Wie wurden die Teilnehmer für das Projekt "Medien an allgemein Bildenden Gymnasien" (oder wie auch immer das hiss.).

Wie kamen die Teilnehmerliste für das Projekt "Medien an allgemein Bildenden Gymnasien" (oder wie auch immer das hiss.) zustande. Ich glaube nämlich kaum, dass diese 100%-ig zufällig zustande kamen, da ich/meine Schule auch dabei ist und dies für "zufällig" einfach zu unwahrscheinlich ist. Ich glaube eher, dass ich/meine Schule daran Teilnehmen um mich zu besänftigen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Februar 2017
  • Frist
    22. März 2017
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Matthias Kaak
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie kamen die …
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
Matthias Kaak
Betreff
Wie wurden die Teilnehmer für das Projekt "Medien an allgemein Bildenden Gymnasien" (oder wie auch immer das hiss.). [#20430]
Datum
20. Februar 2017 20:30
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie kamen die Teilnehmerliste für das Projekt "Medien an allgemein Bildenden Gymnasien" (oder wie auch immer das hiss.) zustande. Ich glaube nämlich kaum, dass diese 100%-ig zufällig zustande kamen, da ich/meine Schule auch dabei ist und dies für "zufällig" einfach zu unwahrscheinlich ist. Ich glaube eher, dass ich/meine Schule daran Teilnehmen um mich zu besänftigen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Matthias Kaak <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Matthias Kaak
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Ihre Anfrage vom 20. Februar 2017 über fragdenstaat Sehr geehrter Herr Kaak, mit E-Mail vom 20. Februar 2017 habe…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Anfrage vom 20. Februar 2017 über fragdenstaat
Datum
22. März 2017 07:48
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Kaak, mit E-Mail vom 20. Februar 2017 haben Sie sich mit einer Anfrage zu dem Projekt "Tablets an allgemein bildenden Gymnasien" an das Kultusministerium gewandt. Hierfür möchte ich Ihnen danken. Auf die Ausschreibung zur Teilnahme an diesem Projekt bewarben sich bis zum 12. Juli 2016 insgesamt 56 Gymnasien. Aus diesem Bewerberkreis wurden nach inhaltlichen Kriterien zunächst vier Pilotierungsschulen ausgewählt, die mit einem Jahr Vorlauf seit Februar 2017 den Einsatz von Tablets im Unterricht erproben um ihre Erfahrungen an die Teilnehmer der regulären Phase, die im Februar 2018 mit 14 weiteren Gymnasien startet, weiterzugeben. Durch ein empirisch abgesichertes Verfahren wurden des Weiteren durch das Hector-Institut für empirische Bildungsforschung in Tübingen aus dem Kreis der in Frage kommenden Teilnehmer 14 Tablet- und 14 Kontrollschulen gezogen. Bei der Ziehung waren dem Hector-Institut nur zufällige Nummern, die jeweils für die einzelnen Schulen standen, bekannt. Alle Bewerber wurden am 12. Oktober 2016 über den Ausgang des Verfahrens informiert. Im Ergebnis erfolgte die Auswahl auch Ihrer Schule somit rein zufällig. Hiervon ausgenommen sind allerdings die Pilotierungsschulen. In diesen Fällen waren inhaltliche Kriterien und die eindeutige Aussage der jeweiligen Schule, als Pilotierungsschule am Projekt teilnehmen zu wollen, ausschlaggebend. Mit freundlichen Grüßen

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Matthias Kaak
AW: Ihre Anfrage vom 20. Februar 2017 über fragdenstaat [#20430] Sehr geehrte Damen und Herren, Habe ich es richt…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
Matthias Kaak
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 20. Februar 2017 über fragdenstaat [#20430]
Datum
22. März 2017 15:02
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Habe ich es richtig verstanden, dass zwar alle nicht Pilotierungsschulen zufällig ausgelost wurden, aber die Pilotierungsschulen sind ausgewählt worden ohne zu tun von Zufall? Mit freundlichen Grüßen Matthias Kaak Anfragenr: 20430 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Matthias Kaak