Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
laut der Dokumentation der Corona Warn App müssen Gesundheitsämter ein onboarding unterlaufen um Menschen in Vertretung warnen zu können. (also eine Tan an Nutzerinnen ausgeben zu können, damit diese "in Vertretung" warnen können)
* Welche Gesundheitsämter sind dazu in der Lage,
* Welche Gesundheitsämter haben an dem "onboarding" Teilgenommen.
* Ist geplant den anderen Ämtern einen einfachen Zugang zum "in Vertretung warnen" zu ermöglichen? (Wie eine einfache Eingabemaske, die nur QR Code und Zeitpunkt benötigt)
vgl. : "Hierfür müssen sich Gesundheitsämter vorab per E-Mail registrieren: <<E-Mail-Adresse>>" (https://www.coronawarn.app/de/blog/2021-10-11-cwa-most-important-features/)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Jens Rieger
Anfragenr: 239797
Antwort an:
<<E-Mail-Adresse>>
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https://fragdenstaat.de/a/239797/
Postanschrift
Jens Rieger
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