Wiederholung meiner Anfrage an das Bundesministerium für Gesundheit wegen Verweises an das statistische Bundesamt

ich bitte um Auflistung der medizinischen Kosten für den Missbrauch folgender Drogen in den Jahren 2010 bis 2018. (Neuere Daten, sobald diese vorliegen.) Dazu bitte ich um konkrete Zahlen nach Drogen sortiert für
- Alkohol
- Tabak
- Heroin
- Kokain
- Cannabis
- Medikamente (optional getrennt nach Art des Medikamentes)

Dazu bitte ich um Präzision der verursachten Kosten pro Konsument. Welche Droge hat wie viele Konsumenten? Welche Kosten werden im Durchschnitt pro Kopf verursacht? Fiktives Beispiel: Alkohol hat 15 Millionen Konsumenten. Davon sind 3 Millionen behandlungsbedürftig. Die Kosten pro Behandlung liegen im Durchschnitt bei xxx Euro. Das ergibt pro Kopf (also alle 15 Millionen Trinker, nicht nur die 3 Millionen zu behandelnden) yy Euro.

Sollten diese Zahlen bisher nicht erhoben worden sein, fordere ich das BfM zur Datenerhebung für die kommenden 10 Jahre auf.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Sjöberg

Anfragenr: 177719
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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https://fragdenstaat.de/anfrage/177719/…

Postanschrift
Jörg Sjöberg
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

Nachfolgend die darauf erfolgte Antwort des BfG mit Verweis an Sie:

Sehr geehrter Herr Sjöberg,

die von Ihnen angefragten Informationen liegen im Bundesministerium für Gesundheit nicht vor.

Zu den volkswirtschaftlichen Kosten für den Bereich Tabak verweise ich auf ein entsprechendes Gutachten der Universität Hamburg unter: https://www.drogenbeauftragte.de/filead….

Für den Bereich Alkohol können die volkswirtschaftlichen Kosten dem Jahrbuch Sucht der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) entnommen werden:
https://www.dhs.de/datenfakten/alkohol.…).

Für den Bereich der illegalen Drogen hat die Deutsche Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht im Rahmen der jährlich publizierten REITOX-Berichte 2010 das Schwerpunktthema "Kosten drogenbezogener Behandlung" und 2007 das Schwerpunktthema "Öffentliche Ausgaben" aufgearbeitet. Die Berichte können über https://www.dbdd.de/situation/spezialth… heruntergeladen werden.

Zu den Kosten hinsichtlich des Missbrauchs von Alkohol, Tabak, Heroin, Kokain, Cannabis und Medikamenten kann Ihnen möglicherweise auch das Statistische Bundesamt weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Birgit Galkowsky
___________________________________

Bundesministerium für Gesundheit
Referat Z15-ZVS – Zentrale Vergabestelle, Informationsfreiheitsrecht Rochusstraße 1, 53123 Bonn
Postanschrift: 53107 Bonn
Tel. +49 (0)228 99441-1388
Fax +49 (0)228 99441-4926
<<E-Mail-Adresse>>
www.bundesgesundheitsministerium.de
www.twitter.com/BMG_Bund
www.facebook.com/BMG.Bund

Sollten auch Ihnen die angeforderten Daten fehlen, bitte ich nachdrücklich um zeitnahe Datenerhebung, Auswertung und Publikation!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. August 2020
  • Frist
    5. September 2020
  • 0 Follower:innen
Jörg Sjöberg
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich bitte u…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Jörg Sjöberg
Betreff
Wiederholung meiner Anfrage an das Bundesministerium für Gesundheit wegen Verweises an das statistische Bundesamt [#194212]
Datum
3. August 2020 16:46
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich bitte um Auflistung der medizinischen Kosten für den Missbrauch folgender Drogen in den Jahren 2010 bis 2018. (Neuere Daten, sobald diese vorliegen.) Dazu bitte ich um konkrete Zahlen nach Drogen sortiert für - Alkohol - Tabak - Heroin - Kokain - Cannabis - Medikamente (optional getrennt nach Art des Medikamentes) Dazu bitte ich um Präzision der verursachten Kosten pro Konsument. Welche Droge hat wie viele Konsumenten? Welche Kosten werden im Durchschnitt pro Kopf verursacht? Fiktives Beispiel: Alkohol hat 15 Millionen Konsumenten. Davon sind 3 Millionen behandlungsbedürftig. Die Kosten pro Behandlung liegen im Durchschnitt bei xxx Euro. Das ergibt pro Kopf (also alle 15 Millionen Trinker, nicht nur die 3 Millionen zu behandelnden) yy Euro. Sollten diese Zahlen bisher nicht erhoben worden sein, fordere ich das BfM zur Datenerhebung für die kommenden 10 Jahre auf. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jörg Sjöberg Anfragenr: 177719 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/177719/… Postanschrift Jörg Sjöberg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Nachfolgend die darauf erfolgte Antwort des BfG mit Verweis an Sie: Sehr geehrt<< Anrede >> die von Ihnen angefragten Informationen liegen im Bundesministerium für Gesundheit nicht vor. Zu den volkswirtschaftlichen Kosten für den Bereich Tabak verweise ich auf ein entsprechendes Gutachten der Universität Hamburg unter: https://www.drogenbeauftragte.de/filead…. Für den Bereich Alkohol können die volkswirtschaftlichen Kosten dem Jahrbuch Sucht der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) entnommen werden: https://www.dhs.de/datenfakten/alkohol.…). Für den Bereich der illegalen Drogen hat die Deutsche Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht im Rahmen der jährlich publizierten REITOX-Berichte 2010 das Schwerpunktthema "Kosten drogenbezogener Behandlung" und 2007 das Schwerpunktthema "Öffentliche Ausgaben" aufgearbeitet. Die Berichte können über https://www.dbdd.de/situation/spezialth… heruntergeladen werden. Zu den Kosten hinsichtlich des Missbrauchs von Alkohol, Tabak, Heroin, Kokain, Cannabis und Medikamenten kann Ihnen möglicherweise auch das Statistische Bundesamt weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Birgit Galkowsky ___________________________________ Bundesministerium für Gesundheit Referat Z15-ZVS – Zentrale Vergabestelle, Informationsfreiheitsrecht Rochusstraße 1, 53123 Bonn Postanschrift: 53107 Bonn Tel. +49 (0)228 99441-1388 Fax +49 (0)228 99441-4926 <<E-Mail-Adresse>> www.bundesgesundheitsministerium.de www.twitter.com/BMG_Bund www.facebook.com/BMG.Bund Sollten auch Ihnen die angeforderten Daten fehlen, bitte ich nachdrücklich um zeitnahe Datenerhebung, Auswertung und Publikation! Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jörg Sjöberg Anfragenr: 194212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194212/ Postanschrift Jörg Sjöberg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Statistisches Bundesamt
Eingangsbestätigung IFG Antrag 397: Kosten für den Missbrauch von Drogen in den Jahren 2010 bis 2018 Sehr geehrter…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung IFG Antrag 397: Kosten für den Missbrauch von Drogen in den Jahren 2010 bis 2018
Datum
4. August 2020 08:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Sjöberg, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 03. August 2020. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A404/1010001001-IF30397 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen