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Wiederherstellung des Denkmals für Burak B.

Anfrage an: Bezirksamt Neukölln

- Pläne für die Wiederherstellung des Ausgangszustands des Denkmals von Burak B.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. April 2018
  • Frist
    29. Mai 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wiederherstellung des Denkmals für Burak B. [#29236]
Datum
26. April 2018 11:50
An
Bezirksamt Neukölln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Pläne für die Wiederherstellung des Ausgangszustands des Denkmals von Burak B.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wiederherstellung des Denkmals für Burak B.“ v…
An Bezirksamt Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wiederherstellung des Denkmals für Burak B. [#29236]
Datum
30. Mai 2018 00:13
An
Bezirksamt Neukölln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wiederherstellung des Denkmals für Burak B.“ vom 26.04.2018 (#29236) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 29236 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt>

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Bezirksamt Neukölln
Wiederherstellung des Denkmals für Burak= 20B. Sehr <Information-entfernt> Ihre Anfrage "Wiederherstel…
Von
Bezirksamt Neukölln
Betreff
Wiederherstellung des Denkmals für Burak= 20B.
Datum
4. Juni 2018 13:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> Ihre Anfrage "Wiederherstellung des Denkmals für Burak B." wurde an mich zur Beantwortung weitergeleitet. Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass eine Reinigung des Denkmals von einer beauftragten Fachfirma durchgeführt wurde. Die in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten betragen insgesamt 267,50 €. Mit freundlichen Grüßen
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