Wiedereinbürgerung

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

ich bin in Köln geboren und aufgewachsen. Mit 32 ging ich in die USA und wurde nach ca. 12 Jahren eingebürgert. Dabei habe ich die deutsche Staatsangehörigkeit verloren. Seit 2006 lebe ich wieder in Köln und arbeite im öffentlichen Dienst. Möchte gerne wieder Deutsche werden, aber auch die US Staatsangehörigkeit behalten. Was muss ich tun?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. April 2019
  • Frist
    14. Mai 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich bin in Köln …
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wiedereinbürgerung [#130794]
Datum
12. April 2019 19:28
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich bin in Köln geboren und aufgewachsen. Mit 32 ging ich in die USA und wurde nach ca. 12 Jahren eingebürgert. Dabei habe ich die deutsche Staatsangehörigkeit verloren. Seit 2006 lebe ich wieder in Köln und arbeite im öffentlichen Dienst. Möchte gerne wieder Deutsche werden, aber auch die US Staatsangehörigkeit behalten. Was muss ich tun?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesverwaltungsamt
Sehr geehrte Antragstellerin, dem Bundesverwaltungsamt liegen zu Ihrer Person keine Unterlagen vor. Im Übrigen is…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
Wiedereinbürgerung [#130794]
Datum
16. April 2019 10:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Antragstellerin, dem Bundesverwaltungsamt liegen zu Ihrer Person keine Unterlagen vor. Im Übrigen ist das Informationsfreiheitsgesetz nicht betroffen, wenn sich der Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen der Behörde, sondern auf Antworten zu konkreten Fragestellungen (z.B. in Form von Rechtsauskünften) richtet. Aus dem IFG ergibt sich kein Anspruch auf Klärung von Rechtsfragen oder auf Übersendung von (rechtlichen) Einschätzungen, die erst noch erstellt werden müssen. Ich bedauere Ihnen keine andere Auskunft geben zu können. Mit freundlichen Grüßen