Windenergieprojekt Leese, Oehmer Feld
Antrag nach dem NUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Akteneinsicht zu dem (ehemaligen) Windenergieprojekt der Firma TimberTower GmbH bzw. TimberPower Leese UG & Co KG in Leese, Bereich Oehmer Feld zu folgenden Punkten:
a) Sachstands- und Prüfvermerke hinsichtlich möglicher Auswirkungen des Projekts auf Mensch, Natur, Gebäude und Infrastruktur
b) Gutachten und Abstimmungen zum erforderlichen Untersuchungsumfang über diese Auswirkungen sowie deren Vermeidung oder Kompensation wie Verträglichkeitsstudien, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Störfallanalysen, Notfallpläne etc.
c) Schriftverkehr, Emails, Telefonvermerke, Besprechungsprotokolle und -Tagesordnungen, Handouts und Präsentationsunterlagen oder sonstige dokumentierte Kommunikation mit den Vorhabensbeteiligten oder ihren Vertretern sowie sonstige Erkenntnisse hinsichtlich im Umfeld des Standorts vorkommender geschützter Arten, Biotope, Schutzgebiete, sowie etwaiger möglicher Auswirkungen auf die Biogasanlage der Oehmer Bioenergie GmbH, das Lager für radioaktive Stoffe der Firma Eckert & Ziegler Nuclitec sowie den Speditionsbetrieb DAHER Transkem im Gewerbegebiet Oehmer Feld.
Ich bitte um Einsicht zum baldmöglichsten Termin, spätestens jedoch zum 26.2.2016.
Bitte teilen Sie mir entsprechende Terminvorschläge per Email mit.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum11. Februar 2016
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12. März 2016
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Kosten dieser Information:13,30 Euro
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