Wiederholte Hangrutsche an den Bahnstrecken am MIttelrhein
die Verkehrsrundschau meldete am 16.3.2021:
"Felsrutsch: Europas meistbefahrene Güterzugstrecke weiterhin gesperrt
Felsplatten und Geröll waren am Montagmorgen unweit des weltberühmten Loreley-Felsens auf die Gleise gerutscht. Wann die Strecke wieder befahrbar ist, bleibt ungewiss."
Auf der Rechtsgrundlage des UIG, hilfsweise des IFG und des Art. 5 GG wird um Auskunft gebeten:
1. Welche Studien/Gutachten liegen dem EBA zur geologischen Sicherheit der links- und rechtsrheinischen Bahnstrecken vor?
2. Welche Studien/Gutachten liegen dem EBA zur längerfristigen geologischen Sicherheit der links- und rechtsrheinischen Bahnstrecken vor, vor allem unter dem Aspekt künftig womöglich veränderter Klimabedingungen (Starkregen, längerfristige Hitzeperioden, tiefreichende Fröste) ?
3. Welche Studien/Gutachten liegen dem EBA vor, wie die Sicherheit der links- und rechtsrheinischen Bahnstrecken gegen Hangrutsche und andere geologische Risiken im Schiefergestein a) kurz- und b) langfristig sichergestellt werden kann und muß?
4. Welche Studien/Gutachten liegen dem EBA zu den möglichen Auswirkungen von Hangrutschen auf den Zugverkehr der links- und rechtsrheinischen Bahnstrecken vor, insbesondere welche Personen-, Sach- und Umweltschäden (z.B. Gefahrgüter, vgl. Lahnstein) auftreten können und welchen Vorkehrungen getroffen werden müssten?
5. Welche Studien/Gutachten liegen dem EBA zu den Ausweich-/Umfahrungsmöglichkeiten und deren Folgen auf den europäischen Zugverkehr im Fall längerfristig wirksamer Auswirkungen von Hangrutschen auf den Zugverkehr der links- und rechtsrheinischen Bahnstrecken vor?
6. Wer/was hat den Hangrutsch an der Loreley zuerst festgestellt und der DB AG gemeldet? Wurde der Hangrutsch zuerst von dem glasfaserbasierten Meldesystem der DB Netz AG erfasst und gemeldet, oder falls nein, weshalb nicht?
Bei den Fragen nach Studien/Gutachten bitte jeweils den Titel, den Verfasser, das Jahr , ggf. URL angeben.
Da es sich nur um eine einfache Anfragen handelt, sind die Ausküfte nach §12 Abs. 1 UIG kostenfrei zu erteilen.
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum16. März 2021
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20. April 2021
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