Wieso sind bei Zigaretten- und Tabakprodukten die Angaben über den Nikotin-Gehalt nicht mehr vorhanden?

Wieso sind bei Zigaretten- und Tabakprodukten die Angaben über den Nikotin-Gehalt nicht mehr vorhanden?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Dezember 2018
  • Frist
    11. Januar 2019
  • Ein:e Follower:in
Philip Wendling
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieso sind bei Z…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Philip Wendling
Betreff
Wieso sind bei Zigaretten- und Tabakprodukten die Angaben über den Nikotin-Gehalt nicht mehr vorhanden? [#35134]
Datum
10. Dezember 2018 22:03
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieso sind bei Zigaretten- und Tabakprodukten die Angaben über den Nikotin-Gehalt nicht mehr vorhanden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Philip Wendling <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Philip Wendling
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Ihr Anträge beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Az. 114-05111/0052 Sehr geehrter Herr …
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Ihr Anträge beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Datum
11. Dezember 2018 09:48
Status
Warte auf Antwort
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrter Herr Wendling, ich bestätigen den Eingang ihrer beiden Anträge über das Portal "fragdenstaat.de" betreffend "Wieso sind bei Zigaretten- und Tabakprodukten die Angaben über den Nikotin-Gehalt nicht mehr vorhanden?" und "Wieso ist in E-Zigaretten Propylenglykol als Hauptbestandteil zugelassen, obwohl die Hersteller von Propylenglykol ausdrücklich vor dem Inhalieren warnen?" vom 10. Dezember 2018. Mit freundlichen Grüßen
Philip Wendling
AW: Ihr Anträge beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [#35134] Sehr geehrte Damen und Her…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Philip Wendling
Betreff
AW: Ihr Anträge beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [#35134]
Datum
20. Januar 2019 21:42
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wieso sind bei Zigaretten- und Tabakprodukten die Angaben über den Nikotin-Gehalt nicht mehr vorhanden?“ vom 10.12.2018 (#35134) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Philip Wendling Anfragenr: 35134 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Philip Wendling
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
WG: Ihr Anträge beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [#35134] Sehr geehrter Herr Wendlin…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
WG: Ihr Anträge beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [#35134]
Datum
22. Januar 2019 10:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wendling, Ihre Anfrage vom 10.12.2018 bezieht sich auf eine Sachauskunft und keinen konkreten Dokumentenzugang, so dass sie nach dem Informationsfreiheitsgesetz formell abgelehnt werden müsste. Um Ihrem Anliegen Rechnung zu tragen, wurde Ihre Anfrage als allgemeine Bürgeranfrage gewertet und zur weiteren Bearbeitung an das zuständige Referat 223 "Produktsicherheit, Bedarfsgegenstände" des BMEL weitergeleitet. Bitte wenden Sie sich zur weiteren Klärung direkt an das Referatspostfach unter <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Philip Wendling
AW: WG: Ihr Anträge beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [#35134] Sehr geehrte Damen und…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Philip Wendling
Betreff
AW: WG: Ihr Anträge beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [#35134]
Datum
22. Januar 2019 14:08
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Na ja, also über einen Sachverhalt dieser Tragweite müsste es ja schon Dokumente geben - das wird ja sicher nicht unbeobachtet bleiben, wenn für die Gesundheit der Bevölkerung relevante Angaben auf Produkten des alltäglichen Gebrauchs plötzlich spurlos verschwinden. Trotzdem bedanke ich mich für die Einstufung als Bürgeranfrage und hoffe, daß dem Schaden, der durch den oben genannten Vorgang Millionen von Menschen weiterhin tagtäglich zugefügt wird (kein Nikotin mehr in Zigaretten, deshalb massive Zunahme von gerauchten Zigaretten, inklusive Filtermaterial) auch ausreichend Sorgfalt gewidmet wird. Mit freundlichen Grüßen Philip Wendling Anfragenr: 35134 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Philip Wendling
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Ihre Anfragen vom 10. Dezember 2018 Bitte beachten Sie das Schreiben in der Anlage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Ihre Anfragen vom 10. Dezember 2018
Datum
24. Januar 2019 10:42
Status
geschwärzt
926,6 KB
Bitte beachten Sie das Schreiben in der Anlage. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Ihre Anfragen vom 10. Dezember 2018 Bitte beachten Sie das Schreiben in der Anlage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Ihre Anfragen vom 10. Dezember 2018
Datum
24. Januar 2019 10:42
Status
Bitte beachten Sie das Schreiben in der Anlage. Mit freundlichen Grüßen

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Philip Wendling
AW: Ihre Anfragen vom 10. Dezember 2018 [#35134] Sehr geehrte Damen und Herren, 1.Warum senden Sie diese Informat…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Philip Wendling
Betreff
AW: Ihre Anfragen vom 10. Dezember 2018 [#35134]
Datum
3. Februar 2019 16:52
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, 1.Warum senden Sie diese Informationen in einem nicht öffentlich zugänglichen Anhang? 2.Zur Behauptung, die Angabe von Nikotingehalten sei irreführend und verführe zum Rauchen (ist ja wohl Schwachsinn): a) Wieso sind diese Angaben über Jahrzehnte auf den Packungen gewesen und jetzt kommt irgendein Schlaumeier und stellt alles auf den Kopf? b)Wieso ist zeitgleich mit dem Verschwinden der Nikotin-Werte ein substantiell niedrigerer Nikotingehalt in den Zigaretten zu beobachten? Dies ist keine subjektive Empfindung sondern das ließe sich wissenschaftlich durch Labortests bestätigen. c)Wie hoch bzw. niedrig ist der Nikotingehalt in den Tabakprodukten, für den es für den Raucher jetzt keinerlei Anhaltspunkt mehr gibt? d)Die Verringerung von Nikotin führt zu verstärktem Rauchen, das weiß eigentlich jedes Kind, denn wenn ein Raucher einen bestimmten Nikotin-Level gewöhnt ist, und er nicht auf diesen mit der üblichen Anzahl von Zigaretten kommt, raucht er/sie mehr davon e)Hier besteht die Gefahr, daß Menschen zu Kettenrauchern werden f)In mehrere TV-Dokumentationen sind z.B. Hartz IV Empfänger zu sehen, die seit der "Umstellung" des Nikotin-Wertes deutlich mehr Zigarettenpackungen pro Monat kaufen und rauchen. Somit schaden Sie nicht nur den Menschen, sondern ziehen ihnen auch noch das Geld aus der Tasche, was dann z.B. Eltern für die Gesundheit ihrer Kinder fehlt g)Die Anzahl von Lungenkrebs Erkrankungen ist in die Höhe gegangen - diese Toten haben sie auch noch zu verantworten Mit freundlichen Grüßen Philip Wendling Anfragenr: 35134 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Philip Wendling