche Entscheidungen auf dieser Basis verwenden ?
(2) Wie hoch sind die konkreten Zahlen für kindliche Kontaktverweigerung nach Alter (0..25) und Jahr (2010-2014) (Beispiel 2011: 0..2 Jahre alt). Dies wenn möglich bitte nach geographischen Region aufsplitten.
(3) Was unternehmen die Gerichte und Behörden um diese Zahlen zu verringern ? Werden Kontakturteile aufrechterhalten so dass das Kind regelmässig die Chance hat den Elternteil kennenzulernen (bleibende Forderung nach Kontakt z.B. alle 6 Monate ohne Anwesenheit des anderen Elternteils) etc
(4) Wie ist sichergestellt dass das Kind jederzeit Kontakt zu diesem Elternteil aufnehmen kann (Schule, beschriftete und vorfrankierte Briefumschläge, Email-Adresse etc) und wie wird das geprüft (insbesondere wenn zu vermuten ist dass das der andere Elternteil nicht will ?
(5) Wie wird bei Adoptivkindern sichergestellt dass diese (jederzeit) den Kontakt zu den natürlichen Elternteilen herstellen können bzw diese Personen in Erfahrung bringen können ?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum24. Juli 2015
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25. August 2015
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