Wie wird man Bildungsminister und was sind die Aufgaben eines Bildungsministers?

Wie wird man Bildungsminister und was sind die Aufgaben eines Bildungsministers und wie kann man Kontakt zum momentanen Bildungsminister von Niedersachsen aufnehmen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. Februar 2019
  • Frist
    27. März 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie wird man Bil…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
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Betreff
Wie wird man Bildungsminister und was sind die Aufgaben eines Bildungsministers? [#59247]
Datum
25. Februar 2019 10:58
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie wird man Bildungsminister und was sind die Aufgaben eines Bildungsministers und wie kann man Kontakt zum momentanen Bildungsminister von Niedersachsen aufnehmen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 25. Februar 2019 mit Fragen zum Thema Bildungspolitik. …
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Mail vom 25. Februar 2019: Wie wird man Bildungsminister und was sind die Aufgaben eines Bildungsministers? [#59247]
Datum
12. März 2019 10:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 25. Februar 2019 mit Fragen zum Thema Bildungspolitik. Gemäß § 1 Abs. 1 IFG hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Amtliche Information ist gemäß § 2 Nr. 1 IFG jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Da sich Ihre Anfrage nicht auf amtliche Informationen bezieht, werte ich diese als Bürgeranfrage und nehme hierzu wie folgt Stellung: Bei der Beantwortung der ersten beiden Fragen beziehe ich mich auf die Bundesebene. Erste Frage: Wie wird man Bildungsminister? Antwort: Ich verweise auf Art. 64 GG: "Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen. Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den in Artikel 56 vorgesehenen Eid." Zweite Frage: Was sind die Aufgaben eines Bildungsministers? Antwort: Das Verhältnis des Bundes zu den Ländern ist im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt. Das Grundgesetz sieht vor, dass die staatliche Gewalt grundsätzlich durch die Länder auszuüben ist (Art. 30 GG). Dem Bund kommen Kompetenzen nur zu, soweit sie ihm im Grundgesetz zugewiesen sind. Die Bildungspolitik als Teil der Kultushoheit obliegt den Ländern. In wenigen Bereichen kennt das Grundgesetz eine gemeinsame Aufgabenwahrnehmung durch Bund und Länder: Art. 91b Abs. 1 GG: "Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre zusammenwirken [...]." Art. 91b Abs. 2 GG: "Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich und bei diesbezüglichen Berichten und Empfehlungen zusammenwirken." Nähere Informationen zu dem Themenspektrum des BMBF finden Sie auch unter www.bmbf.de. Dritte Frage: Wie kann man Kontakt zum momentanen Bildungsminister von Niedersachsen aufnehmen? Antwort: Anbei zwei Kontaktadressen, je nachdem in welche thematische Richtung Ihre Fragen zielen. Björn Thümler, Niedersächsischer Minister für Wissenschaft und Kultur. Kontakt: Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Leibnizufer 9 30169 Hannover Tel.: 0511/120-2599 Fax: 0511/120-2601 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Grant Hendrik Tonne, Niedersächsischer Kultusminister Kontakt: Niedersächsisches Kultusministeriums Schiffgraben 12 (Postfach 161) 30159 Hannover Tel.: 0511 / 120 0 Fax: 0511 / 120 7450 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, erstmal sehr herzlichen Dank für die Antwort. Jedoch habe ich jetzt noch zwei spez…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mail vom 25. Februar 2019: Wie wird man Bildungsminister und was sind die Aufgaben eines Bildungsministers? [#59247]
Datum
13. März 2019 21:04
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, erstmal sehr herzlichen Dank für die Antwort. Jedoch habe ich jetzt noch zwei spezifischere Fragen. 1. Was muss man machen um in die Auswahl zum Bildungsminister zu kommen, reicht ein Umfangreiches schreiben an die Bundeskanzlerin? Wenn ja, welche Fomalitäten muss dieses erfüllen und wie sind die Kontaktdaten des Bundeskanzlers/der Bundeskanzlerin? Muss dieses auch an den Bundespräsidenten geleitet werden? Wenn ja, dann möchte ich auch diese Kontaktdaten bitte. 2. Kann der Bildungsminister Projekte veranschlagen? Zum Beispiel den Bau eines modernen Schulgebäudes mit experiementellen Unterrichts und Bewertungskonzept zur Entwicklung einer Bildungsreform? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59247 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihre Mail vom 13. März 2019 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 13. März 2019. Ich werte di…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihre Mail vom 13. März 2019
Datum
8. April 2019 10:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 13. März 2019. Ich werte diese als Bürgeranfrage und nehme hierzu wie folgt Stellung: Zu Frage 1: Ich verweise wie bereits in der an Sie gerichteten Mail vom 12. März 2019 auf Art. 64 GG: "Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und erlassen." Der Bundeskanzler bzw. die Bundeskanzlerin allein schlägt dem Bundespräsidenten die Personen vor, die von ihm zum Minister bzw. zur Ministerin ernannt werden sollen. Über den Prozess der Entscheidungsfindung seitens des Bundeskanzlers bzw. der Bundeskanzlerin haben wir keine Kenntnis. Um das Kanzleramt zu kontaktieren, steht Ihnen ein Kontaktformular zur Verfügung. Anbei der Link: https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/kontakt?view= Um den Bundespräsidenten zu kontaktieren, wenden Sie sich bitte an: Bundespräsidialamt Spreeweg 1 10557 Berlin Telefon: +49 (0)30 2000-0 Fax: +49 (0)30 1810200-1999 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Zu Frage 2: Die Bundesregierung fördert Forschung, Entwicklung und Innovation in verschiedenen Bereichen mit Rahmenprogrammen. Innerhalb der Rahmenprogramme werden einzelne thematische Bereiche in den verschiedenen Ministerien durch Förderbekanntmachungen konkretisiert. Hierzu werden sogenannte Richtlinien zur Förderung von Forschungsvorhaben öffentlich bekannt gemacht. Die abschließend in Ihrer Mail genannten Beispiele wie den Bau eines modernen Schulgebäudes mit experimentellem Unterricht fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bundesministerin für Bildung und Forschung. Die Bildungspolitik als Teil der Kultushoheit obliegt den Ländern. Mit freundlichen Grüßen