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Wieviel an Boni oder Sitzungsgeldern zahlt der WDR seinen Verwaltungsratsmitgliedern?

Im Beitrag der Webseite GEZ-Boykotts entnahm ich die Angabe, dass Politiker, welche Mitglied im WDR-Verwaltungsrat sind, seit 2015 jährlich 36'240 Euro erhielten.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21318.0.html

Welche Summen erhielten alle Verwaltungsratsmitglieder des WDRs in den Jahren 2017, 2018, 2019, nach einzelnem Abgeordnetem differenziert?
Wird der Beitrag auch ausgeschüttet, wenn die Verwaltungsratsmitgliedern an keiner Sitzung teil genommen haben?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Januar 2020
  • Frist
    15. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wieviel an Boni oder Sitzungsgeldern zahlt der WDR seinen Verwaltungsratsmitgliedern? [#173939]
Datum
11. Januar 2020 18:56
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Beitrag der Webseite GEZ-Boykotts entnahm ich die Angabe, dass Politiker, welche Mitglied im WDR-Verwaltungsrat sind, seit 2015 jährlich 36'240 Euro erhielten. https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21318.0.html Welche Summen erhielten alle Verwaltungsratsmitglieder des WDRs in den Jahren 2017, 2018, 2019, nach einzelnem Abgeordnetem differenziert? Wird der Beitrag auch ausgeschüttet, wenn die Verwaltungsratsmitgliedern an keiner Sitzung teil genommen haben?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 173939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173939 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Westdeutscher Rundfunk
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank f?r Ihr Interesse an unseren Angeboten! Kritische Anmerkungen sind…
Von
Westdeutscher Rundfunk
Betreff
Automatische Antwort: Wieviel an Boni oder Sitzungsgeldern zahlt der WDR seinen Verwaltungsratsmitgliedern? [#173939]
Datum
11. Januar 2020 18:56
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
winmail.dat
6,8 KB
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank f?r Ihr Interesse an unseren Angeboten! Kritische Anmerkungen sind f?r uns hilfreich, aber nat?rlich freuen wir uns auch ?ber Lob, Anfragen und Vorschl?ge. Bitte haben Sie Verst?ndnis daf?r, dass Sie von uns zun?chst diese automatische Antwort erhalten. Da uns t?glich sehr viele unterschiedliche Zuschriften erreichen, k?nnen wir Ihre Anfrage leider nicht immer umgehend und angemessen pers?nlich beantworten. Wir d?rfen Ihnen aber versichern: Wir lesen alles! Konkrete Fragen, Kritik und Anregungen, die den WDR betreffen, geben wir stets an die zust?ndigen Redaktionen / Fachbereiche weiter. Bestimmt k?nnen Sie sich vorstellen, dass eine Bearbeitung neben dem Sendebetrieb auch einige Zeit beansprucht. Bitte beachten Sie weiterhin, dass alle Zuschriften, die wir werktags abends, an Feiertagen und am Wochenende erhalten, erst am n?chsten Werktag bearbeitet werden k?nnen. Wir bitten Sie hiermit um ein wenig Geduld und um Ihr Verst?ndnis. Mit freundlichen Gr??en

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Westdeutscher Rundfunk
Ihre Anfrage vom 11. Januar 2020 Die Ablehnung ergibt sich aus § 5 Absatz 4 IFG NRW. Die von lhnen angeforderten l…
Von
Westdeutscher Rundfunk
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage vom 11. Januar 2020
Datum
11. Januar 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Die Ablehnung ergibt sich aus § 5 Absatz 4 IFG NRW. Die von lhnen angeforderten lnformationen ergeben sich unmittelbar aus § 20 Absatz 11 WDR-Gesetz sowie § 20 Abs. 3 der WDR-Satzung (https://www1.wdr.de/unternehmen/der- wdr/profil/rechtsqrundlaqen satzunq 100.pdf). Beides sind allgemein zugängliche Quellen.
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