Windenergieabstand

Die wissenschaftliche Grundlage für den diskutierten Windenergieabstand von 1000 m.

Anmerkung: Da bei vielen Emissionen/Immissionen wissenschaftliche Ableitungen für Abstände bestehen müsste sich der Wert von 1000 m auch aus wissenschaftlichen Überlegungen ergeben. Das Windräder anders behandelt werden, als andere Quellen wäre rechtlich schwerlich nachvollziehbar.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. Februar 2020
  • Frist
    31. März 2020
  • 2 Follower:innen
Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die wissens…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Windenergieabstand [#181509]
Datum
27. Februar 2020 16:34
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die wissenschaftliche Grundlage für den diskutierten Windenergieabstand von 1000 m. Anmerkung: Da bei vielen Emissionen/Immissionen wissenschaftliche Ableitungen für Abstände bestehen müsste sich der Wert von 1000 m auch aus wissenschaftlichen Überlegungen ergeben. Das Windräder anders behandelt werden, als andere Quellen wäre rechtlich schwerlich nachvollziehbar.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 181509 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181509 Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Windenergieabstand“ vom 27.02.2020 (#181…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Windenergieabstand [#181509]
Datum
31. März 2020 11:30
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Windenergieabstand“ vom 27.02.2020 (#181509) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. https://fragdenstaat.de/anfrage/windenergieabstand/ Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 181509 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181509
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Windenergieabstand“ vom 27.02.2020 (#181…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Windenergieabstand [#181509]
Datum
10. April 2020 10:26
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Windenergieabstand“ vom 27.02.2020 (#181509) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. https://fragdenstaat.de/anfrage/windenergieabstand/ Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 181509 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181509
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
15. April 2020
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
img_20200423_102245-bmwi-windabstand-a.jpg
72,1 KB
img_20200423_102245-bmwi-windabstand.jpg
73,1 KB
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
15. April 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
123,1 KB

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ulrich Scharfenort
AW: [#181509] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Windenergieabstand“ vom 27…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: [#181509]
Datum
23. April 2020 10:59
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Windenergieabstand“ vom 27.02.2020 (#181509) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie schickten mir zwar umständlicherweise einen Link in einem auf zwei Blätter gedruckten Brief ( https://fragdenstaat.de/anfrage/windenergieabstand/#nachricht-479904 ), das verlinkte Dokument: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Studien/wissenschaftliche-fundierung-der-beratungen-zu-abstandsregelungen-bei-windenergie-an-land.pdf Enthält allerdings keinerlei wissenschaftliche Herleitung für einen Abstand von genau 1000 m und nicht z.B. 666 m oder 5 m. In der Studie werden lediglich die Auswirkungen der Abstände auf Flächenverfügbarkeit überprüft, was allerdings keine Abstände begründet. Gehe ich richtig in der Annahme, dass es keine wissenschaftliche Grundlage für einen Abstandswert gibt? Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 181509 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181509