Sehr
geehrtAntragsteller/in
vielen Dank für Ihre Mail vom 25. Februar 2019 mit Fragen zum Thema Bildungspolitik.
Gemäß § 1 Abs. 1 IFG hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Amtliche Information ist gemäß § 2 Nr. 1 IFG jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung.
Da sich Ihre Anfrage nicht auf amtliche Informationen bezieht, werte ich diese als Bürgeranfrage und nehme hierzu wie folgt Stellung:
Bei der Beantwortung der ersten beiden Fragen beziehe ich mich auf die Bundesebene.
Erste Frage: Wie wird man Bildungsminister?
Antwort: Ich verweise auf Art. 64 GG: "Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen. Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den in Artikel 56 vorgesehenen Eid."
Zweite Frage: Was sind die Aufgaben eines Bildungsministers?
Antwort: Das Verhältnis des Bundes zu den Ländern ist im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt. Das Grundgesetz sieht vor, dass die staatliche Gewalt grundsätzlich durch die Länder auszuüben ist (Art. 30 GG). Dem Bund kommen Kompetenzen nur zu, soweit sie ihm im Grundgesetz zugewiesen sind. Die Bildungspolitik als Teil der Kultushoheit obliegt den Ländern.
In wenigen Bereichen kennt das Grundgesetz eine gemeinsame Aufgabenwahrnehmung durch Bund und Länder:
Art. 91b Abs. 1 GG: "Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre zusammenwirken [...]."
Art. 91b Abs. 2 GG: "Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich und bei diesbezüglichen Berichten und Empfehlungen zusammenwirken."
Nähere Informationen zu dem Themenspektrum des BMBF finden Sie auch unter
www.bmbf.de.
Dritte Frage: Wie kann man Kontakt zum momentanen Bildungsminister von Niedersachsen aufnehmen?
Antwort: Anbei zwei Kontaktadressen, je nachdem in welche thematische Richtung Ihre Fragen zielen.
Björn Thümler, Niedersächsischer Minister für Wissenschaft und Kultur.
Kontakt:
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Tel.: 0511/120-2599
Fax: 0511/120-2601
E-Mail:
<<E-Mail-Adresse>>
Grant Hendrik Tonne, Niedersächsischer Kultusminister
Kontakt:
Niedersächsisches Kultusministeriums
Schiffgraben 12 (Postfach 161)
30159 Hannover
Tel.: 0511 / 120 0
Fax: 0511 / 120 7450
E-Mail:
<<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen