Wieso ist in E-Zigaretten Propylenglykol als Hauptbestandteil zugelassen, obwohl die Hersteller von Propylenglykol ausdrücklich vor dem Inhalieren warnen?

Wieso ist in E-Zigaretten Propylenglykol als Hauptbestandteil zugelassen, obwohl die Hersteller von Propylenglykol ausdrücklich vor dem Inhalieren warnen?

„Die Hersteller von Propylenglykol warnen in ihren Sicherheitsdatenblättern ausdrücklich vor dem Einatmen und empfehlen als Erste-Hilfe-Maßnahme ausreichende Frischluftzufuhr oder die Nutzung von Atemschutz“, so Pötschke-Langer. Auch die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie warnt ganz aktuell mit Hinweis auf eine gerade im Fachmagazin „Chest“ veröffentlichte Studie an E-Zigaretten-Rauchern: Darin werde erstmals der vermutete schädliche Effekt von E-Zigaretten auf die Atmungsorgane nachgewiesen, wofür die Autoren in erster Linie Propylenglykol, aber auch andere Substanzen in den inhalierten Dämpfen verantwortlich machten.

https://www.wiwo.de/technologie/forschung/e-zigaretten-warnung-vor-dampf-von-e-zigaretten/6068010-2.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Dezember 2018
  • Frist
    11. Januar 2019
  • Ein:e Follower:in
Philip Wendling
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieso ist in E-Z…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Philip Wendling
Betreff
Wieso ist in E-Zigaretten Propylenglykol als Hauptbestandteil zugelassen, obwohl die Hersteller von Propylenglykol ausdrücklich vor dem Inhalieren warnen? [#35132]
Datum
10. Dezember 2018 22:00
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieso ist in E-Zigaretten Propylenglykol als Hauptbestandteil zugelassen, obwohl die Hersteller von Propylenglykol ausdrücklich vor dem Inhalieren warnen? „Die Hersteller von Propylenglykol warnen in ihren Sicherheitsdatenblättern ausdrücklich vor dem Einatmen und empfehlen als Erste-Hilfe-Maßnahme ausreichende Frischluftzufuhr oder die Nutzung von Atemschutz“, so Pötschke-Langer. Auch die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie warnt ganz aktuell mit Hinweis auf eine gerade im Fachmagazin „Chest“ veröffentlichte Studie an E-Zigaretten-Rauchern: Darin werde erstmals der vermutete schädliche Effekt von E-Zigaretten auf die Atmungsorgane nachgewiesen, wofür die Autoren in erster Linie Propylenglykol, aber auch andere Substanzen in den inhalierten Dämpfen verantwortlich machten. https://www.wiwo.de/technologie/forschung/e-zigaretten-warnung-vor-dampf-von-e-zigaretten/6068010-2.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Philip Wendling <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Philip Wendling
Philip Wendling
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wieso ist in E-Zigaretten Propylenglykol als H…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Philip Wendling
Betreff
AW: Wieso ist in E-Zigaretten Propylenglykol als Hauptbestandteil zugelassen, obwohl die Hersteller von Propylenglykol ausdrücklich vor dem Inhalieren warnen? [#35132]
Datum
15. Januar 2019 22:37
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wieso ist in E-Zigaretten Propylenglykol als Hauptbestandteil zugelassen, obwohl die Hersteller von Propylenglykol ausdrücklich vor dem Inhalieren warnen?“ vom 10.12.2018 (#35132) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Philip Wendling Anfragenr: 35132 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Philip Wendling
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Ihre Anfragen vom 10. Dezember 2018 Bitte beachten Sie das Schreiben in der Anlage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Ihre Anfragen vom 10. Dezember 2018
Datum
24. Januar 2019 10:42
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
924,2 KB
Bitte beachten Sie das Schreiben in der Anlage. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Ihre Anfragen vom 10. Dezember 2018 Bitte beachten Sie das Schreiben in der Anlage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Ihre Anfragen vom 10. Dezember 2018
Datum
24. Januar 2019 10:42
Status
Bitte beachten Sie das Schreiben in der Anlage. Mit freundlichen Grüßen

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Philip Wendling
AW: Ihre Anfragen vom 10. Dezember 2018 [#35132] Sehr geehrte<< Anrede >> Sie schreiben in Ihrer PDF,…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Philip Wendling
Betreff
AW: Ihre Anfragen vom 10. Dezember 2018 [#35132]
Datum
15. Oktober 2019 22:53
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Sie schreiben in Ihrer PDF, die nicht direkt öffentlich sichtbar ist, daß das Bundesinstitut für Risikobewertung Propylenglycol für unbedenklich erklärt hat. Hier hat man seine Meinung innerhalb kürzester Zeit um 180 Grad geändert, denn im Jahre 2013 war man noch der Meinung, https://www.bfr.bund.de/cm/343/liquids-von-e-zigaretten-koennen-die-gesundheit-beeintraechtigen.pdf "Zusätzlich können auch von den weiteren Inhaltsstoffen der Liquids wie den Vernebelungs-mitteln (Propylenglycol, Glycerin), Chemikalienzusätzen, beigefügten pharmakologischen Wirkstoffen, verschiedenen Duft- und Aromastoffen (z.B. Menthol, Linalool) und Verunreini-gungen gesundheitliche Gefahren ausgehen. So kann beispielsweise Propylenglycol zu Rei-zungen der oberen Atemwege führen und die Lungenfunktion beeinträchtigen. Über die Langzeitfolgen einer chronischen Exposition gegenüber Propylenglycol ist wenig bekannt." Mit freundlichen Grüßen Philip Wendling Anfragenr: 35132 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>